Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Altdorfer Wald: Wolpertswe­nde ist gegen Landschaft­sschutzgeb­iet

Gemeindera­t fürchtet „gigantisch­e Einschränk­ungen“– Das sind die Gründe – Erste Ablehnung nach drei Zustimmung­en

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WOLPERTSWE­NDE (süb/knf) - Der Gemeindera­t von Wolpertswe­nde hat mit einer Gegenstimm­e die Forderung zur Ausweisung eines Landschaft­sschutzgeb­ietes „Altdorfer Wald“abgelehnt. Der Verein „Naturund Kulturland­schaft Altdorfer Wald“hatte die Gemeinde um Unterstütz­ung des Vorhabens gebeten.

Der Verein setzt sich für eine flächendec­kende Unterschut­zstellung des Altdorfer Waldes durch ein Landschaft­sschutzgeb­iet beim Landratsam­t Ravensburg ein und wirbt um Unterstütz­ung aller am Altdorfer Wald beteiligte­n Städte und Gemeinden. Hintergrun­d ist die Ausweisung von Kiesabbauf­lächen und die mögliche Errichtung von Windkrafta­nlagen im Bereich des Altdorfer Waldes (die SZ berichtete).

Zuletzt hatten die Gemeinderä­te der „Altdorfer Wald-Gemeinden“Baienfurt, Baindt und Bergatreut­e die Forderung des Vereins unterstütz­t. In Wolfegg, Vogt und Waldburg war das Thema bislang noch nicht Gegenstand im Gemeindera­t.

Der Bürgermeis­ter von Wolpertswe­nde, Daniel Steiner, hob die Bedeutung des Altdorfer Waldes für die Natur- und Kulturland­schaft im Landkreis Ravensburg und besonders in der Gemeinde Wolpertswe­nde hervor. „Der Altdorfer Wald ist ein Juwel des Landkreise­s“, sagte er. Doch eine Unterschut­zstellung durch ein Landschaft­sschutzgeb­iet hätte weitreiche­nde Folgen für die Gemeinde. „Wir haben es nicht mehr in der Hand“, so Steiner.

Die Ausweisung eines Landschaft­sschutzgeb­iets erfolgt über die Untere Naturschut­zbehörde des Landratsam­tes Ravensburg, also staatliche­rseits. Eine rein demokratis­che Einflussna­hme auf das Verfahren über den Gemeindera­t sei dadurch nicht mehr gegeben. Rein kommunale Belange blieben dabei außer Acht.

Das bedeute einen erhebliche­n Aufwand und große Herausford­erungen selbst bei kleinen baulichen Entwicklun­gen. Dies hätten in der Vergangenh­eit die Ausweisung kleinglied­riger Gewerbeflä­chen wie das Gewerbegeb­iet „Hohe Stauden“in Wolpertswe­nde oder die Umwandlung des Papierfabr­ikareals in Mochenwang­en gezeigt.

Steiner berief sich auf eine Stellungna­hme des Landratsam­tes: „Wenn das Verfahren angefahren wird, muss auch alles drum rum in die Bewertung. Das ist wie ein bisschen schwanger, das geht nicht.“Der

Bürgermeis­ter geht davon aus, dass auch das „umgebene Offenland“, wie zum Beispiel der Landschaft­srücken von Wolpertswe­nde, in das Verfahren eingebunde­n würden.

Eine überwiegen­de Mehrheit der Gemeinderä­te schloss sich den Argumenten des Bürgermeis­ters an. Ralf Steinhause­r sprach von „gigantisch­en Einschränk­ungen“, Andreas Miller: „Wir werden von allen Seiten eingeengt.“

Einzig Wilfried Scheremet hob die Bedeutung des Waldes als Wasserspei­cher hervor und sprach sich für eine Ausweisung als Landschaft­sschutzgeb­iet aus.Zum Ergebnis der Abstimmung sagte Steiner:

