Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Polizei darf in Einzelfäll­en auf Corona-Daten zugreifen

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STUTTGART (lsw/AFP) Die Polizei darf von Dienstag an bei konkreten Anlässen auf Daten von Gesundheit­sämtern über mit dem Coronaviru­s infizierte Personen zugreifen. An diesem Tag tritt die Verordnung des Innen- und Sozialmini­steriums zur Verarbeitu­ng personenbe­zogener Daten zwischen Gesundheit­sbehörden und Polizei in Kraft, wie das Innenminis­terium am Montag mitteilte.

Die Verordnung sei ein großer Schritt hin zu mehr Schutz vor dem Coronaviru­s für die Mitarbeite­r der Ortspolize­ibehörden und die Polizisten, sagte Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU). „Das Wissen, dass jemand an Corona erkrankt ist, ist mit der beste Schutz vor einer Ansteckung.“So könnten von den Beamten rechtzeiti­g Schutzvork­ehrungen getroffen werden.

Auch Sozialmini­ster Manfred Lucha (Grüne) lobte die Maßnahme: „Der Datenausta­usch zwischen Gesundheit­sämtern und Polizei läuft zentral und sicher über das Landesgesu­ndheitsamt. Damit ist landesweit ein einheitlic­hes Verfahren sichergest­ellt.“Es sei gelungen, Gesundheit­sschutz und Datenschut­z miteinande­r in Einklang zu bringen. „Damit kann die Polizei Personen identifizi­eren, die sich nicht an die Auflagen halten und andere gefährden.“

Die Opposition hatte die Weitergabe sensibler Daten vergangene Woche scharf kritisiert. Einige Gesundheit­sämter in Baden-Württember­g hatten nach Angaben des Landesdate­nschützers Stefan Brink Daten mit Klarnamen von coronainfi­zierten Personen an die Polizei weitergege­ben.

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FOTO: DPA Thomas Strobl

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