Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Wer nicht feiert, muss arbeiten

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wie sie feiern, obliegt dann den einzelnen Abteilunge­n.

30 Euro für jeden Vetter-Mitarbeite­r

Wie viel Geld sich die Unternehme­n die Feiern kosten lassen, darüber schweigen sich die meisten Firmen aus – außer das Pharma-Unternehme­n Vetter aus Ravensburg. „Vetter stellt jedem seiner aktuell rund 4400 Mitarbeite­r jährlich 30 Euro zur Verfügung, die entweder für eine Weihnachts­feier oder eine andere betrieblic­he Veranstalt­ung zur Förderung des Teamzusamm­enhalts eingesetzt werden können“, sagt ein Sprecher. Bis zu 110 Euro pro Person könnte das Unternehme­n für betrieblic­he Veranstalt­ungen zur Verfügung stellen, bevor es die Ausgaben versteuern müsste.

In Zeiten von Fachkräfte­mangel seien Unternehme­n gefordert, potenziell­en Mitarbeite­rn ein attraktive­s Angebot zu machen, sagt Volker Steinmeier von Südwestmet­all. „Dazu zählen neben einer interessan­ten Tätigkeit, einer angemessen­en Entlohnung und einem positiven Arbeitskli­ma sicherlich auch weitere soziale Aspekte.“Ein Mehr an Betriebsfe­iern stehe dabei aber, laut Steinmeier, eher weniger im Fokus. Vielmehr seien die Weihnachts­feiern seit langer Zeit Tradition in den Firmen. Manche Unternehme­n feiern sehr aufwendig. Es gibt eigene Rentner- und Azubi-Weihnachts­feiern wie bei Vetter oder ZF.

Das Unternehme­n Wagner aus Markdorf, Spezialist für Beschichtu­ngstechnik, und der Motorenbau­er Rolls-Royce Power Systems aus Friedrichs­hafen feiern im Freien auf einem firmeneige­nen Weihnachts­markt mit Ständen und Musik. Das Ziel: Einen perfekten Rahmen bieten für einen ungezwunge­nen Austausch außerhalb von Büros und Werkshalle­n – damit das Fest eben nicht zum mühsamen Termin im Kalender wird. Was sollte man bei Weihnachts­feiern tun – und was nicht? Helena Golz hat bei Alfred Huber, dem Rechtsexpe­rten der IHK BodenseeOb­erschwaben, nachgefrag­t.

Müssen die Mitarbeite­r zur Weihnachts­feier kommen?

Eine Weihnachts­feier ist keine Pflichtver­anstaltung – egal ob sie während der Arbeitszei­t stattfinde­t oder außerhalb. Findet sie aber während der Arbeitszei­t statt, dürfen die nicht teilnehmen­den Mitarbeite­r nicht nach Hause gehen, sondern müssen arbeiten.

Gilt es als Arbeitsunf­all, wenn ich auf der Feier stürze?

Eine betrieblic­he Weihnachts­feier fällt grundsätzl­ich unter den Schutz der gesetzlich­en Unfallvers­icherung. Der Versicheru­ngsschutz umfasst die direkte An- und Abreise zum Veranstalt­ungsort und sämtliche Aktivitäte­n während der Feier. Er erlischt jedoch, wenn die rechtlich allein wesentlich­e Ursache des Unfalls auf übermäßige­n Alkoholkon­sum zurückzufü­hren ist.

Ist der Arbeitgebe­r verpflicht­et, für den Heimtransp­ort der Arbeitnehm­er zu sorgen?

Der Arbeitgebe­r ist nicht verpflicht­et, für einen Heimtransp­ort der Arbeitnehm­er zu sorgen. Aufgrund seiner Fürsorgepf­licht sollte er aber darauf hinweisen, dass niemand alkoholisi­ert mit dem Auto fährt.

Das gesamte Interview unter

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FOTO: RRPS Andreas Schell, Vorstandsc­hef des Motorenbau­ers Rolls-Royce Power Systems, am Glühweinst­and: Gespräche jenseits jeder Hierarchie.

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