Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Es gibt keinen Baustopp für den 1000-Kühe-Stall in Hahnennest
Verwaltungsgericht Sigmaringen lehnt einen Eilantrag der Naturschutzorganisation BUND ab
OSTRACH (jul/sz) - Die Arbeiten am 1000-Kühe-Stall in Ostrach-Hahnennest können weitergehen. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens einen Baustopp für den 1000-Kühe-Stall in Ostrach-Hahnennest abgelehnt. Ein darauf gerichteter Eilantrag des BUND bleibt damit erfolglos.
Das Vorhaben von vier Landwirtsfamilien des Energieparks Hahnennest, einen Stall für 1000 Kühe und 80 Kälber zu errichten, beschäftigt seit rund fünf Jahren Gegner und Behörden. Nun hat auch das Verwaltungsgericht am Freitag in einer Pressemitteilung über seinen Beschluss informiert, dass der Antrag des BUND abgelehnt wird und das Landratsamt Sigmaringen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung korrekt erteilt hat. In seiner Begründung bleibt die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts allerdings vorsichtig.
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts ist laut Pressemitteilung zunächst der Auffassung, dass der BUND aus verfahrensrechtlichen Gründen im sogenannten vereinfachten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren lediglich sogenannte umweltbezogene Rechtsvorschriften rügen kann. Der BUND sieht auch den Brandschutz beim Kuhstall kritisch und hatte entsprechende Argumente angeführt. „Der Verband hätte diese Rügen bereits im Bebauungsplanverfahren vorbringen können und müssen“, heißt es vom Verwaltungsgericht. Die Richter räumen jedoch auch ein: Gleichwohl sei insbesondere die FFH-Verträglichkeitsvorprüfung in der Sache womöglich tatsächlich defizitär beziehungsweise in den Akten nicht ausreichend nachvollziehbar dokumentiert. Es könne letztlich derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass im betroffenen Natura-2000-Gebiet geschützte Lebensraumtypen durch Stickstoffeintrag beeinträchtigt werden. Etwaige Fehler hierbei seien jedoch in einem behördlichen Verfahren heilbar.
Eine mögliche Grundwassergefährdung durch den 1000-Kühe-Stall konnte das Gericht im Eilverfahren nicht bestätigen. Die Vorschriften der vor
Ort einschlägigen Wasserschutzgebietsverordnungen seien eingehalten. Problematisch sei insoweit in erster Linie die Ausbringung der Gärreste, die nach Einbringung der anfallenden Gülle in die benachbarte Biogasanlage verblieben. Es seien ausreichend Abgabeund Ausbringungskapazitäten nachgewiesen worden. Die Kammer weist in ihrem Beschluss allerdings darauf hin, dass das Landratsamt ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung der Nitratmesswerte legen muss, ob sich die „auf dem Papier“dargelegte Abgabekapazität auch als dauerhaft real düngerechtskonform vorhanden erweist. Dies sei insbesondere deshalb von Bedeutung, weil die düngerechtlichen Bestimmungen zwischenzeitlich verschärft wurden.
Auch Bestimmungen zum Schutz benachbarter Biotope würden laut Pressemitteilung durch das Vorhaben voraussichtlich nicht verletzt. Die insoweit vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen hält die Kammer bei summarischer Prüfung für ausreichend. Ebenso wenig sei die mit dem Vorhaben verbundene Flächenversiegelung zu beanstanden, die rechtlich nicht als Nutzungsänderung des zuvor bestehenden Grünlandes anzusehen sei. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen zwei Wochen nach Zustellung an die Beteiligten mit der Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof BadenWürttemberg angefochten werden. Der BUND ist von der Argumentation des Verwaltungsgerichts überrascht. „Wir beraten gerade intensiv darüber, ob wir gegen die Entscheidung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen“, teilt Ulfried Miller Regionalgeschäftsführer des BUND Bodensee-Obeerschwaben mit.
Seit 2015 plant der Energiepark Hahnennest den Stall, im August folgten die ersten öffentlichen Proteste der neu gegründeten „Bürgerinitiative gegen den gewerblichen 1000-Kühe Stall in Hahnennest“(BI). Im September übergaben die BI-Mitglieder mehr als 1000 Stellungnahmen zu dem Vorhaben im Ostracher Rathaus ab. Unter anderem bei Demonstrationen, Vorträgen und Treffen mit Politikern machten die Gegner auf das Vorhaben
aufmerksam. Während die Landwirte ihre Pläne vorantreiben, sammeln die Gegner Unterschriften für eine Petition und wenden sich schließlich an den Petitionsausschuss beim Landtag Baden-Württemberg. Dies brachte das Genehmigungsverfahren im Landratsamt zunächst zum Ruhen. Ende März 2018 fand ein VorOrt-Termin mit Anhörung beider Seiten statt. Letztendlich lehnte der Ausschuss die Petition in Dezember ab, weil er keine Verfahrensfehler erkannte.
Seit 2015 plant der Energiepark Hahnennest den Stall, im August folgten die ersten öffentlichen Proteste der neu gegründeten „Bürgerinitiative gegen den gewerblichen 1000-Kühe Stall in Hahnennest“(BI). Im September übergaben die BI-Mitglieder mehr als 1000 Stellungnahmen zu dem Vorhaben im Ostracher Rathaus ab. Unter anderem bei Demonstrationen, Vorträgen und Treffen mit Politikern machten die Gegner auf das Vorhaben aufmerksam. Während die Landwirte ihre Pläne vorantreiben, sammeln die Gegner Unterschriften für eine Petition und wenden sich schließlich an den Petitionsausschuss beim Landtag Baden-Württemberg. Dies brachte das Genehmigungsverfahren Es folgte im Februar 2019 vom Landratsamt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und somit gleichzeitig auch die Baugenehmigung. Der Landesverband BadenWürttemberg des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) legte Widerspruch gegen diese Entscheidung ein und wandte sich zudem ans Verwaltungsgericht. Im Juni 2019 setzten die Landwirte in Hahnennest den Spatenstich und gingen damals von einer rund zweijährigen Bauzeit aus.
im Landratsamt zunächst zum Ruhen. Ende März 2018 fand ein Vor-Ort-Termin mit Anhörung beider Seiten statt. Letztendlich lehnte der Ausschuss die Petition im Dezember ab, weil er keine Verfahrensfehler erkannte. Es folgte im Februar 2019 vom Landratsamt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und somit gleichzeitig auch die Baugenehmigung. Der Landesverband BadenWürttemberg des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) legte Widerspruch gegen diese Entscheidung ein und wandte sich zudem ans Verwaltungsgericht. Im Juni 2019 setzten die Landwirte in Hahnennest den Spatenstich und gingen damals von einer rund zweijährigen Bauzeit aus. (sz)