Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Regierung bestätigt Pläne zur Erhöhung des Briefportos
Anpassung auf 90 Cent in diesem Jahr laut Wirtschaftsministerium nur Spekulation – Künftige Preise noch nicht absehbar
BERLIN (AFP) - Das Porto der Deutschen Post könnte deutlich teurer werden als zuletzt geplant. Dass ein Standardbrief bald 90 Cent kosten könne, wies das Bundeswirtschaftsministerium am Montag allerdings als „reine Spekulation“zurück. Zugleich bestätigte das Ministerium, dass sich die Post bei der Bestimmung der zulässigen Preisspanne durch die Bundesnetzagentur künftig nur noch an vergleichbaren europäischen Anbietern messen lassen soll – nicht an Staatsunternehmen.
Laut Ministerium wird derzeit an einer Änderung der Regulierungsverordnung gearbeitet, die letztlich auch für die Portohöhe entscheidend ist. Am Montag wurde innerhalb der Bundesregierung die Ressortabstimmung dazu eingeleitet, wie ein Ministeriums sprecher sagte.
Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“unter Berufung auf einen Entwurf der sogenannten Post-Entgelt regulierungsv er ordnung(PEntgV) berichtet, dass das Briefporto später als bislang angenommen steigen werde – dafür aber voraussichtlich stärker. Mit Rücksicht auf schwindende Briefmengen, steigende Kosten und die Verpflichtung, Briefe flächendeckend jeden Werktag in ganz Deutschland zustellen zu müssen, gestehe das Ministerium der Post eine höhere Umsatzrendite zu.
Durch die neuen Vorgaben müsse die Bundes netz agentur als Genehmigungs behörde der Po steinen größeren Preiserhöhungsspielraum einräumen. Erst Mitte Januar hatte sie auf Grundlage der bisherigen Verordnung festgesetzt, dass die Post ihre Preise am 1. April für die Zeit bis Ende 2021 im Durchschnitt aller Briefprodukte um 4,8 Prozent anheben dürfe. Nach Insiderangaben hätte das laut „FAZ“knapp ausgereicht, um das Porto für den Standardbrief von derzeit 70 auf 80 Cent hochzuschrauben. Wie hoch die künftige Portoerhöhung ausfallen könnte, ist dem Ministerium zufolge noch nicht absehbar. Die Preise würden – wie zuletzt 2015 – für die nächsten drei Jahre festgelegt. Die Bundesnetzagentur müsse dabei die verschiedenen preisbildenden Faktoren „abschließend prüfen“.