Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Unfall im Stadtbus gibt Rätsel auf
90-jährige Frau soll sich in Biberach beim Anfahren schwer verletzt haben
BIBERACH - Ein Unfall und viele ungeklärte Fragen: Hat sich eine 90-jährige Frau aus Biberach beim Anfahren eines Stadtbusses Mitte Dezember so schwer verletzt, dass sie für fünf Tage in der Klinik behandelt werden musste und noch heute an den Folgen des Sturzes leidet? Die Tochter der 90-Jährigen zumindest behauptet dies. Bei den Stadtwerken weiß man von dem vermeintlichen Unfall nichts, bemüht sich aber um Aufklärung.
In einer Mail an die „Schwäbische Zeitung“mit dem Betreff „Zeugen gesucht“bat die Tochter die Redaktion dieser Tage um Mithilfe. Weil sie in Italien lebt und deshalb den Vorfall nicht selbst mitbekommen hat, muss sie sich bei der Schilderung des Hergangs auf ihre Mutter verlassen. Diese sei am Montag, 17. Dezember, um 14.30 Uhr am Holzmarkt in den voll besetzten Stadtbus der Linie 3, Richtung Weißhauptstraße, eingestiegen. Als Gehhilfe habe die alte Dame einen Stock dabei gehabt. Was dann geschehen sein soll, schildert die Tochter so: „Ein Herr bot ihr (der Mutter; d. Red.) seinen Sitzplatz an, und als die Dame auf den Platz zuging und sich hinsetzen wollte, fuhr der Bus unvermittelt und ruckartig an, so dass die alte Dame rücklings auf den Gang fiel. Mitfahrende haben ihr dann auf die Beine geholfen und sich um sie gekümmert. Der Bus fuhr indessen ohne Unterbrechung weiter seine Strecke.“
Fünf Tage im Krankenhaus
Als die Tochter am 23. Dezember nach Biberach kam, habe sie ihre Mutter mit großen Schmerzen und in schlechter Verfassung zu Hause vorgefunden. Dies habe noch immer von dem Unfall im Bus hergerührt. Am 27. Dezember habe die Mutter schließlich eingewilligt, sich zur Untersuchung ins Krankenhaus zu begeben. Der diensthabende Arzt in der Notaufnahme habe sie sofort stationär aufgenommen. Fünf Tage lang seien im Krankenhaus verschiedene Untersuchungen vorgenommen worden. „Am 1. Januar wurde meine Mutter entlassen, und sie nahm bis vor wenigen Tagen acht Schmerztabletten täglich und trägt seither ein Stützkorsett, um die Wirbelsäule zu stabilisieren“, schreibt die Tochter.
Sie hofft nun, dass es Zeugen des Vorfalls gibt und hat auch Anzeige bei der Polizei erstattet. Dort laufen allerdings die Ermittlungen noch. „Wir sind immer noch dabei zu klären, wie sich das Ganze denn ereignet hat“, sagt Polizeisprecherin Claudia Kappeler. „Das ist nicht so einfach, weil seither bereits einige Zeit vergangen ist.“Sollte es Zeugen des Vorfalls geben, dürfen sich diese bei der Polizei melden. Über die Polizei wiederum haben die Stadtwerke Biberach am 7. Januar erstmals von der ganzen Sache erfahren, wie Helmut Schilling, Teamleiter ÖPNV auf Nachfrage der SZ mitteilt. Aufgrund der polizeilichen Angaben habe der Fahrer der beauftragten Firma für die gesuchte Fahrt ermittelt und befragt werden können. „In der Stellungnahme unserer Auftragnehmerin wurde uns mitgeteilt, dass während der beschriebenen Fahrt kein Fahrgast gestürzt sei“, so Schilling. Ein Kontakt zwischen den Stadtwerken und der Tochter der 90-Jährigen ist durch Vermittlung der SZ am Mittwoch zustande gekommen. Über Einzelheiten des Gesprächs ist nichts bekannt. „Ich würde mich freuen, wenn wir auch mit der verletzten Mutter in Kontakt treten könnten“, so Schilling. Den Stadtwerken sei an der Aufklärung des Falls gelegen.
Wie soll man sich verhalten?
„Grundsätzlich ist es wichtig, dass sich ein geschädigter Fahrgast umgehend beim betroffenen Verkehrsunternehmen meldet“, sagt Schilling. Falls ein Vorfall vom Fahrpersonal nicht bemerkt werde, sollte auch der betroffene Fahrer informiert werden. Auch Zeugen seien hilfreich, wenn es um eine genaue Beschreibung eines Schadenshergangs geht. Suche der Verletzte einen Arzt auf, sollten auch dort Angaben zum Ereignis gemacht werden. „Für uns ist diese Meldung aus mehreren Gründen sehr wichtig“, sagt Schilling. „Der entstandene Schaden muss unverzüglich an die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters gemeldet werden, eine wichtige Voraussetzung für den späteren Schadensausgleich.“Es sei den Stadtwerken auch ein großes Anliegen, den Fahrgast zu unterstützen. „Neben der Aufarbeitung der Geschehnisse fließen diese gegebenenfalls auch in die Präventionsarbeit mit ein.“
Allerdings hat auch der Busfahrer bestimmte Pflichten. In der entsprechenden Dienstanweisung heißt es: „Gehbehinderte, blinde, gebrechliche Menschen oder schwangere Frauen sowie Fahrgäste mit kleinen Kindern brauchen in der Fahrgastbeförderung die erhöhte Aufmerksamkeit des Fahrpersonals. Beim Zustieg von Fahrgästen aus diesem Personenkreis muss die Abfahrt aus der Haltestelle verzögert werden, bis diese einen Sitzplatz eingenommen oder zumindest einen festen Halt haben.“
Zeugen, die den Vorfall im Bus beobachtet haben, können sich bei der Verkehrspolizei in Laupheim melden, Telefon 07392 / 9630.