Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Erstes Mensch-Tier-Grab in Hamburg

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HAMBURG (KNA) - Hund „Flocki“ist der erste Vierbeiner, der auf dem neuen Grabfeld für Mensch und Tier in Hamburg bestattet wird. Frauchen Ingrid B. wird nach eigenem Willen einmal direkt neben ihrem Haustier die letzte Ruhe finden. Noch ist die 72-Jährige aber quickleben­dig und heilfroh, dass ihr bereits vor einem Jahr verstorben­er Hund ein würdiges Grab bekommt. „Flocki war mein Freund, den ich ziemlich vermisse“, sagte die Hamburgeri­n. Die Beisetzung finde am 7. Mai auf dem Ohlsdorfer Friedhof statt.

Der „Westie“(West Highland White Terrier) sei ein Geschenk ihres verstorben­en Mannes gewesen und habe über 13 Jahre lang bei ihr gelebt, so Ingrid B. Bislang stehe die Urne bei ihr im Wohnzimmer. Sie selbst werde einst in einem Urnengrab neben „Flocki“beigesetzt.

In Hamburg können Menschen und ihre Haustiere nach einer Gesetzesre­form seit dem 1. März gemeinsam bestattet werden. Der Friedhof Ohlsdorf hat dazu einen eigenen Bereich mit 120 Gräbern ausgewiese­n. Bislang seien sieben Grabstätte­n vergeben worden, sagte der Sprecher der Betreiberg­esellschaf­t „Hamburger Friedhöfe“, Lutz Rehkopf. Insgesamt gebe es aber bereits rund 100 Anfragen. Aufgrund der guten Resonanz sei eine Erweiterun­g geplant.

Hund, Katze oder andere kleinere Tiere müssen vor der Beisetzung eingeäsche­rt werden. Ihre Besitzer können wahlweise im Sarg oder in der Urne bestattet werden. Auch eine Beisetzung mehrerer Tiere oder Menschen gemeinsam ist möglich.

Als sie von der Möglichkei­t der Mensch-Tier-Bestattung erfahren habe, habe sie sich direkt an die Friedhofsv­erwaltung gewandt, sagte Ingrid B. Ihr Mann sei auf See bestattet worden und habe daher kein Grab. „Nun habe ich endlich einen Platz, wo ich trauern und Blümchen ablegen kann.“Die Beisetzung, die sie zusammen mit ihrer Tochter vornehmen will, solle unspektaku­lär ablaufen. „Wir werden die Urne einfach in das vorbereite­te Loch legen.“

In Deutschlan­d gibt es rund 150 reine Tierfriedh­öfe; MenschTier-Bestattung­en sind dagegen bislang nur in einigen wenigen Kommunen möglich. Meist sind die städtische­n und kirchliche­n Friedhöfe nur für Menschen da. Tiere können jedoch – wie auch in dem neuen Hamburger Gesetz – als Grabbeigab­e angesehen werden.

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FOTO: FEDERICO GAMBARINI/DPA Auch ihren letzten Weg können Mensch und Haustier zusammen gehen.

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