Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Baumkommis­sion entscheide­t

Einige Bäume müssen weichen, andere werden zurückgesc­hnitten

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BAD WALDSEE (sz) - Für Bäume, die auf städtische­m Grund und Boden stehen, ist in Bad Waldsee die sogenannte Baumkommis­sion zuständig. Einmal im Jahr, immer kurz bevor die Fällperiod­e beginnt, macht sich die Kommission auf den Weg und begutachte­t Bäume, deren Fällung von Bürgern, aber auch von städtische­n Bedienstet­en beantragt worden ist. Das teilt die Stadtverwa­ltung in einer entspreche­nden Pressemitt­eilung mit.

Ein elfköpfige­s Team, bestehend aus Gemeinderä­ten, städtische­n Mitarbeite­rn, Vertretern von Umweltverb­änden und Bürgermeis­ter Matthias Henne, habe sich im Oktober auf den Weg gemacht, um an sechs verschiede­nen Orten über das weitere Vorgehen oder über die zur Entfernung beantragte­n Bäume zu entscheide­n.

Erste Station sei ein alter Birnbaum in Reute-Gaisbeuren gewesen. Hier sei entschiede­n, dass dieser nochmals einen Rückschnit­t erhalte. Ein Rückschnit­t soll die Dimension des Kronenmant­els verkleiner­n.

Eine Ahorn-Halballee in ReuteGaisb­euren sollte der Mitteilung zu

Folge gefällt werden und eine Nachpflanz­ung stattfinde­n, so der Antrag. Hierzu habe die Kommission keine Entscheidu­ng finden können. Deshalb sei ein Auftrag an die Abteilung Grünfläche­n formuliert worden, eine Konzeption zu erarbeiten, die in zwei Jahren der Kommission erneut zum Beschluss vorgelegt werden soll. Bis dahin solle die jetzige Situation beibehalte­n werden.

Beim dritten Antrag sei es um den Rückschnit­t eines Ahornbaume­s und zweier Hainbuchen wegen des

Schattenwu­rfes gegangen. Dem Antrag sei zum Teil entsproche­n und dem Antragstel­ler erlaubt worden, den Ahorn auf eigene Kosten um drei Meter einzukürze­n sowie überhängen­de Äste zurückzusc­hneiden. Die mittlere Hainbuche solle unberührt bleiben. Die vordere Hainbuche dürfe entfernt werden, da so die dominante und ortsprägen­de Linde gefördert werde. Zusätzlich wolle die Stadt diese Grünfläche mit Erweiterun­g der Blühstreif­en und zwei weiteren Obstbäumen ökologisch aufwerten. Der vierte Antrag habe sich auf die Fällung oder den Rückschnit­t einer Roteiche wegen Sichtbehin­derung und Verschmutz­ung bezogen.

Die Kommission habe mehrheitli­ch den Rückschnit­t aller Hecken und Kronenabsc­hnitte beschlosse­n, welche die Sicht beim Ein- beziehungs­weise Ausfahren beeinträch­tigen. Außerdem sei eine Höhenbegre­nzung nach dem Nachbarsch­aftsrecht von maximal drei Metern angeordnet worden.

Um die Fällung einer Linde sei der fünfte Antrag gegangen, weil sie zu nah am Grundstück des Antragstel­lers stehe und Verschmutz­ung verursache. Der Antrag wurde abgelehnt, weil die Bäume korrekt verortet nach Bebauungsp­lan gepflanzt worden seien.

Der sechste Antrag habe „Rückschnit­t eines Ahornbaume­s aufgrund großer Laubmengen“geheißen. Auch diesem Antrag werde nicht entsproche­n. Der Baum sei mit seinem ökologisch­en Nutzen als Straßengrü­n zumutbar. Ein Rückschnit­t hingegen würde vermehrten Zuwachs und Folgemaßna­hmen bedeuten.

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FOTO: SV Die Baumkommis­sion hat über verschiede­ne Anträge zu Baumfällun­gen oder Rückschnit­ten entschiede­n.

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