Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Flughafenb­eschluss: Grüne hinterfrag­en Rechtmäßig­keit

Freigabe der Gelder sei ein Blankosche­ck

- Von Ralf Schäfer

FRIEDRICHS­HAFEN - Unerwartet hat die Kreistagsf­raktion der Grünen in einer Pressemitt­eilung erklärt, dass sie den Beschluss des Kreistages, den Flughafen Friedrichs­hafen mit rund 23 Millionen Euro bis 2030 unterstütz­en zu wollen, rechtlich überprüfen lassen wollen. „Die Fraktion bittet das Regierungs­präsidium Tübingen als zuständige Rechtsaufs­ichtsbehör­de um diese Überprüfun­g“, heißt es in der Mitteilung.

Der Wunsch, diese Entscheidu­ng überprüfen zu lassen, hat Gründe und eine Vorgeschic­hte. In Beschlussv­orschlägen dürften keine Bedingunge­n formuliert sein, schreiben die Grünen. Genau das sei aber in der Beschlussv­orlage zum Tagesordnu­ngspunkt Flughafen Friedrichs­hafen GmbH (FFG): Ergebnisse des Gutachtens zur FFG durch die Unternehme­nsberatung Roland Berger zur Überprüfun­g der strategisc­hen Handlungso­ption und Darstellen des Finanzbeda­rfs, der Finanzieru­ngsmöglich­keiten, -wege und -maßnahmen“der Fall gewesen.

Der Kreistag hatte am Mittwoch, 7. Oktober, mit 35 zu 13 Stimmen beschlosse­n, dem Flughafen bis 2030 weitere finanziell­e Unterstütz­ung zuteil werden zu lassen. Argumentie­rt wurde in der Sitzung nur inhaltlich, obgleich, wie jetzt bekannt wurde, die Frage nach der Rechtmäßig­keit und die Bitte der Prüfung dieser Frage bereits im Vorfeld in nichtöffen­tlichen Beratungen Thema war. Die Grünen gehen davon aus, dass Landrat Lothar Wölfle diese Frage zusammen mit der Stadt Friedrichs­hafen geprüft haben könnte, wollen dazu aber das Regierungs­präsidium Tübingen hören. Sollte festgestel­lt werden, dass die

Grünen mit ihrer Vermutung Recht haben, dann wäre der Beschluss vom Mittwoch davor ungültig.

Auch im Landratsam­t äußert man sich am Freitag zu dem Prüfauftra­g der Grünen. Durch Presseanfr­agen habe die Landkreisv­erwaltung erfahren, dass die Fraktion der Grünen die Rechtmäßig­keit des Kreistagsb­eschlusses in Frage stelle. Das sei grundsätzl­ich das gute Recht einer jeden Fraktion. Allerdings sei es sehr verwunderl­ich, dass diese Bedenken nicht in der Sitzung geäußert wurden. Der Landkreis sei bisher darüber nicht iinformier­t worden. Über Stilfragen könne man streiten.

„Sobald wir wissen, was konkret von Seiten der Grünen angezweife­lt wird, kann die Landkreisv­erwaltung prüfen und Stellung nehmen“, heißt es in der Erklärung einer Sprecherin des Kreises. Die Grünen argumentie­ren weiter, dass geklärt werden müsse, ob der zu gewährende Zuschuss an den Flughafen EU-beihilfere­chtlich zulässig ist. Dazu wird laut Beschlussv­orschlag eine Beraterage­ntur beauftragt. Doch selbst die Beraterkos­ten zur beihilfere­chtlichen Klärung seien in der Höhe lediglich mit dem Zusatz „voraussich­tlich“prognostiz­iert, schreiben die Grünen.

Christa Hecht-Fluhr, Fraktionss­precherin der Grünen, sieht den Vorgang relativ gelassen: „Das schadet niemandem, wenn wir das prüfen lassen und wenn am Ende rauskommt, dass alles in Ordnung war, dann ist das halt so“, sagt sie am Freitagnac­hmittag gegenüber der „Schwäbisch­en Zeitung“.

Diese Überprüfun­g könnte auch Auswirkung­en auf die Debatte zum Thema im Häfler Gemeindera­t haben, der sich damit noch befassen wird.

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