Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Baumkommission entscheidet
Einige Bäume müssen weichen, andere werden zurückgeschnitten
BAD WALDSEE (sz) - Für Bäume, die auf städtischem Grund und Boden stehen, ist in Bad Waldsee die sogenannte Baumkommission zuständig. Einmal im Jahr, immer kurz bevor die Fällperiode beginnt, macht sich die Kommission auf den Weg und begutachtet Bäume, deren Fällung von Bürgern, aber auch von städtischen Bediensteten beantragt worden ist. Das teilt die Stadtverwaltung in einer entsprechenden Pressemitteilung mit.
Ein elfköpfiges Team, bestehend aus Gemeinderäten, städtischen Mitarbeitern, Vertretern von Umweltverbänden und Bürgermeister Matthias Henne, habe sich im Oktober auf den Weg gemacht, um an sechs verschiedenen Orten über das weitere Vorgehen oder über die zur Entfernung beantragten Bäume zu entscheiden.
Erste Station sei ein alter Birnbaum in Reute-Gaisbeuren gewesen. Hier sei entschieden, dass dieser nochmals einen Rückschnitt erhalte. Ein Rückschnitt soll die Dimension des Kronenmantels verkleinern.
Eine Ahorn-Halballee in ReuteGaisbeuren sollte der Mitteilung zu
Folge gefällt werden und eine Nachpflanzung stattfinden, so der Antrag. Hierzu habe die Kommission keine Entscheidung finden können. Deshalb sei ein Auftrag an die Abteilung Grünflächen formuliert worden, eine Konzeption zu erarbeiten, die in zwei Jahren der Kommission erneut zum Beschluss vorgelegt werden soll. Bis dahin solle die jetzige Situation beibehalten werden.
Beim dritten Antrag sei es um den Rückschnitt eines Ahornbaumes und zweier Hainbuchen wegen des
Schattenwurfes gegangen. Dem Antrag sei zum Teil entsprochen und dem Antragsteller erlaubt worden, den Ahorn auf eigene Kosten um drei Meter einzukürzen sowie überhängende Äste zurückzuschneiden. Die mittlere Hainbuche solle unberührt bleiben. Die vordere Hainbuche dürfe entfernt werden, da so die dominante und ortsprägende Linde gefördert werde. Zusätzlich wolle die Stadt diese Grünfläche mit Erweiterung der Blühstreifen und zwei weiteren Obstbäumen ökologisch aufwerten. Der vierte Antrag habe sich auf die Fällung oder den Rückschnitt einer Roteiche wegen Sichtbehinderung und Verschmutzung bezogen.
Die Kommission habe mehrheitlich den Rückschnitt aller Hecken und Kronenabschnitte beschlossen, welche die Sicht beim Ein- beziehungsweise Ausfahren beeinträchtigen. Außerdem sei eine Höhenbegrenzung nach dem Nachbarschaftsrecht von maximal drei Metern angeordnet worden.
Um die Fällung einer Linde sei der fünfte Antrag gegangen, weil sie zu nah am Grundstück des Antragstellers stehe und Verschmutzung verursache. Der Antrag wurde abgelehnt, weil die Bäume korrekt verortet nach Bebauungsplan gepflanzt worden seien.
Der sechste Antrag habe „Rückschnitt eines Ahornbaumes aufgrund großer Laubmengen“geheißen. Auch diesem Antrag werde nicht entsprochen. Der Baum sei mit seinem ökologischen Nutzen als Straßengrün zumutbar. Ein Rückschnitt hingegen würde vermehrten Zuwachs und Folgemaßnahmen bedeuten.