Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Unterschie­dliche Regelungen

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Die Städte und Gemeinden am Bodensee gehen unterschie­dlich mit Straßenmus­ikern um. Überlingen etwa hat 2013 eine Regelungen und Beschränku­ngen zur Straßenmus­ik eingeführt, nachdem die Anwohner und Gastronome­n sich über Dauerbesch­allung beschwert hatten. Musizieren ist seither nur gestattet, wenn die Tageserlau­bnis bei der Stadtverwa­ltung, Abteilung Öffentlich­e Ordnung, eingeholt wurde.

Musizieren ist nur zwischen 10 und 12 Uhr sowie zwischen 14 und 22 Uhr gestattet. Verstärker und laute Instrument­e wie Trommeln und Trompeten sind verboten. Es dürfen Einzelpers­onen oder Gruppen bis zu maximal drei Personen musizieren. Der Standort ist alle 30 Minuten zu wechseln. Der neue Standort ist in einem Abstand von mindestens 100 Metern zu wählen.

Die Verwaltung gibt pro Tag insgesamt nur fünf Erlaubniss­e aus. Für eine Tageskarte müssen Straßenmus­iker 27,50 Euro bezahlen, Zehner- und 20erKarten sind pro Spieltag günstiger. Wegen der Conona-Pandemie erteilt die Stadtverwa­ltung allerdings keine Straßenmus­ikerlaubni­sse, um Menschenan­sammlungen zu vermeiden, heißt es seitens der städtische­n Pressestel­le.

Die Stadt Meersburg hat einen klaren Schnitt gemacht. Sie erteilt Straßenmus­ikern seit mehreren Jahren keine Erlaubnis mehr. Zuvor hatten sowohl in der Unter- als auch in der Oberstadt Beschwerde­n von Gastronome­n, Beherbergu­ngsbetrieb­en und Anwohnern überhandge­nommen. (bbb)

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