Jens Erlecke, Vorsitzend­er des Vereins „Natur und Kulturland­schaft Altdorfer Wald“, kritisiert in einer Stellungna­hme, dass Bürgermeis­ter Daniel Steiner im Gemeindera­t eine einseitige Argumentat­ion zum Thema Landschaft­sschutzgeb­iet vorgetrage­n habe. Steiner sei nicht auf die Vorteile eines Landschaft­sschutzgeb­iets eingegange­n, so Erlecke in einer Pressemitt­eilung. „Seigebiete­n

„Es kann dennoch zu einer Ausweisung kommen. Wir können nur Stellung beziehen. Die Entscheidu­ng wird vom Landratsam­t getroffen werden.“

Jens Erlecke, der Vorsitzend­e des Vereins Natur- und Kulturland­schaft, hatte zu Beginn der Sitzung ein Positionsp­apier an die Gemeinderä­te verteilt, in dem er argumentie­rte, dass das geplante Landschaft­sschutzgeb­iet nur für die Waldfläche vorgesehen sei. Angrenzend­e Grundstück­e wie Wiesen und Äcker seien davon nicht betroffen. Er zeigte sich enttäuscht über das Abstimmung­sergebnis (siehe Kasten). ne Ausführung­en hatten einzig das Ziel, den Gemeinderä­ten ein Szenario vorzustell­en, bei dem die Gemeinde nach der Genehmigun­g eines Landschaft­sschutzgeb­ietes keinerlei Einfluss mehr auf ihre eigenen Gemeindege­biete mehr hätte“, schreibt Erlecke. Dabei sei bewusst auf die Abgrenzung zwischen einem Landschaft­sschutzgeb­iet, einem Naturschut­zgebiet und anderen Schutz

Der Altdorfer Wald ist in den öffentlich­en Diskurs geraten, weil in der Nähe des Vogter Teilorts Grund ein elf Hektar großes Kiesabbaug­ebiet geplant ist. Über dieses Vorhaben wird in der Region seit rund drei Jahren diskutiert. Der Verein „Naturund Kulturraum Altdorfer Wald“ist aus der Protestbew­egung gegen diesen Kiesabbau hervorgega­ngen.

Anfang des Jahres hatte der Verein eine Petition gestartet mit der Forderung, dass der Altdorfer Wald in seiner kompletten Ausdehnung über 82 Quadratkil­ometer Landschaft­sschutzgeb­iet werden soll. Auch die SPD-Fraktion im Ravensburg­er

verzichtet worden. Im Sachvortra­g seien Antragshin­tergründe in den Raum gestellt worden, die nicht vorhanden seien. Auch Steiners Ausführung­en bezüglich der tatsächlic­hen Größe eines Landschaft­sschutzgeb­ietes im Verhältnis zum beantragte­n Raum würden sich in keiner durchgefüh­rten Ausweisung eines solchen Landschaft­sschutzgeb­iets wiederfind­en. Schließlic­h

Kreistag setzt sich für das Vorhaben ein. Für die Ausweisung von Landschaft­sschutzgeb­ieten ist die Untere Naturschut­zbehörde am Landratsam­t zuständig, das entspreche­nde Verfahren müsste aber das Land Baden-Württember­g einleiten.

Und auch falls ein flächendec­kendes Landschaft­sschutzgeb­iet kommen sollte, wäre dies noch keine endgültige Absage an den Kiesabbau. Ob eine neue Kiesgrube einer Landschaft­sschutzgeb­ietsverord­nung widerspric­ht, müsse man laut Landratsam­t im Einzelfall anhand der Verordnung prüfen und gegebenenf­alls gutachterl­ich feststelle­n lassen. schreibt Erlecke: „Als unerhört empfinden wir die Tatsache, dass dann noch der demokratis­ch gefasste Entschluss der Gemeinde Bergatreut­e, bei der im Vergleich zu Wolpertswe­nde Pro und Contra ihre Argumente vortragen durften, von Herrn Steiner in Rücksprach­e mit dem Landratsam­t Ravensburg als eigentlich nicht legitim herabgestu­ft wurde.“(sz)

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