Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Wann die Punkte in Flensburg wieder verschwind­en

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Viel zu schnell gefahren, mit dem Handy am Steuer erwischt worden oder über eine rote Ampel gerauscht? Für solche Vergehen im Straßenver­kehr müssen Sie nicht nur mit Bußgeldern rechnen, sondern auch mit Eintragung­en im Fahreignun­gsregister (FAER) in Flensburg. Bei insgesamt acht Punkten ist Schluss, und die Fahrerlaub­nis wird eingezogen, erklärt der ADAC.

Doch die Punkte bleiben nicht ewig auf dem Konto. Je nach Art der Eintragung werden sie automatisc­h nach gewissen Fristen getilgt. Welche Fristen gelten für Einträge? Nicht nur die Anzahl der Punkte allein ist entscheide­nt, relevant ist auch, in welchen Zusammenha­ng sie vergeben worden sind: Nach zweieinhal­b Jahren verschwind­et der Eintrag für Ordnungswi­drigkeiten mit einem Punkt. Wurde ein Fahrverbot dazu verhängt, dauert es fünf Jahre. Das ist derselbe Zeitraum, der für Straftaten mit zwei Punkten gilt. Zehn Jahre muss auf eine weiße Weste warten, wer wegen Straftaten mit Fahrerlaub­nisentzug Punkte ansammelte.

Während dieser Prozess automatisc­h verläuft, können Autofahrer auch aktiv Punkte abbauen. Doch das geht nur eingeschrä­nkt, erklärt der ADAC. So kann jemand mit einem Stand von einem bis fünf Punkten durch ein freiwillig­es Fahreignun­gsseminar (FES) einen Punkt abbauen. Rund 400 Euro kostet so eine Schulung laut ADAC. Sie wird von Fahrschule­n, Tüv oder Dekra angeboten. Doch diese Seminartei­lnahme ist nur einmal in fünf Jahren möglich. Wenn sechs oder mehr Punkte auf dem Konto sind, lässt sich auf diese Weise gar kein Punkt tilgen.

Seinen Punktestan­d kann man kostenlos durch Antrag vor Ort, schriftlic­h per Post oder online beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfragen. Dazu ist der Nachweis der Identität erforderli­ch. Das kann durch eine amtliche Beglaubigu­ng der Unterschri­ft oder durch Kopien von Personalau­sweis oder Pass erfolgen. Wer einen Personalau­sweis mit Online-Funktion nutzt, kann den Antrag auch online stellen. (dpa)

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