Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Schulalltag gibt’s frühestens nach Pfingsten
Wegen der Corona-Krise wird in diesem Jahr kein Kind sitzenbleiben
STUTTGART - Ein Schulalltag ist in Baden-Württemberg noch weit entfernt. Das machte Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) am Dienstag in Stuttgart deutlich. Denn: „Der Gesundheitsschutz steht über allem.“Was Eltern nun wissen sollten.
Wann kann mein Kind wieder zur Schule gehen?
Das kommt aufs Alter an. Wer in diesem oder im nächsten Jahr Abschlussprüfungen hat, egal an welcher Schulart, bekommt ab 4. Mai wieder Unterricht. An den beruflichen Schulen gilt dies nur für die Schüler des aktuellen Prüfungsjahrgangs. Insgesamt ist das ein gutes Drittel der 1,5 Millionen Schüler im Südwesten. Der Unterricht soll „nach Möglichkeit“an den Schulen stattfinden, erklärt Eisenmann. Es können aber weiter Online-Angebote mit Präsenzunterricht verknüpft werden.
Was ist mit den anderen Jahrgängen?
Eisenmann will als nächstes die Viertklässler zurück in die Klassenräume bringen. „Sofern dies das Infektionsgeschehen zulässt, wäre dieser Schritt bis Pfingsten denkbar und wünschenswert“, erklärte ihre Sprecherin. Wann das sein wird, ist unklar. Klar scheint allerdings, dass alle anderen nicht vor Ende der Pfingstferien zur Schule zurückkehren dürfen, also frühestens ab 15. Juni.
Kann ich mein Kind bis dahin in Betreuung geben?
Das hängt von vielen Faktoren ab. Aber parallel zu den Lockerungen bei Wirtschaft und Handel sollen ab kommendem Montag deutlich mehr Eltern ihre Kinder in eine Notbetreuung geben können. Das Angebot richtet sich künftig auch an Siebtklässler, bisher war es für Kita- und Schulkinder bis zur sechsten Klasse bestimmt. Angesprochen sind dann nicht nur Eltern, die einem „systemrelevanten“Job nachgehen – etwa in einer Klinik oder bei der Polizei. Betreuungsplätze bekommen künftig auch Kinder von Alleinerziehenden und Eltern, die ihre Arbeit nicht von zu Hause aus erledigen können. Dafür brauchen sie eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, bei Selbstständigen reicht eine Eigenbescheinigung. Zudem müssen die Eltern erklären, dass es keine Möglichkeit der Kindesbetreuung aus eigenen Kräften gibt. Trotz dieser Ausweitung betont Eisenmann, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Bislang waren nach ihrer Aussage etwa vier Prozent der betroffenen Kinder in Notbetreuung. Für wie viele es künftig Plätze gibt, sei aktuell „Kaffeesatzleserei“, so die Ministerin. „Vorrang hat, Betreuung selbst zu organisieren.“
Wo und wie gibt es diese Notbetreuung?
In der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher normalerweise besucht, und durch deren Personal. Die Gruppengrößen dürfen dabei maximal halb so groß sein wie regulär. Für eine Grundschule heißt das etwa, dass in einer Gruppe maximal 14 Kinder sein dürfen. Sollte der Bedarf das Angebot übersteigen, gibt es eine Rangfolge. Zuerst kommen die Eltern zum Zug, die bei der Arbeit unabdingbar sind – etwa im Krankenhaus. Dann sollen Kinder einen Platz haben, die in schwierigen Verhältnissen leben. „Empfehlungen des Jugendamtes werden bei der Betreuung beachtet“, so Eisenmann. Dritthöchste Priorität haben Kinder von Alleinerziehenden.
Was ist mit den Kindern, bei denen der Fernunterricht bisher nicht geklappt hat?
„Kinder, die analog und digital nicht erreichbar sind, sprechen wir ab 4. Mai an“, sagt Eisenmann. Auch sie sollen für ein paar Stunden pro Woche zurück zur Schule.
Muss mein Kind bis zu den Sommerferien noch Klausuren schreiben?
Der Fokus richtet sich klar auf die Abschlussprüfungen an allen Schularten, die Mitte Mai starten. Wem etwa das Abi oder die Mittlere Reife bevorsteht, muss keine anderen Prüfungen mehr schreiben. Für alle anderen gibt es noch keine fixe Regelung. Nur wenn das zeitlich möglich und pädagogisch sinnvoll sei, seien Klausuren für andere Klassenstufen möglich, so die Ministerin. Der Grünen-Fraktionschef im Landtag, Andreas Schwarz, hält nichts davon. In einem Brief an Eisenmann fordert er „nicht zu bewertende Lernstandserhebungen zur Verfügung zu stellen, um den Lernstand in den zentralen Fächern zu überprüfen“.