Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Richtig sitzen muss die Maske
Damit der Mundschutz auch wirklich nützt, gibt es ein paar Dinge zu beachten
RAVENSBURG - Zum Wochenbeginn sind erneut Lockerungen bei den Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Kraft getreten. Geschäfte durften wieder öffnen, in den Schulen findet wieder Unterricht statt, und sogar der Friseurbesuch ist wieder möglich – aber mit Einschränkungen. Denn all das geht nur mit Gesichtsmaske. Sie soll die Ausbreitung des Virus trotz der Lockerungen bremsen. Doch damit das auch funktioniert, muss die Maske richtig getragen werden.
Kontamination vermeiden
Schon beim Anlegen der Maske sollte man auf Hygiene achten. Denn vor allem beim Berühren des Stoffs können Viren auf den Atemschutz gelangen. Deswegen empfiehlt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), vor dem Anlegen der Maske die Hände gründlich mit Seife zu waschen und die Hände zu desinfizieren. Beim Anlegen sollte man zudem darauf achten, den Stoff nur an den Trägern zu berühren und möglichst nicht an dem Bereich des Stoffs, der später mit Mund und Nase in Berührung kommt. Das gilt vor allem für die Außenseite der Maske – sie könnte schließlich mit Viren behaftet sein. Auch nach dem Absetzen der Maske sollten die Hände gründlich gewaschen werden – mindestens 20 Sekunden, empfiehlt das BfArM. Eine feucht gewordene Maske sollte nicht verwendet werden.
Die richtige Positionierung
Wichtig beim Tragen der Maske ist, dass sie auch richtig sitzt. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren. Eine Maske, die etwa nur den Mund, aber nicht die Nase bedeckt, ist wirkungslos. Dabei reicht es nicht, wenn nur die Nasenspitze bedeckt ist. Idealerweise sollte eine Gesichtsmaske vom Nasenrücken bis unter das Kinn reichen und nicht zu locker sitzen. Wer ein Modell zum ersten Mal verwendet, sollte überprüfen, ob dieses auch ausreichend Luft durchlässt, um möglichst normal atmen zu können. Brillenträger sollten erst Maske und dann Brille aufsetzen – in dieser Reihenfolge sitzt der Brillenrahmen über der Maske.
Die richtige Pflege
Die Masken sollten, wenn sie nicht gebraucht werden, in einer luftdichten Dose oder Plastiktüte aufbewahrt werden, empfiehlt das BfArM. Außerdem sollte der Mundschutz regelmäßig gewaschen werden – möglichst bei 95, aber mindestens 60 Grad, um Viren und Keimen den Garaus zu machen. Dabei sollte man allerdings auch die Herstellerangaben beachten. Von Krankheitserregern befreien kann man den Stoff auch durch Bügeln – allerdings mindestens auf der Stufe mit den zwei Punkten im Bügelsymbol. Um trotz Waschtag nicht gegen die Maskenpflicht zu verstoßen, empfiehlt es sich, mindestens eine weitere Maske in Reserve zu haben.
Verstoß gegen die Maskenpflicht
Das Tragen von sogenannten Alltagsmasken in Geschäften und in Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs ist mittlerweile Pflicht. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ein Bußgeld zwischen 15 und 30 Euro kann bei einem solchen Verstoß laut dem Bußgeldkatalog in Baden-Württemberg fällig werden – in Bayern sogar bis zu 150 Euro. Doch man muss nicht unbedingt eine Maske tragen, um die Pflicht zu erfüllen – auch ein Schal über Mund und Nase ist erlaubt.
Reicht das Tragen einer Maske?
Die Maskenpflicht allein ist keine Garantie dafür, dass die Ansteckungszahlen zurückgehen. Die Alltagsmasken können dazu beitragen, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Tröpfchenauswurfs etwa beim Husten zu reduzieren. Damit schützt der Maskenträger vor allem andere Menschen. Wer Maske trägt, ist nicht vor einer Virusinfektion geschützt. Trotz Maske gelten weiterhin etwa die Abstandregelungen von 1,5 Metern zu anderen Menschen.