Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Das dritte Geschlecht ist nun offiziell
Neben „männlich“und „weiblich“ist im Geburtenregister künftig auch die Option „divers“für intersexuelle Menschen möglich. Mit dem Beschluss vom späten Donnerstagabend setzt der Bundestag eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr um. Der Bundesrat billigte die Neuregelung am Freitag ebenfalls.
Die bisherige Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, wurde darin als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot gewertet. Die Reformpläne der Großen Koalition standen allerdings von Anfang an in der Kritik, weil eine Änderung im Geburtenregister auf Drängen der Union an die Vorlage eines ärztlichen Attests geknüpft wird. Diese Regelung wurde in den Ausschussberatungen nur leicht abgeschwächt. Danach soll nun in wenigen Ausnahmefällen auch eine eidesstattliche Versicherung der Betroffenen ausreichend für die Eintragung sein.
Nur Intersexuelle betroffen
Der Beschluss des Bundestags gilt ausschließlich für die rund 160 000 intersexuellen Personen in Deutschland. Diese Zahlen nannte das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung. Als „intersexuell“werden Menschen bezeichnet, deren Körper sowohl männliche als auch weibliche Merkmale aufweisen. Das gilt für die primären Geschlechtsorgane, aber auch für die genetische Ausprägung oder das Verhältnis der Geschlechtshormone. Die Ausformungen dafür sind sehr vielfältig.
Intersexuelle Menschen können daher nicht eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden. Früher nannte man diese Menschen auch „Zwitter“oder Hermaphroditen. Der Begriff „Intersexualität“wurde 1915 geprägt.
Intersexuelle Menschen unterscheiden sich von sogenannten Transgendern und Transsexuellen. Diese sind zwar biologisch und anatomisch eindeutig Mann oder Frau. Sie identifizieren sich jedoch nicht mit ihrem angeborenen Geschlecht. Transgender-Menschen geht es zudem um eine Abkehr von klassischen Geschlechterrollen.
Nicht alle Transgender wollen dabei das biologische Geschlecht ändern lassen, Transsexuelle hingegen fassen meist den Entschluss zu einer geschlechtsangleichenden Operation mit anschließender hormoneller Behandlung. Bei ihnen unterscheidet sich das körperliche vom psychischen Geschlecht.
Unabhängig von Trans- und Intersexualität: Beides ist nicht durch die sexuelle Orientierung – also Hetero-, Homo- oder Bisexualität – bestimmt.