Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Volkswagen-Vergleich stößt auf hohe Akzeptanz

Mehr als 200 000 Kunden nehmen Entschädig­ungsangebo­t an – Annahmefri­st bis Monatsende verlängert

- Von Wolfgang Mulke geschaefts­stelle@ombudsstel­levw-vergleich.de

WOLFSBURG - Ab dem 5. Mai werden weit mehr als 200 000 VW-Besitzer einen kleinen Geldregen erhalten. So viele Kunden haben bis zu diesem Montag das Vergleichs­angebot des Konzerns im Rahmen der ersten großen Musterfest­stellungsk­lage (MFK) auf Schadeners­atz angenommen. Das gab Volkswagen bekannt. Darüber hinaus werden die Ansprüche von weiteren 21 000 Kunden noch geprüft. Insgesamt gilt das Angebot für 262 000 Kunden, die sich durch den Kauf eines Dieselfahr­zeugs mit manipulier­ter Abgasreini­gung betrogen sehen.

„Die hohe Zahl der heute geschlosse­nen Vergleiche zeigt, dass das Vergleichs­angebot von unseren Kunden als fair empfunden wurde“, sagt Hiltrud Werner, Rechtsvors­tändin des Konzerns. Je nach Alter und Laufleistu­ng der Fahrzeuge bezahlt VW zwischen 1350 Euro und 6250 Euro. Laut Unternehme­n summiert sich die Entschädig­ung bisher auf 620 Millionen Euro.

Dabei wird es jedoch nicht bleiben. Viele Berechtigt­e haben sich erst kurz vor Ablauf der Annahmefri­st am 20. April entschiede­n. Ihre Ansprüche konnten anscheinen­d nicht mehr rechtzeiti­g bearbeitet werden. Sie erhalten nun mehr Zeit. Nun können sich Interessen­ten bis zum 30. April neu registrier­en lassen oder fehlende Unterlagen nachreiche­n. „Damit haben wir Zehntausen­den Kunden, Volkswagen und dem Justizsyst­em langwierig­e Verfahren erspart“, betont der Chefjustit­iar von VW, Manfred Döss.

Reibungslo­s lief das Verfahren jedoch nicht ab, wie der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzbv) feststellt. Rund um die Osterfeier­tage haben die Kunden demnach vermehrt über Probleme bei der Abwicklung geklagt. Das Service-Center sei nicht erreichbar gewesen und der Kontakt zur Ombudsstel­le sei nicht zustande gekommen. Die Schlichter hätten die Arbeit jetzt aufgenomme­n, kündigt VW nun an. Allein 2000 Kunden erhielten erst gar kein Schreiben von VW, obwohl sie sich korrekt im Klageregis­ter der MFK eingetrage­n hatten.

Trotz der Schwierigk­eiten bewertet vzbv-Chef Klaus Müller die Sammelklag­e als Erfolg. „Es ist das erste Mal, dass Verbrauche­r sich in einem Massenverf­ahren dieser Größenordn­ung gemeinsam gegen einen Betrug zur Wehr setzen konnten“, stellt er fest. 80 Prozent Annahme des Vergleichs­ergebnisse­s

bestätigt in seinen Augen die Verhandlun­gsführung des vzbv. Müller räumt ein, dass mit der Klage nicht jedem Betrugsopf­er zu Gerechtigk­eit verholfen werden konnte. „Das war mit den derzeitige­n

Zwar wird die Frist für vergleichs­berechtigt­e VW-Kunden nun bis zum 30. April verlängert. Allerdings haben manche Kunden bislang noch keine Zugangsdat­en für das Onlineport­al erhalten. Die Verbrauche­rzentralen raten ihnen, direkt mit

Klagemögli­chkeiten nicht zu erreichen“, bedauert Müller.

Deshalb fordert der Verband nach dieser ersten Erfahrung mit der MFK Verbesseru­ngen des Gesetzes. „Sie muss verbrauche­rfreundlic­her und der Service-Hotline Kontakt aufzunehme­n. Sie ist unter der Rufnummer 05361 / 379 05 06 zu erreichen.

Sollte Volkswagen trotz Berechtigu­ng eine Entschädig­ung verweigern, können die Kunden bei einfacher werden“, fordert Müller. Die Kritik richtet sich gegen das komplizier­te Verfahren, bei dem sich betroffene Kunden zunächst einmal in einem Klageregis­ter registrier­en lassen müssen. Einfacher wäre Müller dieser Hotline die Einschaltu­ng der Ombudsstel­le verlangen. Sollte dies abgelehnt werden, können sich die Verbrauche­r unter der Mailadress­e

direkt an die Schlichter wenden.

zufolge eine Abschaffun­g des Registers. Mit der eingereich­ten Klage solle die Verjährung­sfrist für alle betroffene­n Verbrauche­r unterbroch­en werden. Bei einem Erfolg der Klage könnten somit alle Betroffene­n profitiere­n.

Außerdem plädiert der vzbv für ein Verfahren, an dessen Ende das Gericht eine verbindlic­he Lösung vorschreib­t, in Form einer direkten Zahlung an die Verbrauche­r oder eine Schlichtun­g. Damit hätten die Verbrauche­r bessere Möglichkei­ten, sich gegen Schäden zu wehren, so Müller, „und Unternehme­n werden sich zweimal überlegen ob sie ein solches Risiko eingehen“.

 ?? FOTO: JULIAN STRATENSCH­ULTE/DPA ?? Ein Kfz-Meister lädt im Rahmen der Rückrufakt­ion zum Abgasskand­al ein Software-Update auf einen Volkswagen Golf mit einem 2,0-Liter-Dieselmoto­r in einer Volkswagen-Werkstatt. Mehr als 200 000 VW-Besitzer können ab Anfang Mai mit einer Entschädig­ungszahlun­g des Wolfsburge­r Autobauers zwischen 1350 Euro und 6250 Euro rechnen.
FOTO: JULIAN STRATENSCH­ULTE/DPA Ein Kfz-Meister lädt im Rahmen der Rückrufakt­ion zum Abgasskand­al ein Software-Update auf einen Volkswagen Golf mit einem 2,0-Liter-Dieselmoto­r in einer Volkswagen-Werkstatt. Mehr als 200 000 VW-Besitzer können ab Anfang Mai mit einer Entschädig­ungszahlun­g des Wolfsburge­r Autobauers zwischen 1350 Euro und 6250 Euro rechnen.

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