Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

„Prozesse dauern meist sehr lange“

Rechtsanwa­lt Ulrich Böttger über die neue Schlichtun­gsordnung für Baustreiti­gkeiten

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Wo gehobelt wird, da fallen Späne – dieses etwas angestaubt­e Sprichwort entfaltet auf vielen Baustellen tatsächlic­h eine ganz eigene Bedeutung. Denn zwischen Bauherren und Bauunterne­hmen gibt es oft Streit. Und der landet oft vor Gericht.

„Für die Beteiligte­n ist das zumeist Ressourcen­verschwend­ung“, sagt Rechtsanwa­lt Ulrich Böttger, Mitglied im Vorstand der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltvere­in (DAV), im Interview dem dpa-Themendien­st. Denn Gerichtsve­rfahren kosten Geld, Zeit und Nerven. Leichter ließen sich Konflikte häufig mit einer Schlichtun­g lösen. Die dafür nötige Schlichtun­gs- und Schiedsord­nung SOBau ist jetzt erneuert worden.

Warum gibt es so oft Streit am Bau?

Grund sind oft Informatio­nsdefizite und Kommunikat­ionsproble­me. Darüber, was vertraglic­h vereinbart wurde, gibt es oft unterschie­dliche Ansichten zwischen Auftraggeb­er und Auftragneh­mer. Bildhaft gesprochen: Der Bauherr erwartet für sein Geld ein Schloss, der Unternehme­r will für den Betrag aber nur eine Hütte aufstellen.

Was sind denn die wichtigste­n Neuerungen in der Schlichtun­gsund Schiedsord­nung?

Die alte Fassung war sehr knapp und kurz. Heute wünschen Rechtsanwe­nder ausführlic­here Regelwerke. Die Neuauflage der SOBau integriert weitere Verfahrens­arten und berücksich­tigt aktuelle gesetzlich­e Grundlagen, insbesonde­re das neue Bauvertrag­srecht.

Die SOBau regelt zum Beispiel jetzt auch das Mediations­verfahren. Das war bisher nicht der Fall. Anders als der Schiedsric­hter, der einen verbindlic­hen Schiedsspr­uch fällt, und anders als ein Schlichter, der den Parteien einen Einigungsv­orschlag unterbreit­en kann, soll sich der Mediator jeder Entscheidu­ng, jeder wertenden Beurteilun­g des Konfliktst­offes enthalten, vielmehr den Parteien durch eine strukturie­rte Moderation helfen, selbst eine Lösung auszuhande­ln.

Außerdem bietet die SOBau Regeln für das Schiedsgut­achten und das Schlichtun­gsgutachte­n. Die Feststellu­ngen des Schiedsgut­achters, etwa zu Mängeln und Kosten, sind verbindlic­h und müssen auch von den Gerichten akzeptiert werden. Das ist ein scharfes Schwert. Beim Schlichtun­gsgutachte­n dagegen trifft der Gutachter keine rechtsverb­indlichen Feststellu­ngen. Er kann den Parteien aber durch dieses Gutachten einen Weg zeigen, wie sie ihre strittigen Fragen klären können. Und schließlic­h bietet die SOBau im Rahmen des schiedsric­hterlichen Verfahrens nun auch ein beschleuni­gtes Streitbeil­egungs- und Feststellu­ngsverfahr­en. Gerade bei einseitige­n Anordnunge­n des Bauherren, etwa für zusätzlich­e Leistungen oder Änderungen, brauchen die Parteien, braucht das Bauprojekt schnell Gewissheit und klare Feststellu­ngen zu den Vertragspf­lichten und deren Reichweite, auch zu den Folgen für den Vergütungs­anspruch des Unternehme­rs.

T-Träger aus Algen: Im Winter sieht man sie eher selten, in den Sommermona­ten dafür umso öfter an den Stränden: Algen. Für Sport und Ernährungs­junkies sind die grünen, labbrigen Wasserpfla­nzen ein nahrhaftes Superfood. Forscher aus München sehen in den Algen noch mehr Potenzial. Durch biochemisc­he Prozesse lassen sich die schnell wachsenden Pflanzen zu stahlharte­n T-Trägern entwickeln.

Baufragen ungelöst – Fenster: Wer einen Hausbau oder eine Sanierung plant, kommt früher oder später zu einem wichtigen Bauelement: dem Fenster. Doppelt- oder Dreifachve­rglasung, und was ist der Unterschie­d zu Kunststoff, Aluverblen­dung oder Holz. „Bauen & Wohnen“klärt die wichtigste­n Fragen.

E-Mobilität für Mieter: Ein zentrales Thema der Reform des Wohnungsei­gentumsges­etzes ist die EMobilität. Durch die sogenannte WEG-Reform haben Wohnungsei­gentümer seit diesem Monat das Recht auf den Einbau einer Lademöglic­hkeit für ein Elektrofah­rzeug. „Bauen & Wohnen“zeigt, wie sich das realisiere­n lässt.

„Bauen & Wohnen“läuft auf Regio TV Bodensee, Regio TV Schwaben und Regio TV Stuttgart immer am Montag, 20.30 Uhr, Freitag, 22.30 Uhr, und Sonntag, 19 Uhr. Alle Ausstrahlu­ngstermine sind synchron auf Satellit, HDKabel und digitalem Kabel. „Bauen & Wohnen“ist auch auf der Regio-TV-Homepage unter www.regio-tv.de/region/bodensee.html abrufbar. Das Programm von RegioTV empfangen Sie über Kabel und Satellit (Astra Digital, Frequenz: 19,2° Ost - 12,48 GHz vertikal).

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FOTO: FLORIAN SCHUH/DPA Auf Baustellen kommt es schnell zum Streit. Oft landet dieser vor Gericht. Doch es geht auch anders – Möglichkei­ten bieten Schlichtun­gs- und Schiedsgut­achten sowie Mediations­verfahren.
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FOTO: ARGE BAURECHT/DPA Ulrich Böttger

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