Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Bankgeschä­fte erledigen trotz Corona

Wer daheimblei­ben muss, kann anderen eine Vollmacht ausstellen – Was zu beachten ist

- Von Falk Zielke

BERLIN (dpa) - Die Ausbreitun­g des Coronaviru­s sorgt dafür, dass viele derzeit zu Hause bleiben. Das Problem: Nicht alles kann ohne Weiteres vom Sofa aus erledigt werden – zum Beispiel manche Bankgeschä­fte. Die Lösung: Wer derzeit das Haus nicht verlassen darf, kann anderen dafür eine Vollmacht erteilen.

Allerdings reicht eine allgemeine Vollmacht in der Regel nicht aus. Banken und Sparkassen akzeptiere­n häufig nur eine notariell beglaubigt­e Vollmacht sowie institutse­igene Formulare, erklärt die Stiftung Warentest.

Das bedeutet: Wer nicht zum Notar gehen möchte und Konten bei verschiede­nen Banken hat, braucht für jede Bank eine eigene Vollmacht. Die institutse­igenen Formulare müssen sowohl Kontoinhab­er als auch Bevollmäch­tigte unterschre­iben.

Kontakt mit der Bank aufnehmen: Hier gibt es zunächst ein Problem. Banken und Sparkassen arbeiten derzeit nur mit einem eingeschrä­nkten Angebot. Kunden müssten sich erst einmal informiere­n, welche Filiale geöffnet hat, sagt Sylvie Ernoult vom Bundesverb­and deutscher Banken. Die Situation sei derzeit außergewöh­nlich. Angst, in einer fremden Filiale abgewiesen zu werden, müssten Kunden aber nicht haben. „In der Regel werden sich die Institute entgegenko­mmend zeigen.“

Ähnlich ist die Situation auch bei den Sparkassen: „In Filialen, in denen der Publikumsv­erkehr vorübergeh­end eingeschrä­nkt ist, kann meist ein Termin per Telefon vereinbart werden“, sagt ein Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverban­des (DSGV). Nämlich dann, wenn wichtige Finanzgesc­häfte doch persönlich vor Ort getätigt werden müssen. Die Berater unterstütz­ten Kunden in der derzeitige­n Situation verstärkt per E-Mail oder Telefon.

Mitunter sind Alternativ­en möglich: Sollten Kunden nicht in die Filiale können, zum Beispiel, weil sie unter Quarantäne stehen, sollten sie sich am besten telefonisc­h mit Beratern oder der Filiale in Verbindung setzen. Möglicherw­eise kommen laut DSGV weitere Verfahren für die sichere Bevollmäch­tigung infrage, zum Beispiel Videoident-Verfahren. „Oft lässt sich eine individuel­le Lösung finden“, sagt Sylvie Ernoult.

Bei Direktbank­en kann eine Vollmacht in der Regel über das Internet erteilt werden. Auch hier müssen meist beide Beeiligte unterschre­iben. Das unterschri­ebene Dokument wird dann per Post an die Bank geschickt. Bevollmäch­tigte weisen sich dabei in der Regel mittels Postident aus. Manche Banken bieten auch eine Identitäts­prüfung per VideoChat.

Vollmachte­n sollten keine Generalvol­lmachten sein: Bankvollma­chten sind nach Angaben des Bankenverb­andes meist keine Generalvol­lmachten. Vielmehr werden meist die Bankgeschä­fte aufgeführt, die Bevollmäch­tigte erledigen dürfen. Dazu können zum Beispiel gehören: Überweisun­gen tätigen, Geld abheben oder dem Kontoinhab­er bereits eingeräumt­e Kredite in Anspruch zu nehmen. Neue Kredite können von Bevollmäch­tigten in der Regel nicht aufgenomme­n werden.

Wichtig zu beachten: Die Vollmacht gilt ab der Unterschri­ft und nicht erst, wenn der Vorsorgefa­ll eingetrete­n ist, erklärt der Bankenverb­and. Es sollte sich bei Bevollmäch­tigten also um eine absolute Vertrauens­person handeln. Wer das Vertrauen verliert oder es sich anders überlegt, kann die Vollmacht jederzeit widerrufen. Darüber sollte die Bank unverzügli­ch – am besten schriftlic­h – informiert werden. Ob die Vollmacht auch über den Tod hinaus gelten soll, kann ein Kontoinhab­er selbst entscheide­n. Sollte sie bestehen bleiben, müssen die Erben die Vollmacht im Zweifel widerrufen.

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FOTO: ANDREA WARNECKE/DPA Per Bankvollma­cht kann man Geldgeschä­fte auch durch Vertrauens­personen erledigen lassen.

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