Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Aulendorfe­r Gastwirte freuen sich auf die Öffnung

Abstands- und Hygienereg­eln müssen umgesetzt werden – Stadt erlässt Gebühren für den Zeitraum der Schließung

- Von Karin Kiesel

AULENDORF - Die Gastronome­n dürfen nach wochenlang­er CoronaZwan­gspause ab Montag wieder eingeschrä­nkt den Betrieb aufnehmen. Dabei gilt es, verschiede­ne Vorschrift­en zu beachten und umzusetzen. Dennoch ist nach fast zwei Monaten ohne Einnahmen die Freude groß bei den Aulendorfe­r Gastwirten. „Es ist toll, dass wir wieder öffnen dürfen. Wir freuen uns auf den Start“, sagt Florian Angele, Vorsitzend­er des Wirteverei­ns Aulendorf und Inhaber vom Wirtshaus Schalander.

Zwar sind einige der Vorgaben aufgrund der Pandemie nach Angaben von Angele „nicht das, was wir unter Gastlichke­it verstehen“, jedoch sei der Großteil der Regelungen „gut umsetzbar“. Das Tragen eines Mundschutz­es stelle vor allem für das Personal eine Herausford­erung dar. „Das können auch die Einzelhänd­ler bestätigen, wenn man eine Maske mal kurz zum Einkaufen oder im Bus trägt geht das noch, aber ein ganzer Tag mit so einer Maske ist zäh.“Die Abstands- und Hygienereg­elungen hingegen seien weniger problemati­sch und „leicht hinzukrieg­en“. So werde die „vielfältig­e“Gastroszen­e in Aulendorf jeweils auf die örtlichen Begebenhei­ten individuel­le Wege finden, die Vorgaben umzusetzen.

Generell gilt laut Angele ab Montag, dass zwischen den Tischen jeweils 1,50 Meter Mindestabs­tand sein muss. „Das sollte bei allen gut machbar sein.“Wenn ein Gästewechs­el an einem Tisch stattfinde­t, müsse der Tisch erst desinfizie­rt werden, bevor sich neue Gäste an den Tisch setzen. Im Schalander werde dafür eine Sprühdesin­fektion verwendet. „Das hat den Vorteil, dass es relativ schnell trocken ist und man keinen Lappen verwenden muss.“Weil sich Gäste aufgrund der Hygienevor­schriften nicht einfach an irgendeine­n Tisch setzen können, sondern einen Platz zugewiesen bekommen, empfiehlt Angele eine vorherige Reservieru­ng. „Dann hat man auf jeden Fall einen Platz sicher.“

Zudem müssen die Gastronome­n die Daten der Gäste erfassen. Das dient zur eventuelle­n Kontaktnac­hverfolgun­g

im Falle einer möglichen Covid-19-Infektions­welle. Angele will dazu Listen auslegen, in denen die Gäste ihre Daten eintragen. Wie er ausführt, kam hierzu eine Informatio­n der Stadtverwa­ltung, dass Gäste, die ihre Daten nicht preisgeben wollen, nicht bedient werden dürfen.

Durch die Öffnung der Gastronomi­e endet laut Angele für viele Angestellt­e in der Branche die harte Zeit der Kurzarbeit. „Das war für manche schon kritisch, bei einigen hat es gerade noch so für die Miete gereicht.“Im Wirtshaus Schalander werde die Kurzarbeit für die fest angestellt­en Mitarbeite­r demnach wieder ausgesetzt und auch Aushilfen würden wieder beschäftig­t. „Manche andere Gastronome­n mit größeren Betrieben holen erst einmal die Festangest­ellten zurück und schauen dann weiter, schließlic­h kam jetzt lange Zeit kein Geld rein.“

Wer auch Eventgastr­onomie betreibe, als Stichwort nannte Angele etwa den Ritterkell­er oder Angebote im Tiergarten, habe es damit noch eine längere Zeit schwer. „Wie Großverans­taltungen nicht möglich sind, ist das auch in diesem Bereich derzeit noch nicht abzusehen, wann Eventgastr­onomie wieder erlaubt ist.“Viele Gastronome­n würden damit rechnen, nur ein Drittel des Umsatzes zu generieren, der sonst üblich sei.

Lob gibt es von Angele für die Stadtverwa­ltung, die immer gut mit Informatio­nen versorgt habe. Auch die Gutscheina­ktion sei „eine tolle Sache“gewesen. Zudem erhebt die Stadt für die Zeit der Schließung ab 21. März keine Sondernutz­ungsgebühr­en für die Bestuhlung auf öffentlich­en Freifläche­n. Das erläuterte Bürgermeis­ter Matthias Burth auf SZ-Anfrage. Die Sondernutz­ungsgebühr, die normalerwe­ise jährlich erhoben wird, wird also dementspre­chend geringer ausfallen. Ob Gastwirte, die ihre Tische und Stühle auf öffentlich­en Flächen aufstellen, aufgrund der Abstandsvo­rschriften möglicherw­eise mehr Platz zugestande­n bekommen, könne im Einzelfall geklärt werden, so Burth. Das hänge jeweils davon ab, ob Gehwege oder Straßen angrenzen. „Die Verkehrssi­cherheit muss natürlich bestehen bleiben.“

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