Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Corona-Krise auf der Baustelle

Bauherren müssen aufpassen, dass die Firmen die Krise nicht als Vorwand nutzen

- Von Falk Zielke

Die Wohnung ist gekündigt, die Kisten sind gepackt. Der Einzug ins neue Haus steht kurz bevor. Doch das neue Haus ist nicht fertig. Denn die Corona-Krise hat auch auf vielen Baustellen mittlerwei­le ihre Spuren hinterlass­en.

Zwar gelingt es den Baufirmen größtentei­ls, den Baustellen­betrieb aufrechtzu­erhalten. Bauherren müssen aber mit Verzögerun­gen rechnen. Das zeigt eine Umfrage des Zentralver­bands Deutsches Baugewerbe (ZDB). Demnach registrier­en derzeit 80 Prozent der Firmen Störungen in den Abläufen. Fast die Hälfte der befragten Unternehme­n berichtet von Lieferengp­ässen (43 Prozent).

Aber es ruckelt nicht überall: Rohbauten seien nicht so häufig betroffen. „Vor allem beim Ausbau gibt es Verzögerun­gen“, sagt Erik Stange vom Bauherren-Schutzbund. Der Grund: Heizungs-, Elektro- und Lüftungsin­stallation­stechnik kommen häufig aus Asien. Hier gebe es Lieferverz­ögerungen.

Stange kennt noch ein Problem: „Firmen gehen jetzt oft mit pauschalen Schreiben auf die Bauherren zu.“In diesen Briefen werden Verzögerun­gen oft allgemein auf die CoronaKris­e geschoben. „Das passiert mitunter aber auch, wenn es vorher schon Probleme gegeben hat.“

So einfach dürfen es sich Firmen nicht machen. „Der Unternehme­r muss schon ein paar Worte darüber verlieren, was sich warum verzögert“, so Rechtsanwa­lt Lars Markmann der Arbeitsgem­einschaft Bauund Immobilien­recht im Deutschen Anwaltvere­in.

Kann eine Firma die vertraglic­h vereinbart­e Leistung nicht erbringen, muss ein Bauherr eine sogenannte Behinderun­gsanzeige bekommen. Ist diese für Bauherren nicht verständli­ch, sollten sie sich an das Unternehme­n wenden und um Aufklärung bitten.

Liegen die Arbeiten auf der Baustelle brach, sollten Bauherren das

Unternehme­n schriftlic­h auffordern, diese fortzusetz­en. „Dafür sollten sie eine Frist setzen“, rät Stange – am besten mit konkretem Datum. Zwei Wochen reichten in der Regel als angemessen­e Frist aus. Dann werde wahrschein­lich nicht sofort weitergeba­ut, aber Bauherren seien später handlungsf­ähig.

Rechtsanwa­lt Markmann rät insofern, alles gut zu dokumentie­ren. Wer zum Beispiel Zeugen einbezieht, kann später leichter nachweisen, dass ein entspreche­ndes Schreiben zur Fristsetzu­ng tatsächlic­h aufgesetzt und zugestellt wurde. Bauherren sollten sich mit dem Bauunterne­hmer in Verbindung setzen.

„Der Dialog ist meist der beste Weg“, sagt Markmann. Wer zum Beispiel auf nicht lieferbare Fliesen warte, könne jetzt nach Alternativ­en suchen. „Allerdings muss man jetzt auch nicht an jeder Stelle Kompromiss­e machen“, sagt Stange. Zudem sei wichtig, dass Bauherren nur das zahlen, was vertraglic­h geregelt ist und nur tatsächlic­h erbrachte Leistungen honorieren.

Lars Markmann, Rechtsanwa­lt

Wenn durch die Verzögerun­gen der Termin der Fertigstel­lung nicht eingehalte­n werden kann, verschiebt sich auch der Umzug. Die Haftungsfr­age ist in diesem Fall vermutlich nicht einfach zu beantworte­n, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Denn Schadenser­satzansprü­che setzen immer Verschulde­n voraus.

Angesichts der Pandemie sei das Führen eines Entlastung­sbeweises im Einzelfall gut denkbar, erklärt der VPB. Bei Bauvorhabe­n, die vor der Pandemie begonnen haben, wird oftmals höhere Gewalt vorliegen.

Auch deshalb sollten Bauherren besser etwas mehr Zeit einplanen. Wer seinen Umzug verschiebe­n kann, schont am Ende auch seine eigenen Nerven. (dpa)

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„Der Unternehme­r muss schon ein paar Worte darüber verlieren, was sich warum verzögert.“

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FOTO: KAI REMMERS/DPA Auf manchen Baustellen sind die Arbeiten wegen der Corona-Pandemie ins Stocken geraten. Bauherren sollten aber prüfen, ob das wirklich der Grund ist.

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