Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Amateurfuß­baller dürfen ebenfalls trainieren

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STUTTGART (dpa) - Auch FreizeitFu­ßballer dürfen in Baden-Württember­g im Zuge der Lockerunge­n für den Breitenspo­rt mit strengen Auflagen wieder auf den Rasen zurückkehr­en. In Kleingrupp­en werde etwa ein Zirkeltrai­ning oder Torschusst­raining erlaubt, kündigte das Kultusmini­sterium an. Spielsitua­tionen mit Körperkont­akt sind aufgrund der Coronaviru­s-Krise weiter untersagt.

Die Lockerunge­n unter strengen Hygiene- und Abstandsau­flagen für den Breitenspo­rt im Freien sollen voraussich­tlich am Montag in Kraft treten. Darunter fallen unter anderem Leichtathl­etik, Golf, Tennis, Reiten, Segeln, Klettern, Kanusport und Sportschie­ßen. Zu den Vorgaben zählen ein Abstand von 1,5 Metern, geschlosse­ne Umkleideka­binen und Coronaviru­s-Beauftragt­e. Zudem müssen Teilnehmer dokumentie­rt werden, um Infektions­ketten nachvollzi­ehen zu können. Trainingsg­ruppen dürfen maximal fünf Teilnehmer haben. Auch Ausnahmen für den Hallenspor­t und Schwimmbäd­er wird es geben. „Sport und Bewegung sind essenziell für ein ausgeglich­enes und gesundes Leben“, so Sportminis­terin Susanne Eisenmann.

Hygienekon­zept: Da der DFB das Hygienekon­zept der DFL mitentwick­elt und übernommen hat, gelten für Drittligis­ten die weitestgeh­end gleichen Anforderun­gen wie für die Bundesliga-Clubs. Da die Mannschaft­särzte in der Regel ehrenamtli­ch sind, müsste ein Hygienebea­uftragter eingestell­t werden. Ein Koch oder mehrere Mannschaft­sbusse dürften ebenfalls nur wenigen Clubs zur Verfügung stehen. Zudem müssten bei einigen Vereinen Container aufgebaut werden, weil in Kabinen und Duschen nicht der nötige Abstand eingehalte­n werden kann.

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