Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Gebühren für entfallene VHS-Kurse werden zurückerstattet
Begonnene Kurse werden später nachgeholt – Unklar ist noch, ob ausgesetzte Kita-Gebühren nachträglich bezahlt werden müssen
AULENDORF - Auch die Volkshochschule Oberschwaben mit Sitz in Aulendorf hat wegen der Corona-Pandemie geschlossen – vorerst bis 19. April. Die Kurseinheiten, die während der Schließung nicht stattgefunden haben, sollen nachgeholt werden, sobald die Bildungseinrichtung wieder geöffnet hat. Wer wegen der Verschiebung nicht mehr an den Kursen teilnehmen kann, bekommt die Gebühren anteilig zurückerstattet.
Das teilte Bürgermeister Matthias Burth als Vorsitzender des Zweckverbands VHS Oberschwaben auf SZ-Anfrage mit. Sollten Kurse während der Schließung ohne Möglichkeit auf Verschiebung ganz ausgefallen sein, werden Gebühren laut Burth auch komplett zurückerstattet.
Wie er erläuterte, greife auch für die Volkshochschulen die Soforthilfe vom Land Baden-Württemberg, das Städte, Gemeinden und Landkreise in der Corona-Krise mit 100 Millionen Euro unterstützt, wenn sie im März und April auf Elternbeiträge und Gebühren etwa für geschlossene Kitas, Kindergärten, Horte und eben auch für Volkshochschulen verzichten.
Wegen der allgemeinen Schließung der Kindertagesstätten im Rahmen der Coronavirus-Krise werden die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung für die Zeit der Schließung derzeit ausgesetzt (die SZ berichtete). Darauf hatten sich Gemeindetag und der Städtetag BadenWürttemberg in Abstimmung mit den Kirchen im Land verständigt. Die Kommunen im Landkreis Ravensburg hatten sich am 24. März gemeinsam auf eine einheitliche Linie geeinigt und beschlossen, dieser Empfehlung nachzukommen. Eltern müssen daher auch in Aulendorf im April zunächst keine Beiträge zahlen beziehungsweise die Gebühren werden nicht vom Konto abgebucht.
Unklar war bisher, ob die Gebühren nachträglich aber noch erhoben werden, also zu einem späteren Zeitpunkt von den Eltern bezahlt werden müssen. Denn ein Ausfall der Gebühren, in Summe für jede Kommune und Gemeinde ein großer Posten, wirkt sich negativ auf die städtischen Haushalte aus. Daher hat das Land Baden-Württemberg den Städten und Gemeinden die Kostenübernahme für den Ausfall von Beiträgen in Aussicht gestellt. Eine abschließende Entscheidung steht jedoch noch aus.