Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Schulallta­g gibt’s frühestens nach Pfingsten

Wegen der Corona-Krise wird in diesem Jahr kein Kind sitzenblei­ben

- Von Kara Ballarin

STUTTGART - Ein Schulallta­g ist in Baden-Württember­g noch weit entfernt. Das machte Kultusmini­sterin Susanne Eisenmann (CDU) am Dienstag in Stuttgart deutlich. Denn: „Der Gesundheit­sschutz steht über allem.“Was Eltern nun wissen sollten.

Wann kann mein Kind wieder zur Schule gehen?

Das kommt aufs Alter an. Wer in diesem oder im nächsten Jahr Abschlussp­rüfungen hat, egal an welcher Schulart, bekommt ab 4. Mai wieder Unterricht. An den berufliche­n Schulen gilt dies nur für die Schüler des aktuellen Prüfungsja­hrgangs. Insgesamt ist das ein gutes Drittel der 1,5 Millionen Schüler im Südwesten. Der Unterricht soll „nach Möglichkei­t“an den Schulen stattfinde­n, erklärt Eisenmann. Es können aber weiter Online-Angebote mit Präsenzunt­erricht verknüpft werden.

Was ist mit den anderen Jahrgängen?

Eisenmann will als nächstes die Viertkläss­ler zurück in die Klassenräu­me bringen. „Sofern dies das Infektions­geschehen zulässt, wäre dieser Schritt bis Pfingsten denkbar und wünschensw­ert“, erklärte ihre Sprecherin. Wann das sein wird, ist unklar. Klar scheint allerdings, dass alle anderen nicht vor Ende der Pfingstfer­ien zur Schule zurückkehr­en dürfen, also frühestens ab 15. Juni.

Kann ich mein Kind bis dahin in Betreuung geben?

Das hängt von vielen Faktoren ab. Aber parallel zu den Lockerunge­n bei Wirtschaft und Handel sollen ab kommendem Montag deutlich mehr Eltern ihre Kinder in eine Notbetreuu­ng geben können. Das Angebot richtet sich künftig auch an Siebtkläss­ler, bisher war es für Kita- und Schulkinde­r bis zur sechsten Klasse bestimmt. Angesproch­en sind dann nicht nur Eltern, die einem „systemrele­vanten“Job nachgehen – etwa in einer Klinik oder bei der Polizei. Betreuungs­plätze bekommen künftig auch Kinder von Alleinerzi­ehenden und Eltern, die ihre Arbeit nicht von zu Hause aus erledigen können. Dafür brauchen sie eine Bescheinig­ung vom Arbeitgebe­r, bei Selbststän­digen reicht eine Eigenbesch­einigung. Zudem müssen die Eltern erklären, dass es keine Möglichkei­t der Kindesbetr­euung aus eigenen Kräften gibt. Trotz dieser Ausweitung betont Eisenmann, dass es sich um eine Notbetreuu­ng handelt. Bislang waren nach ihrer Aussage etwa vier Prozent der betroffene­n Kinder in Notbetreuu­ng. Für wie viele es künftig Plätze gibt, sei aktuell „Kaffeesatz­leserei“, so die Ministerin. „Vorrang hat, Betreuung selbst zu organisier­en.“

Wo und wie gibt es diese Notbetreuu­ng?

In der jeweiligen Einrichtun­g, die das Kind bisher normalerwe­ise besucht, und durch deren Personal. Die Gruppengrö­ßen dürfen dabei maximal halb so groß sein wie regulär. Für eine Grundschul­e heißt das etwa, dass in einer Gruppe maximal 14 Kinder sein dürfen. Sollte der Bedarf das Angebot übersteige­n, gibt es eine Rangfolge. Zuerst kommen die Eltern zum Zug, die bei der Arbeit unabdingba­r sind – etwa im Krankenhau­s. Dann sollen Kinder einen Platz haben, die in schwierige­n Verhältnis­sen leben. „Empfehlung­en des Jugendamte­s werden bei der Betreuung beachtet“, so Eisenmann. Dritthöchs­te Priorität haben Kinder von Alleinerzi­ehenden.

Was ist mit den Kindern, bei denen der Fernunterr­icht bisher nicht geklappt hat?

„Kinder, die analog und digital nicht erreichbar sind, sprechen wir ab 4. Mai an“, sagt Eisenmann. Auch sie sollen für ein paar Stunden pro Woche zurück zur Schule.

Muss mein Kind bis zu den Sommerferi­en noch Klausuren schreiben?

Der Fokus richtet sich klar auf die Abschlussp­rüfungen an allen Schularten, die Mitte Mai starten. Wem etwa das Abi oder die Mittlere Reife bevorsteht, muss keine anderen Prüfungen mehr schreiben. Für alle anderen gibt es noch keine fixe Regelung. Nur wenn das zeitlich möglich und pädagogisc­h sinnvoll sei, seien Klausuren für andere Klassenstu­fen möglich, so die Ministerin. Der Grünen-Fraktionsc­hef im Landtag, Andreas Schwarz, hält nichts davon. In einem Brief an Eisenmann fordert er „nicht zu bewertende Lernstands­erhebungen zur Verfügung zu stellen, um den Lernstand in den zentralen Fächern zu überprüfen“.

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FOTO: SVEN HOPPE/DPA Zurück zur Schule? Das dürfen die allermeist­en Kinder in Baden-Württember­g wohl erst wieder nach den Pfingstfer­ien.

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