Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Hauptversammlung abgesagt? Was Aktionäre wissen müssen
FRANKFURT (dpa) - Einmal im Jahr müssen Aktiengesellschaften ihre Anteilseigner zur Hauptversammlung einladen.
„Das ist gesetzlich vorgeschrieben“, erklärt Sven Erwin Hemeling (Foto: dpa) vom Deutschen Aktieninstitut im Interview mit Frank Zielke. Doch Hauptversammlungen sind Präsenzveranstaltungen. Wie kann das in der Corona-Krise klappen?
Warum sind Hauptversammlungen überhaupt so wichtig?
Die Hauptversammlung ist neben Vorstand und Aufsichtsrat das wichtigste Entscheidungsgremium einer Aktiengesellschaft. Die Aktionäre fassen auf dem Treffen unter anderem Beschlüsse zur Dividendenausschüttung oder zu Kapitalmaßnahmen, wie beispielsweise Kapitalerhöhungen.
Sind Hauptversammlungen nicht auch virtuell möglich?
Das Aktiengesetz schreibt vor, dass Hauptversammlungen als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden müssen. Das ist in der derzeitigen Situation nicht möglich, denn meist kommen sehr viele Aktionäre zu den Versammlungen. Es gibt zwar die Möglichkeit, seine Stimmrechte als Aktionär auch elektronisch auszuüben oder anderen dafür eine Vollmacht zu übertragen. Komplett virtuelle Hauptversammlungen, die auch ein uneingeschränktes Frage- und Rederecht umfassen, gibt es aber nicht.
Was können Aktionäre jetzt tun?
In Deutschland arbeitet der Gesetzgeber aktuell an Lösungen, wie eine Hauptversammlung auch ohne die persönliche Teilnahme der Aktionäre stattfinden kann. In anderen Ländern wie der Schweiz wurden die Gesetze bereits so geändert, dass Hauptversammlungen ohne Publikum möglich sind. Aktionäre konnten ihre Stimmabgabe elektronisch ausüben. Diese Möglichkeit haben Aktionäre in Deutschland ja grundsätzlich auch jetzt schon. Und davon sollten sie auch Gebrauch machen. Jeder sollte sich fragen, ob er in der derzeitigen Situation wirklich sein Rede- und Fragerecht auf einer Hauptversammlung in Anspruch nehmen muss. Aktionäre können auch einem Vertreter des Unternehmens oder einer Aktionärsvereinigung eine Stimmrechtsvollmacht erteilen.