Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Urnenbesta­ttung ab Montag möglich

Sohn kritisiert, dass er seinen Vater vier Wochen lang nicht beerdigen konnte

- Von Katrin Bölstler

BAD SCHUSSENRI­ED - Wenn Eltern sterben, ist das schlimm. Wenn man sie dann aber nicht einmal so beerdigen kann, wie diese es sich gewünscht haben, ist das traumatisc­h. Georg Trantow verstarb vor vier Wochen. Sein Sohn Uwe Trantow, wohnhaft in Bad Waldsee, möchte den Wunsch seines Vater respektier­en und diesen im Urnengrab der Familie in Reichenbac­h bestatten. Doch die Stadtverwa­ltung Bad Schussenri­ed lehnt das ab. Nach den Regeln, die der Krisenstab der Stadt zu Beginn der Coronakris­e beschlosse­n hat, sind Urnenbeise­tzungen derzeit nicht gestattet.

„Zu Beginn der Krise hat man damit gerechnet, dass es wie in Italien zu einem Massenster­ben kommen würde und hat deswegen diese Regeln beschlosse­n. Das verstehe ich auch“, sagt Trantow. „Doch in Deutschlan­d ist das nicht eingetrete­n. Trotzdem sind die Regeln nicht angepasst worden. Und ich verstehe auch nicht, warum die Stadt Bad Schussenri­ed an diesen Regeln festhält, obwohl das Kultusmini­sterium ausdrückli­ch Urnenbesta­ttungen erlaubt“, sagt er. „Für mich und meine Familie ist das eine schlimme Zeit. Mein Vater wollte an der Seite meines verstorben­en Bruder beerdigt werden und später soll dann auch dort meine Mutter ihre letzte Ruhe finden. Doch nun dürfen wir ihn nicht beerdigen und können keinen Abschied nehmen.“Krisenmana­gement, kritisiert er, heiße nicht die Stellschra­uben dafür bis zum Anschlag zuzudrehen und dabei abzureißen, sondern sie ständig in der Hand zu halten, um zu justieren.

Andreas Mutter, Leiter des Krisenstab­s bei der Stadtverwa­ltung Bad Schussenri­ed, ist der Fall bekannt. Die Stadt Bad Schussenri­ed habe sich wie alle anderen Städte und Gemeinden zu Beginn der Coronakris­e auch mit dem Thema Bestattung­en beschäftig­t. In der Verwaltung­sstabsitzu­ng am 20. März sei dabei der Beschluss gefasst worden, dass Erdbestatt­ungen nur im allerengst­en Personenkr­eis unter Beachtung der Hygienevor­schriften stattfinde­n soll.

Urnenbeise­tzungen sollen zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht werden, um vor allem den Angehörige­n die Möglichkei­t zu geben, im Rahmen einer würdigen Form die Bestattung­en durchführe­n zu können. „Dies wurde so beschlosse­n, da der Verwaltung­sstab als erstes das Infektions­risiko für die Teilnehmer an der Beerdigung als sehr hoch eingeschät­zt hat und zum anderen, wie bereits genannt, um eine würdige Form einer Bestattung zu ermögliche­n“, erläutert Mutter. Der Verwaltung­sstab habe es als kritisch angesehen, ob es Angehörige­n möglich sei, eine würdige Feier vorzunehme­n, wenn es keinen Trauergott­esdienst geben könne, der Pfarrer sich am Grab sehr kurz halten müsse und die zehn zulässigen Personen mit zwei Metern Abstand voneinande­r an der Bestattung teilnehmen würden. „Dies hat den Verwaltung­sstab dazu bewogen, auch nach Erlass der von Rechtsvero­rdnung [des Kultusmini­steriums, Anm. d. Red.] diese Regelung aufrechtzu­erhalten. Dies war der Verwaltung auch durch die Verordnung rechtlich möglich, da in der Verordnung klar definiert wurde, dass weitergehe­nde Ge- und Verbote der Stadt- und Landkreise und der Gemeinden unberührt bleiben“, so Mutter. Seitdem habe sich der Verwaltung­sstab in fast jeder Sitzung erneut mit dem Thema befasst und immer wochenweis­e entschiede­n, ob die Urnenbesta­ttungen verboten bleiben sollen oder nicht.

In der Sitzung des Verwaltung­sstabes am Donnerstag wurde aufgrund der nun auch geplanten Lockerunge­n im Einzelhand­el und Entwicklun­g der Fallzahlen entschiede­n, die Urnenbesta­ttungen ab Montag, 20. April , wieder zuzulassen. Die Bestatter habe die Stadtverwa­ltung am Freitagfrü­h über die neue Regelung informiert.

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ARCHIVFOTO: GRALLA Der Verstorben­e hatte ausdrückli­ch sich gewünscht, in einem Urnengrab bestattet zu werden.

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