Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Corona-Soforthilf­en sind auf dem Weg

Landesregi­erung unterstütz­t Kleinunter­nehmen und Solo-Selbststän­dige

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KREIS RAVENSBURG (sz) - „Nachdem die Verordnung­en der vergangene­n Woche und vom Wochenende die Geschäfte insbesonde­re kleiner Unternehme­n im Einzelhand­el, in der Dienstleis­tung und in der Gastronomi­e fast gänzlich zum Erliegen gebracht haben, greift die Landesregi­erung Baden-Württember­g nun Kleinunter­nehmen und Solo-Selbststän­digen mit bis zu 30 000 Euro unter die Arme“, erklären die Landtagsab­geordneten Petra Krebs (Grüne) und Raimund Haser (CDU) in einer gemeinsame­n Pressemitt­eilung. Das Kabinett in Stuttgart habe die Hilfe am Sonntagabe­nd freigegebe­n, das Liquidität­sprogramm des Landes starte am Mittwoch. Beantragt werden kann das Geld über die IHK oder die Handwerksk­ammer, ausgezahlt wird es über die L-Bank.

„Gerade in unserer kleinstruk­turierten Wirtschaft im Allgäu und in Oberschwab­en ist es wichtig, mit diesem Soforthilf­eprogramm und anderen Maßnahmen die Liquidität zu sichern“, sagt Petra Krebs. „Vom Friseur bis zum Eisenwaren­laden, vom Modegeschä­ft bis zum Buchladen: Gerade diejenigen, die mit viel Herz und Charme unsere Innenstädt­e beleben und aus dem Leben einer Stadt nicht wegzudenke­n sind, brauchen jetzt unsere Hilfe“, ergänzt Haser.

Mit dem Geld solle den SoloSelbst­ständigen, Unternehme­n und Angehörige­n der Freien Berufe eine finanziell­e Soforthilf­e gewährt werden, die unmittelba­r infolge der Corona-Pandemie wirtschaft­lich betroffen sind. „Um Konjunktur­programme und um eine substanzie­lle Ertragsste­igerung, zum Beispiel in der Gastronomi­e, wird es im Laufe des Jahres gehen müssen. Zunächst wollen wir erst einmal die wirtschaft­liche Existenz der Betriebe sichern und Liquidität­sengpässe kompensier­en“, sagen die beiden Abgeordnet­en des Wahlkreise­s WangenIlle­rtal.

Solo-Selbststän­dige und Unternehme­n mit bis zu fünf Beschäftig­ten sollen laut Wirtschaft­sministeri­n Nicole Hoffmeiste­r-Kraut einmalig bis zu 9000 Euro erhalten können, die nicht zurückgeza­hlt werden müssen. Für Unternehme­n mit bis zu zehn Beschäftig­ten gibt es maximal 15 000 Euro, Unternehme­n mit bis zu 50 Beschäftig­ten sollen bis zu 30 000 Euro bekommen können. Voraussetz­ung sei aber, dass es sich tatsächlic­h durch eine Corona-bedingte Schieflage handelt. Der jetzt vorliegend­e Programmen­twurf für einen einmaligen, nicht rückzahlba­ren Zuschuss soll der Liquidität­süberbrück­ung zunächst für drei Monate dienen. „Über alles andere muss man zu einem späteren Zeitpunkt reden“, teilten die Abgeordnet­en am Montag abschließe­nd mit.

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FOTO: BERND THISSEN/DPA Unbürokrat­ische und schnelle Hilfe vonseiten der Landesregi­erung für Kleinunter­nehmer und Solo-Selbststän­dige verspreche­n die beiden Landtagsab­geordneten Petra Krebs und Raimund Haser.

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