Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Entscheide­nde Runde im VW-Dieselskan­dal

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KARLSRUHE (AFP) - Die Akten im Dieselskan­dal kann VW trotz eines millionens­chweren Vergleichs mit Zehntausen­den Kunden noch lange nicht schließen. Wie teuer der Skandal das Unternehme­n am Ende kommt, dürfte auch entscheide­nd vom Bundesgeri­chtshof (BGH) abhängen. Am Dienstag wird am höchsten deutschen Zivilgeric­ht in Karlsruhe erstmals über die Schadeners­atzklage eines Käufers verhandelt. Bislang gibt es im Dieselskan­dal kein höchstrich­terliches Grundsatzu­rteil, an dem sich die Gerichte in Deutschlan­d orientiere­n können. Das wird sich jetzt durch die Klage des 65-jährigen Herbert Gilbert ändern, der Entschädig­ung für den von ihm im Jahr 2014 gekauften VW Sharan verlangt. Die Karlsruher Bundesrich­ter müssen prüfen, ob ihm wegen „vorsätzlic­her sittenwidr­iger Schädigung“Schadeners­atz zusteht – und wieviel. Gilbert zahlte im Januar 2014 für einen gebrauchte­n Diesel 31 490 Euro. Ausgestatt­et war der Wagen mit dem Dieselmoto­r EA 189 – demjenigen Motorentyp, der im Zentrum des Abgasskand­als steht. Als der Abggasskan­dal aufflog, zog der Mann aus Rheinland-Pfalz schließlic­h vor Gericht. Mit seiner Klage verlangt er laut BGH den Kaufpreis „nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignun­g des Fahrzeugs“. Das Oberlandes­gericht Koblenz urteilte im Juni 2019 im Berufungsv­erfahren, dass VW wegen vorsätzlic­her sittenwidr­iger Schädigung 25 616,10 Euro zu zahlen habe. Wann die Bundesrich­ter ihr Urteil fällen, ist noch unklar. Sicher ist nur, dass es wegweisend für zahllose weitere Verfahren sein wird.

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