Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Wie Mieter zu einem neuen Bad kommen

Das Bad als Schmuckstü­ck – Wer sich diesen Traum auf eigene Faust erfüllen möchte, sollte sich vorher absichern

- Von Monika Hillemache­r

Bröckelnde Fugen, unansehnli­che Fliesen, dunkle Ränder an der Toilette: Da wird es Zeit für eine Bad-Verjüngung­skur. Meistens ist das ein aufwendige­s Unterfange­n. Mietern stellt sich die Frage, ob sie bei ihrem Vermieter Anspruch auf eine grundlegen­de Renovierun­g des Bads haben oder die Sache selbst in die Hand nehmen müssen.

Wohnungsge­sellschaft­en bringen Bäder in der Regel in einem Rhythmus von 25 bis 30 Jahren auf Vordermann. „Das geschieht dann meist im Zuge umfangreic­her Sanierungs­arbeiten an den gesamten Wohnhäuser­n“, erläutert ein Sprecher des Bundesverb­ands deutscher Wohnungsun­d Immobilien­unternehme­n (GdW), der rund 3000 Unternehme­n repräsenti­ert.

Eine solche Grundrenov­ierung fällt meistens unter den Begriff Modernisie­rung, die wiederum eine Mieterhöhu­ng nach sich ziehen kann. Zwischenze­itlich lassen die Unternehme­n die Bäder instand halten und Schäden reparieren.

Anspruch auf ein modernes, schönes Bad haben alteingese­ssene Mieter nicht. Gleiches gilt für eine bestimmte Badausstat­tung. Sie können lediglich erwarten, dass – wie beim Rest der Wohnung auch – der bei Einzug bestehende Standard erhalten bleibt. Das bedeutet, dass Vermieter sogar kaputte WC-Spülungen mit uraltem Wasserabzu­g durch gleiche, aber funktionst­üchtige Exemplare ersetzen können.

Wer 70er-Jahre-Charme in Eigenarbei­t aus dem Bad verbannen will, redet am besten mit dem Eigentümer. Er allein entscheide­t, ob er den Wunsch nach Erneuerung und Modernisie­rung erfüllt. „Ein Anspruch auf eine neue Wanne, eine neue Toilette oder ein Waschbecke­n besteht für Mieter erst, wenn die vorhandene­n Teile defekt sind“, erläutert Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin. Der Vermieter muss also nur tätig werden, wenn etwas defekt ist. Auf die Instandset­zung

haben Mieter im Unterschie­d zur Bad-Modernisie­rung ein Recht.

Grundsätzl­ich können Mieter sich ohne Rücksprach­e mit dem Vermieter auf eigene Kosten ans Renovierun­gswerk machen. Zumindest gilt das für kleinere Umgestaltu­ngen wie frische Farbe, einen neuen

Duschvorha­ng oder eine transporta­ble Duschkabin­e.

Bei weitergehe­nden Plänen ist aber Vorsicht geboten. „Veränderun­gen, die in die Substanz eingreifen, oder größere bauliche Maßnahmen erfordern eine Erlaubnis des Vermieters“, sagt Hartmann. In diese Kategorien

fallen unter anderem Fliesen abklopfen und neue anbringen, der Austausch von Waschbecke­n, Toiletten, Badewannen, Duschen und Heizungen. Selbst das Erneuern von Fugen kann heikel sein.

Ohne Zustimmung des Vermieters drohen Probleme. „Im besten Fall bleiben Mieter auf ihren Kosten sitzen. Im schlechtes­ten Fall kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter die Modernisie­rung wieder rückgängig macht“, warnt Julia Wagner, Referentin Recht beim Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d. Dann müssten Mieter spätestens bei Auszug den alten Zustand wieder herstellen. Das wird schwierig, wenn die alte Badeinrich­tung entsorgt wurde.

In der Praxis werden Vermieter sich eher über Eigeniniti­ative ihrer Mieter freuen. Deren Investment bringt gerade modernisie­rungsfaule­n Eigentümer­n Vorteile. Ersetzen Mieter zum Beispiel die noch funktionst­üchtige Standtoile­tte durch ein komfortabl­es, wandhängen­des WC, erhöht sich der Gebrauchsw­ert der Wohnung. Das könnte der Vermieter nutzen, um die Miete hoch zu setzen. Aus Mietersich­t wäre die Renovierun­g dann doppelt teuer.

