Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Unterschiedliche Regelungen
Die Städte und Gemeinden am Bodensee gehen unterschiedlich mit Straßenmusikern um. Überlingen etwa hat 2013 eine Regelungen und Beschränkungen zur Straßenmusik eingeführt, nachdem die Anwohner und Gastronomen sich über Dauerbeschallung beschwert hatten. Musizieren ist seither nur gestattet, wenn die Tageserlaubnis bei der Stadtverwaltung, Abteilung Öffentliche Ordnung, eingeholt wurde.
Musizieren ist nur zwischen 10 und 12 Uhr sowie zwischen 14 und 22 Uhr gestattet. Verstärker und laute Instrumente wie Trommeln und Trompeten sind verboten. Es dürfen Einzelpersonen oder Gruppen bis zu maximal drei Personen musizieren. Der Standort ist alle 30 Minuten zu wechseln. Der neue Standort ist in einem Abstand von mindestens 100 Metern zu wählen.
Die Verwaltung gibt pro Tag insgesamt nur fünf Erlaubnisse aus. Für eine Tageskarte müssen Straßenmusiker 27,50 Euro bezahlen, Zehner- und 20erKarten sind pro Spieltag günstiger. Wegen der Conona-Pandemie erteilt die Stadtverwaltung allerdings keine Straßenmusikerlaubnisse, um Menschenansammlungen zu vermeiden, heißt es seitens der städtischen Pressestelle.
Die Stadt Meersburg hat einen klaren Schnitt gemacht. Sie erteilt Straßenmusikern seit mehreren Jahren keine Erlaubnis mehr. Zuvor hatten sowohl in der Unter- als auch in der Oberstadt Beschwerden von Gastronomen, Beherbergungsbetrieben und Anwohnern überhandgenommen. (bbb)