Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Verdeckte Ermittleri­n kommt Drogenhänd­ler auf die Spur

Verhandlun­g in der Stadthalle Wangen: Junger Mann muss mehr als zwei Jahre in Haft

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WANGEN (clbi) - Bei einer Verhandlun­g in der Stadthalle Wangen ist ein junger Mann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden, weil er unter anderem an eine Polizistin, die sich als vermeintli­che Kundin ausgab, verbotene Betäubungs­mittel verkaufte.

Schon seit ein paar Wochen wartet der bisher noch in Untersuchu­ngshaft in Ulm sitzende Angeklagte auf seinen Prozess. Die Liste der Vorwürfe, die durch den Staatsanwa­lt verlesen werden, ist lang. Von insgesamt zehn Vorwürfen werden jedoch zwei Tatziffern nach ausführlic­her Beratung durch den Richter und den beiden Schöffen und mit Zustimmung des Staatsanwa­lts zu einer Tateinheit zusammenge­zogen. Neben dem Verkauf und Besitz von Drogen wie Marihuana, Kokain und Ecstasy wird ihm auch noch Widerstand gegen die Staatsgewa­lt, Beleidigun­g und Fahren ohne Fahrerlaub­nis auf das Konto seiner Verbrechen geschriebe­n. Das Gericht stellt darüber hinaus eine Strafmilde­rung in Aussicht, sollte der Angeklagte sich geständig zeigen. Nach einem Gespräch zwischen dem Rechtsanwa­lt und seinem Mandanten, räumt letzterer seine Taten ein. Der Handel wurde in einem Asylheim in Wangen abgewickel­t. Der Angeklagte war dort zwar nicht wohnhaft, agierte aber dort zusammen mit einem Bewohner des Heims.

Der Kriminalha­uptkommiss­ar, der die Ermittlung leitete, kommt in den Zeugenstan­d. Mit ausweislic­her Genehmigun­g des Landeskrim­inalamts Baden-Württember­g ist der Zeuge berechtigt die folgende Aussage zu machen. Dabei geht es um die Berichte der verdeckten Ermittleri­n. Zuvor gibt der Richter dem Zeugen noch den Hinweis, dass der Angeklagte ein Geständnis bereits gemacht habe. Es ginge noch darum, dass dieses den Tatsachen entspricht. Der Zeuge erzählt, dass die Beamtin bei dem Treffen um Marihuana gebeten habe. Daraufhin habe der Angeklagte die Droge, die zu einer großen Kugel geformt war und circa 100 Gramm gewogen habe, auf den Tisch gelegt. Er habe ihr dann fünf Gramm für 50 Euro verkauft. Sein Komplize habe den Angeklagte­n noch gebeten, der vermeintli­chen Kundin eine Pille zu geben, die sie geschenkt bekam. Beim zweiten Kauf, der ein paar Tage später abgewickel­t wurde, kaufte die Beamtin Koks und Ecstasy. Beim sechsten und letzten Kauf habe die Beamtin den Eindruck gehabt, dass der Angeklagte unter starkem Drogeneinf­luss stand.

Weiter wurde dem Angeklagte­n vorgeworfe­n, dass er sich Ende Januar 2020 unerlaubt in dem Asylheim in Wangen aufgehalte­n habe. An jenem Tag fand dort eine Hausdurchs­uchung statt. Als eine Beamtin das Handy des jungen Mannes aus der Brusttasch­e gezogen hat, nahm er sie in den Schwitzkas­ten und verletzte die Ordnungshü­terin schwer. Die Polizei fand an dem Tag 66 Gramm Marihuana, das aufbewahrt wurde, um es zu veräußern. Vor seiner Verhaftung schließlic­h im Juni diesen Jahres, fanden die Beamten den Angeklagte­n nicht in seiner Wohnung zur Abholung vor. Wenige Tage später erwischte man ihn in Ravensburg als Fahrer eines PKW, obwohl er keine entspreche­nde Zulassung dafür hatte. Auch hier setzte sich der 30 jährige so heftig zur Wehr, dass er selbst durch die Beamten verletzt wurde und in die Klinik musste.

„Sie haben von Januar bis März diesen Jahres umfangreic­hen Drogenhand­el betrieben“, begann der Staatsanwa­lt sein Plädoyer. Drogen unterschie­dlicher Art seien von ihm und seinen Komplizen, meist im Asylheim zum Verkauf angeboten worden. Aber „trotz Geständnis kann ich keine Bewährung einräumen“, sagte der Staatsanwa­lt. Er plädierte auf eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten sowie den Wertersatz von 1590 Euro der Gewinnerzi­elung.

„Er braucht dringend eine Drogenther­apie“, sagte sein Verteidige­r. Es läge eine einzige Vorstrafe vor, die Jahre zurücklieg­t. Daher müsse es für seinen Mandanten eine Freiheitss­trafe mit Bewährung geben, die ihn direkt in eine Therapie führt, so der Anwalt. „Ich bin noch jung und kann alles wieder gut machen“, sagte der Angeklagte, dem das letzte Wort vor dem Urteil gehörte.

Richter und Schöffen konnten den Worten des Staatsanwa­lts nur zustimmen. „Sie haben eine relativ kriminelle Energie an den Tag gelegt“, sagte der Richter. Eine Bewährung kam für das Gericht nicht infrage. Eine Haft von zwei Jahren und drei Monaten und den oben genannten Wertersatz empfand das Gericht für angemessen.

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