Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Corona-Zahlen: OSK erlässt Besuchsverbot in allen Häusern
Zahl der Covid-19-Patienten hat sich in einer Woche verdoppelt
Johns-Hopkins-Universität bezieht, bei 39,7.
Nach Berechnungen der „Schwäbischen Zeitung“hatte der Kreis mit mehr als 100 Neuinfizierten in der vergangenen Woche die kritische Vorwarnstufe von 35 bereits am Freitag überschritten. Was eine rasante Verdopplungszeit bedeutet: Eine Woche zuvor hatte dieser Wert noch bei ungefähr 16 gelegen.
Auch die Zahl der Covid-19-Patienten, die in den Häusern der Oberschwabenklinik behandelt werden müssen, hat sich innerhalb einer Woche verdoppelt. Mittlerweile liegen im Elisabethenkrankenhaus in Ravensburg
und im Westallgäuklinikum in Wangen je vier Menschen wegen einer Covid-19-Erkrankung, die Hälfte davon auf den Intensivstationen, zu diesen acht bestätigten Fällen kommen vier Verdachtsfälle.
Vom Besuchsverbot sind alle Standorte betroffen: das HeiligGeist-Spital für geriatrische Reha und das Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, das Westallgäuklinikum Wangen und das Bad Waldseer Krankenhaus. Wie bereits während der ersten Welle im Frühjahr gibt es nur wenige Ausnahmen vom Besuchsverbot: Eltern, die ihr Kind sehen wollen, oder werdende Väter bei der Geburt ihres Kindes. Auch Sterbende dürfen von einem Angehörigen besucht werden – mit Ausnahme von Covid-19-Patienten. Damit ist die bisher geltende Besuchsregelung, die sich auf einen Besucher pro Patient für eine Stunde am Tag beschränkte, passé.
Bei ihrer Entlassung werden stationäre Patienten durch Stationspersonal oder durch den Sicherheitsdienst bis zum Eingang gebracht und dort an ihre Angehörigen oder zur Heimfahrt mit einem Taxi übergeben, so Leiprecht. „Wäsche oder andere Utensilien, die Patienten während ihres Aufenthaltes benötigen, können wie bisher schon an den Eingängen der Kliniken beim Sicherheitsdienst abgegeben werden.“
Entgegengenommen würden nur verschlossene Behältnisse, die mit dem Namen des betreffenden Patienten versehen seien. Patienten könnten auch auf umgekehrtem Wege Gepäck ihren Angehörigen oder anderen Beauftragten übergeben lassen.
Dazu müsse eine Rücksprache mit der Station erfolgen. Angesichts des erneuten Ausschlusses von Besuchern lässt die OSK die im Frühjahr eingeführte Regelung, dass auf die Grundgebühren für die Telefonund Fernseheinheit am Bett verzichtet wird, in Kraft. Damit soll es den Patienten möglichst leicht gemacht werden, Kontakt zu Angehörigen und Bekannten zu halten.
„Wir wissen darum, wie wichtig der Kontakt zu vertrauten Menschen gerade für die Kranken ist“, heißt es aus dem mittlerweile wieder aktivierten Krisenstab der OSK. Andererseits müsse alles unternommen werden, um Corona-Ansteckungen innerhalb der Häuser sowohl für Patienten als auch für Beschäftigte der OSK zu verhindern.
In der Abwägung sei man zu dem Schluss gekommen, dass die Entwicklung der Infektionszahlen auch in der Region leider keine andere Entscheidung mehr zulasse, als erneut die Häuser für Besucher zu schließen.