Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
So findet man Ärzte für eine Zweitmeinung
Mandeln, Gebärmutter und Schulter: Für die gesetzlich geregelte Zweitmeinung bei Gebärmutterentfernungen, Schulterspiegelungen und Mandeloperationen sind dafür zugelassene Ärzte im Internet unter www.116117.de/ zweitmeinung gelistet.
Krebs: Bei Krebserkrankungen sind meist mehrere Behandlungsoptionen vorhanden, weshalb in der Regel auch mehrere Ärzte zu Rate gezogen werden müssen. Der Krebsinformationsdienst (www.krebsinformationsdienst.de) nennt geeignete Zentren, um sich umfassend beraten zu lassen.
Fußamputation: Für die bei Diabetikern häufigen Fußamputationen gibt es unter der Telefonnummer 0180/312 34 06 eine kostenpflichtige Hotline der Deutschen Diabetesgesellschaft, die Betroffenen für eine Zweitmeinung entsprechende Zentren empfiehlt.
Weitere Krankheiten: Es empfiehlt sich, bei der jeweiligen Krankenkasse nachzufragen, da diese häufig spezielle ZweitmeinungsProgramme für bestimmte Eingriffe und Krankheiten haben. Zudem gibt es verschiedene spezielle Internetportale für Zweitmeinungen. Hier fallen jedoch Kosten an, die gegebenenfalls von den Krankenkassen übernommen werden.
Beispiele für solche Portale sind: www.medexo.de www.2te-zahnarztmeinung.de www.krebszweitmeinung.de
(mar) operativer Eingriff, bei dem ins Schultergelenk geblickt werden kann – als dritter Eingriff dazu.
Der Grund: „Viele Probleme an der Schulter können nach Einschätzung von Experten ohne Operation, mit Physiotherapie, Medikamenten, eventuell Spritzen ins Gelenk erfolgreich behandelt werden“, sagt Foster.
Gilt das geregelte Zweitmeinungsverfahren auch für Privatpatienten?
„Nein, die Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses und der gesetzlichen Kassen sind nicht bindend für die Kostenerstattung der Privaten Krankenversicherung“, sagt Dominik Heck vom Verband der Privaten Krankenversicherung. Allerdings sind auch die privaten Krankenversicherungen dazu verpflichtet, ihren Patienten eine normale ärztliche Zweitmeinung zu erstatten – wenn dazu Vorbefunde genutzt werden. „Dass dazu hoch spezialisierte Ärzte in den Unikliniken aufgesucht werden dürfen und die Kosten dafür erstattet werden, ist ein besonderes Charakteristikum des Versicherungsschutzes in den privaten Krankenversicherungen“, sagt Dominik Heck. Er empfiehlt, sich hierzu beim jeweiligen Versicherer zu erkundigen, ob es entsprechende Kooperationen mit Krankenhäusern oder Ärzten gibt.
Nein. Die Techniker Krankenkasse bietet jedoch zusätzlich ein spezielles Zweitmeinungsangebot bei Wirbelsäulen-Operationen – und kann hierzu auch Zahlen vorweisen. Eine Auswertung für die Jahre 2013 bis 2019 zeigt, dass der Großteil dieser Eingriffe überflüssig ist: Bei der Zweitbegutachtung von mehr als 6000 Betroffenen in bundesweit 30 Schmerzzentren bekamen acht von zehn Teilnehmern die Empfehlung, sich konservativ behandeln zu lassen. „In den meisten Fällen ist es bei Rückenpatienten zielführender, mit Physiotherapie, Schmerzmitteln, Trainingstherapie und gegebenenfalls auch einer Verhaltenstherapie zu behandeln“, sagt Thomas Tusker, Anästhesist und Spezialist für chronische Schmerzpatienten am Schmerzzentrum Fellbach, welches am Programm der TK teilnimmt.
Warum gibt es nicht auch für weitere Eingriffe ein geregeltes Zweitmeinungsverfahren?
Einige werden laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung folgen. Zudem bieten viele gesetzliche Krankenkassen unabhängig von den gesetzlichen Richtlinien für einige Krankheiten geregelte Zweitmeinungsverfahren an. Bei der Techniker Krankenkasse gibt es dies beispielsweise für Wirbelsäulen-Operationen, die BKK Süd bietet es bei Krebs an. Auch vor Eingriffen an Hüfte, Knie, Schulter oder Herz bieten viele Krankenkassen gezielt weitere Begutachtungen durch Spezialisten an. Der Ablauf ist sehr unterschiedlich: Mal geschieht die Beratung durch spezielle Online-Portale, über die Unterlagen hochgeladen werden können. Mal wird ein Termin mit einem kooperierenden Spezialisten vermittelt. Entsprechende Informationen gibt es bei den jeweiligen Krankenkassen.
Wer trifft am Ende die Entscheidung, ob ein Eingriff stattfindet oder nicht?
Auch die Zweitmeinung nimmt dem Patienten diese Entscheidung nicht ab: Er entscheidet letztlich selbst, was medizinisch unternommen werden soll.