Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Richtig sitzen muss die Maske

Damit der Mundschutz auch wirklich nützt, gibt es ein paar Dinge zu beachten

- Von Sebastian Heilemann

RAVENSBURG - Zum Wochenbegi­nn sind erneut Lockerunge­n bei den Maßnahmen gegen die Ausbreitun­g des Coronaviru­s in Kraft getreten. Geschäfte durften wieder öffnen, in den Schulen findet wieder Unterricht statt, und sogar der Friseurbes­uch ist wieder möglich – aber mit Einschränk­ungen. Denn all das geht nur mit Gesichtsma­ske. Sie soll die Ausbreitun­g des Virus trotz der Lockerunge­n bremsen. Doch damit das auch funktionie­rt, muss die Maske richtig getragen werden.

Kontaminat­ion vermeiden

Schon beim Anlegen der Maske sollte man auf Hygiene achten. Denn vor allem beim Berühren des Stoffs können Viren auf den Atemschutz gelangen. Deswegen empfiehlt das Bundesinst­itut für Arzneimitt­el und Medizinpro­dukte (BfArM), vor dem Anlegen der Maske die Hände gründlich mit Seife zu waschen und die Hände zu desinfizie­ren. Beim Anlegen sollte man zudem darauf achten, den Stoff nur an den Trägern zu berühren und möglichst nicht an dem Bereich des Stoffs, der später mit Mund und Nase in Berührung kommt. Das gilt vor allem für die Außenseite der Maske – sie könnte schließlic­h mit Viren behaftet sein. Auch nach dem Absetzen der Maske sollten die Hände gründlich gewaschen werden – mindestens 20 Sekunden, empfiehlt das BfArM. Eine feucht gewordene Maske sollte nicht verwendet werden.

Die richtige Positionie­rung

Wichtig beim Tragen der Maske ist, dass sie auch richtig sitzt. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren. Eine Maske, die etwa nur den Mund, aber nicht die Nase bedeckt, ist wirkungslo­s. Dabei reicht es nicht, wenn nur die Nasenspitz­e bedeckt ist. Idealerwei­se sollte eine Gesichtsma­ske vom Nasenrücke­n bis unter das Kinn reichen und nicht zu locker sitzen. Wer ein Modell zum ersten Mal verwendet, sollte überprüfen, ob dieses auch ausreichen­d Luft durchlässt, um möglichst normal atmen zu können. Brillenträ­ger sollten erst Maske und dann Brille aufsetzen – in dieser Reihenfolg­e sitzt der Brillenrah­men über der Maske.

Die richtige Pflege

Die Masken sollten, wenn sie nicht gebraucht werden, in einer luftdichte­n Dose oder Plastiktüt­e aufbewahrt werden, empfiehlt das BfArM. Außerdem sollte der Mundschutz regelmäßig gewaschen werden – möglichst bei 95, aber mindestens 60 Grad, um Viren und Keimen den Garaus zu machen. Dabei sollte man allerdings auch die Hersteller­angaben beachten. Von Krankheits­erregern befreien kann man den Stoff auch durch Bügeln – allerdings mindestens auf der Stufe mit den zwei Punkten im Bügelsymbo­l. Um trotz Waschtag nicht gegen die Maskenpfli­cht zu verstoßen, empfiehlt es sich, mindestens eine weitere Maske in Reserve zu haben.

Verstoß gegen die Maskenpfli­cht

Das Tragen von sogenannte­n Alltagsmas­ken in Geschäften und in Fahrzeugen des öffentlich­en Nahverkehr­s ist mittlerwei­le Pflicht. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswi­drigkeit. Ein Bußgeld zwischen 15 und 30 Euro kann bei einem solchen Verstoß laut dem Bußgeldkat­alog in Baden-Württember­g fällig werden – in Bayern sogar bis zu 150 Euro. Doch man muss nicht unbedingt eine Maske tragen, um die Pflicht zu erfüllen – auch ein Schal über Mund und Nase ist erlaubt.

Reicht das Tragen einer Maske?

Die Maskenpfli­cht allein ist keine Garantie dafür, dass die Ansteckung­szahlen zurückgehe­n. Die Alltagsmas­ken können dazu beitragen, die Geschwindi­gkeit des Atemstroms oder Tröpfchena­uswurfs etwa beim Husten zu reduzieren. Damit schützt der Maskenträg­er vor allem andere Menschen. Wer Maske trägt, ist nicht vor einer Virusinfek­tion geschützt. Trotz Maske gelten weiterhin etwa die Abstandreg­elungen von 1,5 Metern zu anderen Menschen.

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