Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
„Prozesse dauern meist sehr lange“
Rechtsanwalt Ulrich Böttger über die neue Schlichtungsordnung für Baustreitigkeiten
Wo gehobelt wird, da fallen Späne – dieses etwas angestaubte Sprichwort entfaltet auf vielen Baustellen tatsächlich eine ganz eigene Bedeutung. Denn zwischen Bauherren und Bauunternehmen gibt es oft Streit. Und der landet oft vor Gericht.
„Für die Beteiligten ist das zumeist Ressourcenverschwendung“, sagt Rechtsanwalt Ulrich Böttger, Mitglied im Vorstand der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), im Interview dem dpa-Themendienst. Denn Gerichtsverfahren kosten Geld, Zeit und Nerven. Leichter ließen sich Konflikte häufig mit einer Schlichtung lösen. Die dafür nötige Schlichtungs- und Schiedsordnung SOBau ist jetzt erneuert worden.
Warum gibt es so oft Streit am Bau?
Grund sind oft Informationsdefizite und Kommunikationsprobleme. Darüber, was vertraglich vereinbart wurde, gibt es oft unterschiedliche Ansichten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Bildhaft gesprochen: Der Bauherr erwartet für sein Geld ein Schloss, der Unternehmer will für den Betrag aber nur eine Hütte aufstellen.
Was sind denn die wichtigsten Neuerungen in der Schlichtungsund Schiedsordnung?
Die alte Fassung war sehr knapp und kurz. Heute wünschen Rechtsanwender ausführlichere Regelwerke. Die Neuauflage der SOBau integriert weitere Verfahrensarten und berücksichtigt aktuelle gesetzliche Grundlagen, insbesondere das neue Bauvertragsrecht.
Die SOBau regelt zum Beispiel jetzt auch das Mediationsverfahren. Das war bisher nicht der Fall. Anders als der Schiedsrichter, der einen verbindlichen Schiedsspruch fällt, und anders als ein Schlichter, der den Parteien einen Einigungsvorschlag unterbreiten kann, soll sich der Mediator jeder Entscheidung, jeder wertenden Beurteilung des Konfliktstoffes enthalten, vielmehr den Parteien durch eine strukturierte Moderation helfen, selbst eine Lösung auszuhandeln.
Außerdem bietet die SOBau Regeln für das Schiedsgutachten und das Schlichtungsgutachten. Die Feststellungen des Schiedsgutachters, etwa zu Mängeln und Kosten, sind verbindlich und müssen auch von den Gerichten akzeptiert werden. Das ist ein scharfes Schwert. Beim Schlichtungsgutachten dagegen trifft der Gutachter keine rechtsverbindlichen Feststellungen. Er kann den Parteien aber durch dieses Gutachten einen Weg zeigen, wie sie ihre strittigen Fragen klären können. Und schließlich bietet die SOBau im Rahmen des schiedsrichterlichen Verfahrens nun auch ein beschleunigtes Streitbeilegungs- und Feststellungsverfahren. Gerade bei einseitigen Anordnungen des Bauherren, etwa für zusätzliche Leistungen oder Änderungen, brauchen die Parteien, braucht das Bauprojekt schnell Gewissheit und klare Feststellungen zu den Vertragspflichten und deren Reichweite, auch zu den Folgen für den Vergütungsanspruch des Unternehmers.
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