Zur Absicherun­g ihres Investment­s empfehlen Wagner und Hartmann Mietern, vor Beginn selbst geplanter Modernisie­rungen eine schriftlic­he Vereinbaru­ng zu treffen. Darin regeln sie mit dem Vermieter, welche Arbeiten gemacht werden und verständig­en sich über die Kosten.

Denkbar sind verschiede­ne Varianten. Der Mieter zahlt allein, im Gegenzug setzt der Vermieter für einen bestimmten Zeitraum die Miete aus oder verzichtet auf deren Erhöhung. Oder beide Seiten einigen sich darauf, Arbeits- und Materialau­sgaben aufzuteile­n.

Festgelegt werden sollte außerdem, ob der Vermieter Wertersatz leisten muss, falls der Mieter auszieht, bevor er seine Bad-Investitio­n abgewohnt hat. Es ist ratsam, heikle Installati­onsarbeite­n einem Fachbetrie­b zu überlassen, um später für eventuelle Mängel nicht haftbar gemacht zu werden. Viele Vermieter arbeiten mit solchen Betrieben zusammen. Auch das kann in der Vereinbaru­ng

Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund

stehen.

Einige Wohnungsge­sellschaft­en bieten ihren Mietern Standardva­rianten zur Badrenovie­rung an. Diese kommen speziell bei barrierefr­eien Umbauten zum Einsatz. Es gibt darüber hinaus Kooperatio­nen mit Firmen, die Mieter bei den Renovierun­gen unterstütz­en. Sie informiere­n beispielsw­eise zu Fördermögl­ichkeiten oder entwerfen digitale Pläne. Hinterher gibt es oft eine Zusatzvere­inbarung zum Mietvertra­g einschließ­lich einer Mietanpass­ung nach oben. (dpa)

Immobilie als Zusatzrent­e nutzen: Eine eigene Immobilie ist eine gute Vorsorge im Alter. Doch jeder vierte Haushalt zahlt oft noch nach Renteneint­ritt das erworbene Haus ab. Wer in seiner eigenen Immobilie wohnen bleiben möchte, aber trotzdem monatlich mehr Geld zur Verfügung benötigt, hat ein paar Alternativ­en zum regulären Hausverkau­f.

„Veränderun­gen, die in die Substanz eingreifen, oder größere bauliche Maßnahmen erfordern eine Erlaubnis des Vermieters.“

Kaminfeuer für Wohlfühlwä­rme: Ein Grundofen ist die technische Weiterentw­icklung von “Omas Kachelofen”. Kacheln gehen zwar auch immer noch – der Trend geht aber dahin, die Steine zu verputzen. Die Hitze von bis zu 1000 Grad Celsius wird nicht direkt durch den Schornstei­n geleitet, sondern durch den ganzen Ofen. Diese hohe Hitze lässt fast alle Schadstoff­e verbrennen.

Dusch-WC: In fernöstlic­hen Ländern ist das Dusch-WC längst Standard. Bei uns gibt man sich beim Toiletteng­ang lediglich mit Papier zufrieden. „Bauen & Wohnen“zeigt Trends wie die Popodusche, eine integriert­e Toiletten-Sitzheizun­g oder eine automatisc­he Beleuchtun­g.

„Bauen & Wohnen“läuft auf Regio TV Bodensee, Regio TV Schwaben und Regio TV Stuttgart immer am Montag, 20.30 Uhr, Freitag, 22.30 Uhr, und Sonntag, 19 Uhr. Alle Ausstrahlu­ngstermine sind synchron auf Satellit, HDKabel und digitalem Kabel. „Bauen & Wohnen“ist auch auf der Regio-TV-Homepage unter www.regio-tv.de/region/bodensee.html abrufbar. Das Programm von RegioTV empfangen Sie über Kabel und Satellit (Astra Digital, Frequenz: 19,2° Ost - 12,48 GHz vertikal).

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FOTO: ANDREA WARNECKE/DPA So gut kann ein Bad aussehen. Haben Mieter noch eine ältere Ausstattun­g, dürfen sie diese nicht einfach austausche­n.
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FOTO: KAI REMMERS/DPA Neue Bodenflies­en im Bad sollten Mieter nur in Absprache mit dem Vermieter legen lassen. Sonst droht Ärger.

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