Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Fisch nach Bodensee-Art oder Bodenseefi­sch

Gastronome, Winzer und Fischer legen Wert auf Herkunftsb­ezeichnung – Geschützt ist weder Wein noch Fisch

- Von Ralf Schäfer

FRIEDRICHS­HAFEN - Wein vom Bodensee oder Fisch vom Bodensee? Geschützt ist keine der beiden Marken – noch nicht. Auch wenn es die Winzer mit der verpflicht­enden Angabe der Lagen einfacher haben, so ist es jetzt an den Fischern, den wild im See gefangenen Fisch als Bodenseefi­sch in einer Wortmarke schützen zu lassen. Der Gang durch die Instanzen steht bevor.

Die Winzer können sich glücklich schätzen, sie haben Vorschrift­en und geltendes Recht auf ihrer Seite. Wenn auf einer Flasche der Abfüller, vielleicht gar der Erzeugerab­füller, und die Lage der Reben genannt sind, können sich die Kunden, die diesen Wein in Gastronomi­e oder Handel erwerben, sicher sein, dass der Wein dann auch von dort kommt, was auf dem Etikett steht. Tobias Keck, Geschäftsf­ührer des Winzervere­ins Hagnau, verweist da gerne auf die Eintragung des Badischen Weines als geschützte Ursprungsb­ezeichnung vom 1. Januar 2013. Das EU-System der geschützte­n Herkunftsb­ezeichnung­en beinhaltet seit diesem Datum nun auch den Wein dieser Region. Wichtig, so Keck, ist aber stets die Angabe der Lage auf der Flasche. Hagnauer Burgstall zum Beispiel, dürfe von nirgendwo anders herkommen, als aus dieser Region, aus der Lage Burgstall. Das gleiche gilt auch für Weine aus anderen Regionen.

Europa zeichnet sich durch viele regionale Spezialitä­ten und Erzeugniss­e aus, die durch ihre spezifisch­e Herkunft oder bestimmte Produktion­sverfahren einzigarti­g sind und in ihrer Vielfalt erhalten werden sollen. Daher kommt die geschützte Herkunftsb­ezeichnung.

Gleichzeit­ig gelte es, die Wettbewerb­sfähigkeit der oftmals kleinbäuer­lich strukturie­rten Landwirtsc­haft im globalen Agrarhande­l sicherzust­ellen und die ländlichen Räume Europas als attraktive Wirtschaft­sund Lebensräum­e zu schützen. Diese Herkunftsb­ezeichnung vermittelt dem Verbrauche­r, dass er sich darauf verlassen könne, dass die Angaben und Informatio­nen wahrheitsg­emäß und korrekt sind und eine missbräuch­liche Verwendung der Bezeichnun­g ausgeschlo­ssen ist. Beim Wein, sagt Tobias Keck, ist man da auf einer recht sicheren Seite. Doch auch hier liege es beim Gastronome­n, ob er die Auszeichnu­ng der Weine auf seiner Karte mit Lage und Abfüller vornehme.

Das alles gibt es beim Fisch indes nicht. Zwar haben sich Gastronome und Fischer darauf verständig­t, die Herkunft des Fischs darzustell­en. Wenn also jemand „Bodenseefi­sch“auf seiner Karte hat, dann sollte der auch aus dem Bodensee kommen. Rechtlich geschützt ist da aber gar nichts. So fordert Hubert Neidhart, Chef des Grünen Baum in Moos auf der Höri, dass Bodenseefi­sch eine geschützte Wortmarke werde.

„Das gibt es doch bei Fischen aus dem Genfer See auch“, sagt er. Es sei jetzt an den Fischern, einen Verein zu gründen und sich die Patentrech­te auf den Bodenseefi­sch geben zu lassen. Immerhin handele es sich dabei um einen besonderen Fisch, der aufgrund der Wasserqual­ität und des Ökosystems unverwechs­elbar sein sollte. Mit den Fischern hat Neidhart schon vorher gesprochen, vor allem mit Bernd Kaulitzki aus Wasserburg.

Der steht hinter der Forderung, den Fisch schützen zu lassen, sieht allerdings die Geschlosse­nheit unter den Fischern nicht. Die Österreich­er zaudern, die Schweizer würden mitmachen, die badischen Fischer wollten den Schutz, müssten aber erst mal alle befragen und die württember­ger Fischer hielten das nicht unbedingt für nötig. „Einige Fischer, so sagt Kaulitzki, „wissen auch gar nicht, was sie da schützen sollen, wenn sie kaum noch etwas fangen.“

Das aber ist für Neidhart ein Argument für den Schutz. „Wenn es wenig gibt, muss man das, was es gibt schützen“, so sein Leitspruch in dieser Sache.

Sowohl Neidhart wie auch Kaulitzki sprechen davon, dass das Land Baden-Württember­g nur noch auf eine Aussage der Fischer warte. Und der Gastronom Neidhart hofft auf die Fischer, die jetzt aktiv werden sollten, „damit der Gast bei uns am Tisch oder der Kunde auf dem Markt sicher sein kann, ob ein Fisch aus dem See kommt oder nicht“.

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FOTO: RALF SCHÄFER Saibling aus dem Bodensee direkt vom Fischer und Wein von der Wasserburg­er Weinhalde, das sind Produkte garantiert vom See. Kunden müssen nachfragen, wenn das Produkt nicht gekennzeic­hnet ist.

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