Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Haftbeschw­erden nach Kniestoß-Urteil bleiben ohne Erfolg

Verteidige­r sieht bei seinem Mandanten keine Fluchtgefa­hr

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RAVENSBURG (len) - Nach dem Urteil wegen eines Kniestoßes gegen den Kopf eines Polizisten sind die Haftbeschw­erden des geständige­n Täters ohne Erfolg geblieben. Das teilte das Amtsgerich­t Ravensburg mit, an dem der Prozess stattgefun­den hatte.

Das Schöffenge­richt verurteilt­e den heute 30-Jährigen im Oktober unter anderem wegen gefährlich­er Körperverl­etzung zu zweieinhal­b Jahren Haft. Er sprang nach Überzeugun­g des Gerichts bei einer aus dem Ruder gelaufenen Verkehrsko­ntrolle im Juni in Ravensburg mit dem Knie gegen den Kopf oder Oberkörper eines Polizisten, so dass dieser eine Absplitter­ung an der Halswirbel­säule erlitt und drei Wochen dienstunfä­hig war. Nach der Tat wurde der mutmaßlich­e Täter in Haft genommen, die bis zum Prozess und auf Anordnung des Richters auch darüber hinaus aufrecht erhalten blieb. Der Anwalt des Mannes legte Berufung gegen das Urteil und Beschwerde gegen die Haftfortda­uer ein (die SZ berichtete). Der Verteidige­r hatte bereits im Prozess ausgeführt, sein Mandant sei in der Region verwurzelt, wo auch seine Familie und sein Kind lebe, so dass keine Fluchtgefa­hr bestehe.

Doch das Landgerich­t Ravensburg hat Anfang November die Beschwerde gegen die Haftfortda­uer verworfen. Die dagegen gerichtete weitere Beschwerde habe das Oberlandes­gericht Stuttgart am 18. November verworfen, teilte das Amtsgerich­t Ravensburg mit. Der Angeklagte bleibe somit in Haft. Das Berufungsv­erfahren läuft noch.

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