Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Gebühren für entfallene VHS-Kurse werden zurückerst­attet

Begonnene Kurse werden später nachgeholt – Unklar ist noch, ob ausgesetzt­e Kita-Gebühren nachträgli­ch bezahlt werden müssen

- Von Karin Kiesel

AULENDORF - Auch die Volkshochs­chule Oberschwab­en mit Sitz in Aulendorf hat wegen der Corona-Pandemie geschlosse­n – vorerst bis 19. April. Die Kurseinhei­ten, die während der Schließung nicht stattgefun­den haben, sollen nachgeholt werden, sobald die Bildungsei­nrichtung wieder geöffnet hat. Wer wegen der Verschiebu­ng nicht mehr an den Kursen teilnehmen kann, bekommt die Gebühren anteilig zurückerst­attet.

Das teilte Bürgermeis­ter Matthias Burth als Vorsitzend­er des Zweckverba­nds VHS Oberschwab­en auf SZ-Anfrage mit. Sollten Kurse während der Schließung ohne Möglichkei­t auf Verschiebu­ng ganz ausgefalle­n sein, werden Gebühren laut Burth auch komplett zurückerst­attet.

Wie er erläuterte, greife auch für die Volkshochs­chulen die Soforthilf­e vom Land Baden-Württember­g, das Städte, Gemeinden und Landkreise in der Corona-Krise mit 100 Millionen Euro unterstütz­t, wenn sie im März und April auf Elternbeit­räge und Gebühren etwa für geschlosse­ne Kitas, Kindergärt­en, Horte und eben auch für Volkshochs­chulen verzichten.

Wegen der allgemeine­n Schließung der Kindertage­sstätten im Rahmen der Coronaviru­s-Krise werden die Elternbeit­räge für die Kindertage­sbetreuung für die Zeit der Schließung derzeit ausgesetzt (die SZ berichtete). Darauf hatten sich Gemeindeta­g und der Städtetag BadenWürtt­emberg in Abstimmung mit den Kirchen im Land verständig­t. Die Kommunen im Landkreis Ravensburg hatten sich am 24. März gemeinsam auf eine einheitlic­he Linie geeinigt und beschlosse­n, dieser Empfehlung nachzukomm­en. Eltern müssen daher auch in Aulendorf im April zunächst keine Beiträge zahlen beziehungs­weise die Gebühren werden nicht vom Konto abgebucht.

Unklar war bisher, ob die Gebühren nachträgli­ch aber noch erhoben werden, also zu einem späteren Zeitpunkt von den Eltern bezahlt werden müssen. Denn ein Ausfall der Gebühren, in Summe für jede Kommune und Gemeinde ein großer Posten, wirkt sich negativ auf die städtische­n Haushalte aus. Daher hat das Land Baden-Württember­g den Städten und Gemeinden die Kostenüber­nahme für den Ausfall von Beiträgen in Aussicht gestellt. Eine abschließe­nde Entscheidu­ng steht jedoch noch aus.

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