Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Zahl der Anträge steigt seit dem Jahr 2018
Seit 2017 und vermehrt seit 2018 werden nach Angaben des für die Heimaufsicht zuständigen Landratsamts Ravensburg Anträge auf Fristverlängerungen gestellt. Insgesamt seien etwa 50 Anträge eingereicht worden, etwa die Hälfte sei beschieden. „Oft stellt der formale Antrag nur den Schlusspunkt eines sehr langen und intensiven Beratungsprozesses dar“, erläutert Michael Föll, Leiter des Gesundheitsamts. Das bedeute, dass bereits im Vorfeld des Antrags alle relevanten Aspekte – auch unter Einbeziehung des Regierungspräsidiums und des Ministeriums für Soziales und Integration – mit den Betreibern geklärt worden seien. „Teilweise bestehen jedoch grundsätzliche juristische Differenzen. So etwa in der Frage, was der Begriff ,wirtschaftliche Unzumutbarkeit’ bedeutet und wie diese nachzuweisen ist. Derartige Fragen können zu einer Ablehnung des Antrags mit Widerspruch und gerichtlicher Klärung führen.“Eine Fristverlängerung sei möglich, wenn die Erfüllung der Anforderungen „technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar“wäre. Mit wirtschaftlich unzumutbar ist laut Föll jedoch keine „subjektive Beurteilung der Betreiber, sondern ein objektiver Begriff“gemeint. Es müsse nachgewiesen werden, dass auch bei ordentlichem Wirtschaften der Betrieb nicht mehr möglich ist. „Oder anders formuliert: Die für die Erfüllung der Anforderungen notwendigen Investitionen sind nicht refinanzierbar, schmälern nicht nur den Gewinn, sondern treiben das Unternehmen in die Insolvenz.“Nach Angaben von Föll hätten viele Träger die Zeit seit Inkrafttreten der Verordnung vor zehn Jahren verantwortungsvoll genutzt und „werden kein Problem haben“.
Die Heimaufsichtsbehörde am Landratsamt Ravensburg ist für 103 Einrichtungen zuständig (etwa je zur Hälfte Altenpflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung). Hinzu kommt laut Föll eine wechselnde Anzahl von rund 25 Sonderformen wie etwa selbstverantwortete Wohngemeinschaften. (kik)