Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Prozess um Hexenkesse­l in zweiter Instanz

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HEILBRONN (dpa) - Wie geriet eine Frau bei einem Fastnachts­umzug in einen Kessel mit kochend heißem Wasser? Mit den Aussagen junger Zeugen, die sich auf ihr schlechtes Gedächtnis berufen haben, ist in Heilbronn der „Hexenkesse­l-Prozess“in die zweite Instanz gegangen. Einem heute 34-Jährigen wird vorgeworfe­n, im Februar 2018 bei dem Umzug in Eppingen nahe Heilbronn eine 18-jährige Frau in einen Kessel mit heißem Wasser getragen zu haben. Sie verbrühte sich schwer an den Beinen und musste sich nach einem Krankenhau­saufenthal­t mehrere Wochen lang in einer Reha auskuriere­n. Das Amtsgerich­t Heilbronn hatte den als Hexe verkleidet­en Mann aufgrund von Indizien wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung zu einer Strafe von rund 6600 Euro verurteilt. Dagegen wehrte er sich. Nun beschäftig­t sich das Landgerich­t mit dem Fall. Der Mann bestreitet die Vorwürfe.

Dem Richter gelang es am Dienstag nicht, der Antwort näherzukom­men, wer für die Verbrühung­en derFrau verantwort­lich ist. Offenbar waren mehrere Menschen als Hexen maskiert gewesen. Laut den Befragunge­n wollen im entscheide­nden Moment alle in eine andere Richtung geschaut haben. Zeugen beriefen sich darauf, dass der Vorfall lange zurücklieg­e und Alkohol im Spiel gewesen sei. Dass Zeugen einen Fall derart unterschie­dlich schilderte­n, habe er in seinem Berufslebe­n noch nicht erlebt, so der Richter.

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