Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Urnenbestattung ab Montag möglich
Sohn kritisiert, dass er seinen Vater vier Wochen lang nicht beerdigen konnte
BAD SCHUSSENRIED - Wenn Eltern sterben, ist das schlimm. Wenn man sie dann aber nicht einmal so beerdigen kann, wie diese es sich gewünscht haben, ist das traumatisch. Georg Trantow verstarb vor vier Wochen. Sein Sohn Uwe Trantow, wohnhaft in Bad Waldsee, möchte den Wunsch seines Vater respektieren und diesen im Urnengrab der Familie in Reichenbach bestatten. Doch die Stadtverwaltung Bad Schussenried lehnt das ab. Nach den Regeln, die der Krisenstab der Stadt zu Beginn der Coronakrise beschlossen hat, sind Urnenbeisetzungen derzeit nicht gestattet.
„Zu Beginn der Krise hat man damit gerechnet, dass es wie in Italien zu einem Massensterben kommen würde und hat deswegen diese Regeln beschlossen. Das verstehe ich auch“, sagt Trantow. „Doch in Deutschland ist das nicht eingetreten. Trotzdem sind die Regeln nicht angepasst worden. Und ich verstehe auch nicht, warum die Stadt Bad Schussenried an diesen Regeln festhält, obwohl das Kultusministerium ausdrücklich Urnenbestattungen erlaubt“, sagt er. „Für mich und meine Familie ist das eine schlimme Zeit. Mein Vater wollte an der Seite meines verstorbenen Bruder beerdigt werden und später soll dann auch dort meine Mutter ihre letzte Ruhe finden. Doch nun dürfen wir ihn nicht beerdigen und können keinen Abschied nehmen.“Krisenmanagement, kritisiert er, heiße nicht die Stellschrauben dafür bis zum Anschlag zuzudrehen und dabei abzureißen, sondern sie ständig in der Hand zu halten, um zu justieren.
Andreas Mutter, Leiter des Krisenstabs bei der Stadtverwaltung Bad Schussenried, ist der Fall bekannt. Die Stadt Bad Schussenried habe sich wie alle anderen Städte und Gemeinden zu Beginn der Coronakrise auch mit dem Thema Bestattungen beschäftigt. In der Verwaltungsstabsitzung am 20. März sei dabei der Beschluss gefasst worden, dass Erdbestattungen nur im allerengsten Personenkreis unter Beachtung der Hygienevorschriften stattfinden soll.
Urnenbeisetzungen sollen zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht werden, um vor allem den Angehörigen die Möglichkeit zu geben, im Rahmen einer würdigen Form die Bestattungen durchführen zu können. „Dies wurde so beschlossen, da der Verwaltungsstab als erstes das Infektionsrisiko für die Teilnehmer an der Beerdigung als sehr hoch eingeschätzt hat und zum anderen, wie bereits genannt, um eine würdige Form einer Bestattung zu ermöglichen“, erläutert Mutter. Der Verwaltungsstab habe es als kritisch angesehen, ob es Angehörigen möglich sei, eine würdige Feier vorzunehmen, wenn es keinen Trauergottesdienst geben könne, der Pfarrer sich am Grab sehr kurz halten müsse und die zehn zulässigen Personen mit zwei Metern Abstand voneinander an der Bestattung teilnehmen würden. „Dies hat den Verwaltungsstab dazu bewogen, auch nach Erlass der von Rechtsverordnung [des Kultusministeriums, Anm. d. Red.] diese Regelung aufrechtzuerhalten. Dies war der Verwaltung auch durch die Verordnung rechtlich möglich, da in der Verordnung klar definiert wurde, dass weitergehende Ge- und Verbote der Stadt- und Landkreise und der Gemeinden unberührt bleiben“, so Mutter. Seitdem habe sich der Verwaltungsstab in fast jeder Sitzung erneut mit dem Thema befasst und immer wochenweise entschieden, ob die Urnenbestattungen verboten bleiben sollen oder nicht.
In der Sitzung des Verwaltungsstabes am Donnerstag wurde aufgrund der nun auch geplanten Lockerungen im Einzelhandel und Entwicklung der Fallzahlen entschieden, die Urnenbestattungen ab Montag, 20. April , wieder zuzulassen. Die Bestatter habe die Stadtverwaltung am Freitagfrüh über die neue Regelung informiert.