Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Volkswagen-Vergleich stößt auf hohe Akzeptanz
Mehr als 200 000 Kunden nehmen Entschädigungsangebot an – Annahmefrist bis Monatsende verlängert
WOLFSBURG - Ab dem 5. Mai werden weit mehr als 200 000 VW-Besitzer einen kleinen Geldregen erhalten. So viele Kunden haben bis zu diesem Montag das Vergleichsangebot des Konzerns im Rahmen der ersten großen Musterfeststellungsklage (MFK) auf Schadenersatz angenommen. Das gab Volkswagen bekannt. Darüber hinaus werden die Ansprüche von weiteren 21 000 Kunden noch geprüft. Insgesamt gilt das Angebot für 262 000 Kunden, die sich durch den Kauf eines Dieselfahrzeugs mit manipulierter Abgasreinigung betrogen sehen.
„Die hohe Zahl der heute geschlossenen Vergleiche zeigt, dass das Vergleichsangebot von unseren Kunden als fair empfunden wurde“, sagt Hiltrud Werner, Rechtsvorständin des Konzerns. Je nach Alter und Laufleistung der Fahrzeuge bezahlt VW zwischen 1350 Euro und 6250 Euro. Laut Unternehmen summiert sich die Entschädigung bisher auf 620 Millionen Euro.
Dabei wird es jedoch nicht bleiben. Viele Berechtigte haben sich erst kurz vor Ablauf der Annahmefrist am 20. April entschieden. Ihre Ansprüche konnten anscheinend nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden. Sie erhalten nun mehr Zeit. Nun können sich Interessenten bis zum 30. April neu registrieren lassen oder fehlende Unterlagen nachreichen. „Damit haben wir Zehntausenden Kunden, Volkswagen und dem Justizsystem langwierige Verfahren erspart“, betont der Chefjustitiar von VW, Manfred Döss.
Reibungslos lief das Verfahren jedoch nicht ab, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) feststellt. Rund um die Osterfeiertage haben die Kunden demnach vermehrt über Probleme bei der Abwicklung geklagt. Das Service-Center sei nicht erreichbar gewesen und der Kontakt zur Ombudsstelle sei nicht zustande gekommen. Die Schlichter hätten die Arbeit jetzt aufgenommen, kündigt VW nun an. Allein 2000 Kunden erhielten erst gar kein Schreiben von VW, obwohl sie sich korrekt im Klageregister der MFK eingetragen hatten.
Trotz der Schwierigkeiten bewertet vzbv-Chef Klaus Müller die Sammelklage als Erfolg. „Es ist das erste Mal, dass Verbraucher sich in einem Massenverfahren dieser Größenordnung gemeinsam gegen einen Betrug zur Wehr setzen konnten“, stellt er fest. 80 Prozent Annahme des Vergleichsergebnisses
bestätigt in seinen Augen die Verhandlungsführung des vzbv. Müller räumt ein, dass mit der Klage nicht jedem Betrugsopfer zu Gerechtigkeit verholfen werden konnte. „Das war mit den derzeitigen
Zwar wird die Frist für vergleichsberechtigte VW-Kunden nun bis zum 30. April verlängert. Allerdings haben manche Kunden bislang noch keine Zugangsdaten für das Onlineportal erhalten. Die Verbraucherzentralen raten ihnen, direkt mit
Klagemöglichkeiten nicht zu erreichen“, bedauert Müller.
Deshalb fordert der Verband nach dieser ersten Erfahrung mit der MFK Verbesserungen des Gesetzes. „Sie muss verbraucherfreundlicher und der Service-Hotline Kontakt aufzunehmen. Sie ist unter der Rufnummer 05361 / 379 05 06 zu erreichen.
Sollte Volkswagen trotz Berechtigung eine Entschädigung verweigern, können die Kunden bei einfacher werden“, fordert Müller. Die Kritik richtet sich gegen das komplizierte Verfahren, bei dem sich betroffene Kunden zunächst einmal in einem Klageregister registrieren lassen müssen. Einfacher wäre Müller dieser Hotline die Einschaltung der Ombudsstelle verlangen. Sollte dies abgelehnt werden, können sich die Verbraucher unter der Mailadresse
direkt an die Schlichter wenden.
zufolge eine Abschaffung des Registers. Mit der eingereichten Klage solle die Verjährungsfrist für alle betroffenen Verbraucher unterbrochen werden. Bei einem Erfolg der Klage könnten somit alle Betroffenen profitieren.
Außerdem plädiert der vzbv für ein Verfahren, an dessen Ende das Gericht eine verbindliche Lösung vorschreibt, in Form einer direkten Zahlung an die Verbraucher oder eine Schlichtung. Damit hätten die Verbraucher bessere Möglichkeiten, sich gegen Schäden zu wehren, so Müller, „und Unternehmen werden sich zweimal überlegen ob sie ein solches Risiko eingehen“.