Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Es locken offene Stellen und ein hoher Freizeitwert
Tipps für Berufstätige aus Deutschland, die nach Österreich pendeln oder übersiedeln wollen
Als Mitglied der Europäischen Union macht es Österreich deutschen Fachkräften vergleichsweise einfach, dort eine Arbeit aufzunehmen. Das gilt für Bundesbürger, die sich angesichts der inzwischen über 162 000 offenenen Stellen entschließen, dauerhaft in das Nachbarland zu ziehen, wie auch für Pendler, die täglich die Grenze etwa nach Vorarlberg überqueren. Das westlichste Bundesland ist ein starker Wirtschaftsstandort mit vielen gewerblichen und handwerklichen Betrieben bis zu weltmarktführenden Unternehmen unterschiedlicher Branchen, die hier ihren Sitz haben. Und nicht zuletzt ist die Tourismusbranche ein wichtiger Arbeitgeber. Zugleich besitzt das Land einen hohen Freizeitwert und kann bei der Werbung um Fachkräfte eine hohe Lebensqualität in die Waagschale werfen.
Die Zahl der deutschen Bürger, die dauerhaft in Österreich leben und arbeiten, ist im vergangenen Jahr noch einmal deutlich gestiegen: von 180 000 auf knapp 200 000. Hier ein Überblick über wichtige Punkte, die es zu beachten gilt:
Jeder EU-Bürger darf sich drei Monate lang in Österreich aufhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob er dort arbeitet, eine Ausbildung absolviert oder nur seinen Urlaub verbringt. Nach ANZEIGEN dem Bezug einer Wohnung muss man sich aber innerhalb von drei Tagen beim zuständigen örtlichen Meldeamt registrieren lassen.
Wer ständig in Österreich leben will, muss spätestens vier Monate nach seiner Ankunft eine Anmeldebescheinigung bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Sie ist nicht unbedingt mit dem Meldeamt identisch, sondern kann beispielsweise auch bei der Bezirkshauptmannschaft angesiedelt sein.
Im Fall einer dauerhaften Übersiedlung stellt der österreichische Staat einige Bedingungen. Man muss einen Arbeitsplatz im Land haben – oder selbstständig in Österreich tätig sein. Schüler, Lehrlinge oder Studenten müssen die Ausbildung nachweisen. Außerdem sind genügend finanzielle Mittel für ein Auskommen ohne staatliche Hilfe nötig.
Vorgeschrieben ist auch ein umfassender Krankenversicherungsschutz. Grundsätzlich ist man in dem Land versichert, wo man seine berufliche Tätigkeit ausübt – in diesem Fall also in Österreich.
Wer es versäumt, eine Anmeldebescheinigung zu beantragen, macht sich strafbar. Wer sie erhalten hat, kann einen EU-Lichtbildausweis beantragen. Er gilt als Identitätsnachweis in Österreich. Nach fünf Jahren gibt es dann die Bescheinigung des Daueraufenthalts.
Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit in Österreich aus und ist somit Pendler, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Um dies zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Deutschland als Wohnsitzstaat das Gehalt besteuern darf.
In dem Doppelbesteuerungsabkommen wird zwischen Grenzgängern einerseits und Grenzpendlern andererseits unterschieden. Als Grenzgänger gilt, wer weniger als 30 Kilometer Luftlinie von der Staatsgrenze entfernt wohnt und regelmäßig zwischen Wohn- und Arbeitsort hin- und herfährt. Grenzpendler sind Personen, die außerhalb dieser definierten Grenzzone in Österreich arbeiten. Sie bezahlen in Österreich Steuern für ihr dort erwirtschaftetes Einkommen und müssen in Deutschland eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Weitere Informationen zum Arbeiten in Österreich gibt es beim Arbeitsmarktservice Österreich (www.ams.at) oder bei der Deutschen Botschaft in Wien (m.wien.diplo.de). Zwischen Österreich und Deutschland besteht ein Abkommen, das die Gleichwertigkeit bestimmter Studienabschlüsse regelt. Bei diesen Abschlüssen ist keine Anerkennung nötig, sondern nur eine „administrative Feststellung der Gleichwertigkeit“. Dazu sollte man sich an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung wenden.
Deutsche Reifezeugnisse sind österreichischen gleichgestellt, mit Ausnahme von Zeugnissen mit wesentlichen Unterschieden zum österreichischen Bildungssystem.
Einige in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildungen sind aufgrund von Berufsbildungsabkommen mit der österreichischen Lehrabschlussprüfung gleichgestellt und müssen keinem weiteren Anerkennungsverfahren unterzogen werden. Berufsqualifikationen müssen, wenn sie in Deutschland erworben wurden, grundsätzlich nur dann in einem Anerkennungsverfahren geprüft werden, wenn es sich um reglementierte Berufe handelt. Also um solche Berufe, bei denen für