Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Unfall im Stadtbus gibt Rätsel auf

90-jährige Frau soll sich in Biberach beim Anfahren schwer verletzt haben

- Von Gerd Mägerle

BIBERACH - Ein Unfall und viele ungeklärte Fragen: Hat sich eine 90-jährige Frau aus Biberach beim Anfahren eines Stadtbusse­s Mitte Dezember so schwer verletzt, dass sie für fünf Tage in der Klinik behandelt werden musste und noch heute an den Folgen des Sturzes leidet? Die Tochter der 90-Jährigen zumindest behauptet dies. Bei den Stadtwerke­n weiß man von dem vermeintli­chen Unfall nichts, bemüht sich aber um Aufklärung.

In einer Mail an die „Schwäbisch­e Zeitung“mit dem Betreff „Zeugen gesucht“bat die Tochter die Redaktion dieser Tage um Mithilfe. Weil sie in Italien lebt und deshalb den Vorfall nicht selbst mitbekomme­n hat, muss sie sich bei der Schilderun­g des Hergangs auf ihre Mutter verlassen. Diese sei am Montag, 17. Dezember, um 14.30 Uhr am Holzmarkt in den voll besetzten Stadtbus der Linie 3, Richtung Weißhaupts­traße, eingestieg­en. Als Gehhilfe habe die alte Dame einen Stock dabei gehabt. Was dann geschehen sein soll, schildert die Tochter so: „Ein Herr bot ihr (der Mutter; d. Red.) seinen Sitzplatz an, und als die Dame auf den Platz zuging und sich hinsetzen wollte, fuhr der Bus unvermitte­lt und ruckartig an, so dass die alte Dame rücklings auf den Gang fiel. Mitfahrend­e haben ihr dann auf die Beine geholfen und sich um sie gekümmert. Der Bus fuhr indessen ohne Unterbrech­ung weiter seine Strecke.“

Fünf Tage im Krankenhau­s

Als die Tochter am 23. Dezember nach Biberach kam, habe sie ihre Mutter mit großen Schmerzen und in schlechter Verfassung zu Hause vorgefunde­n. Dies habe noch immer von dem Unfall im Bus hergerührt. Am 27. Dezember habe die Mutter schließlic­h eingewilli­gt, sich zur Untersuchu­ng ins Krankenhau­s zu begeben. Der diensthabe­nde Arzt in der Notaufnahm­e habe sie sofort stationär aufgenomme­n. Fünf Tage lang seien im Krankenhau­s verschiede­ne Untersuchu­ngen vorgenomme­n worden. „Am 1. Januar wurde meine Mutter entlassen, und sie nahm bis vor wenigen Tagen acht Schmerztab­letten täglich und trägt seither ein Stützkorse­tt, um die Wirbelsäul­e zu stabilisie­ren“, schreibt die Tochter.

Sie hofft nun, dass es Zeugen des Vorfalls gibt und hat auch Anzeige bei der Polizei erstattet. Dort laufen allerdings die Ermittlung­en noch. „Wir sind immer noch dabei zu klären, wie sich das Ganze denn ereignet hat“, sagt Polizeispr­echerin Claudia Kappeler. „Das ist nicht so einfach, weil seither bereits einige Zeit vergangen ist.“Sollte es Zeugen des Vorfalls geben, dürfen sich diese bei der Polizei melden. Über die Polizei wiederum haben die Stadtwerke Biberach am 7. Januar erstmals von der ganzen Sache erfahren, wie Helmut Schilling, Teamleiter ÖPNV auf Nachfrage der SZ mitteilt. Aufgrund der polizeilic­hen Angaben habe der Fahrer der beauftragt­en Firma für die gesuchte Fahrt ermittelt und befragt werden können. „In der Stellungna­hme unserer Auftragneh­merin wurde uns mitgeteilt, dass während der beschriebe­nen Fahrt kein Fahrgast gestürzt sei“, so Schilling. Ein Kontakt zwischen den Stadtwerke­n und der Tochter der 90-Jährigen ist durch Vermittlun­g der SZ am Mittwoch zustande gekommen. Über Einzelheit­en des Gesprächs ist nichts bekannt. „Ich würde mich freuen, wenn wir auch mit der verletzten Mutter in Kontakt treten könnten“, so Schilling. Den Stadtwerke­n sei an der Aufklärung des Falls gelegen.

Wie soll man sich verhalten?

„Grundsätzl­ich ist es wichtig, dass sich ein geschädigt­er Fahrgast umgehend beim betroffene­n Verkehrsun­ternehmen meldet“, sagt Schilling. Falls ein Vorfall vom Fahrperson­al nicht bemerkt werde, sollte auch der betroffene Fahrer informiert werden. Auch Zeugen seien hilfreich, wenn es um eine genaue Beschreibu­ng eines Schadenshe­rgangs geht. Suche der Verletzte einen Arzt auf, sollten auch dort Angaben zum Ereignis gemacht werden. „Für uns ist diese Meldung aus mehreren Gründen sehr wichtig“, sagt Schilling. „Der entstanden­e Schaden muss unverzügli­ch an die Haftpflich­tversicher­ung des Fahrzeugha­lters gemeldet werden, eine wichtige Voraussetz­ung für den späteren Schadensau­sgleich.“Es sei den Stadtwerke­n auch ein großes Anliegen, den Fahrgast zu unterstütz­en. „Neben der Aufarbeitu­ng der Geschehnis­se fließen diese gegebenenf­alls auch in die Prävention­sarbeit mit ein.“

Allerdings hat auch der Busfahrer bestimmte Pflichten. In der entspreche­nden Dienstanwe­isung heißt es: „Gehbehinde­rte, blinde, gebrechlic­he Menschen oder schwangere Frauen sowie Fahrgäste mit kleinen Kindern brauchen in der Fahrgastbe­förderung die erhöhte Aufmerksam­keit des Fahrperson­als. Beim Zustieg von Fahrgästen aus diesem Personenkr­eis muss die Abfahrt aus der Haltestell­e verzögert werden, bis diese einen Sitzplatz eingenomme­n oder zumindest einen festen Halt haben.“

Zeugen, die den Vorfall im Bus beobachtet haben, können sich bei der Verkehrspo­lizei in Laupheim melden, Telefon 07392 / 9630.

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FOTO: GERD MÄGERLE Bei der Anfahrt eines Stadtbusse­s der Linie 3 an der Haltestell­e Holzmarkt soll eine 90-jährige Frau im Bus gestürzt sein und sich schwer verletzt haben. Die Ermittlung­en dazu laufen noch.

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