Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Rücksendungen sollten kosten
Zu „Landwirte fordern schnelle Öffnung des Schlachthofs“(16.12.):
Ist mir da etwas entgangen? Landwirte fordern sofortige Öffnung des Schlachthofes Biberach. Haben die Bauern sich jemals zu den qualvollen Tötungen ihrer Nutztiere in diversen Schlachthöfen geäußert? Hier darf von den Landwirten nicht die Transportstrecke als einziges Kriterium angeprangert werden. Denn einzig und alleine zählt: Zeugung, Aufzucht, Haltung, Transport und Schlachtung unserer Nutztiere. Hierfür trägt der Landwirt Verantwortung; und ganz besonders sollte diesem auch der letzte Weg zur Schlachtung sehr am Herzen liegen und der schmerzlose Tod seines Tieres! So viel muss ihm sein Nutztier wert sein! Nur so kann der Landwirt seine Interessen glaubhaft rüberbringen!
Edeltraud Fürst, Weingarten
Klare Regelungen schaffen
Zu „Keine Impfprivilegien“(30.12.): Sie berichten darüber, dass unter anderem der Gesundheitsminister Herr Spahn sich gegen „Sonderrechte“für Geimpfte ausspricht. Doch geht es wirklich um Sonderrechte? Die rechtliche Grundlage für die Einschränkung der Grundrechte (unter anderem durch Ausgangssperren; Beherbergungsverbote; Kontaktbeschränkungen) ist doch, dass die Menschen geschützt werden müssen. Nur um das zu gewährleisten, dürfen zum Beispiel durch Verordnungen Maßnahmen erlassen werden, die Freiheiten einschränken. Für Menschen, die geimpft sind (zweimal im Abstand von drei Wochen) besteht doch zum einen keine Gefahr, dass sie sich mit dem Coronavirus infizieren können und mit großer Wahrscheinlichkeit
auch keine Gefahr, dass sie andere infizieren. Damit entfällt aber, für die Gruppe der Geimpften, auch die rechtliche Grundlage für eine Einschränkungen der Grundrechte. Die Politik wird daher, in naher Zukunft, die Gruppe der Geimpften aus dem Geltungsbereich der bestehenden Notverordnungen herausnehmen müssen. Zum Beispiel Aufhebung von Besuchsverboten für Geimpfte in Alters- und Pflegeheimen noch im Februar 2021. Damit ist aber klar, dass es nicht um Sonderrechte für Geimpfte gehen kann, sondern vielmehr um die Frage, wann die Einschränkungen der Grundrechte für Geimpfte aufgehoben werden müssen. Es empfiehlt sich, hierfür alsbald und möglichst bundeseinheitlich, klare Regelungen zu schaffen. Dr. Peter Benk, Wangen
Viele Rechte und Pflichten
Zum selben Thema:
Ich finde den Begriff „Impfprivilegien“irreführend. Wer sich gegen Corona impfen lässt, tut dies, um sich und unsere Gesellschaft zu schützen . Wer sich nicht gegen Corona impfen lässt (ohne dagegen sprechende medizinische Indikation), nimmt sein Recht in Anspruch, seine persönlichen Vorteile (Angst vor dem Impfen, generelle Impfgegnerschaft) höher zu bewerten als gesellschaftliche Vorteile (Herdenimmunität, Rückkehr zur Normalität). Ein Unternehmer (Gastronom, Kinobetreiber, Friseur et cetera), der sich entscheidet, nur geimpfte Kunden zu bedienen, nimmt genauso sein Recht in Anspruch, seine persönlichen Vorteile (keine Kosten für Hygieneauflagen, mehr Kunden auf gleichem Raum) höher zu bewerten, als die gesellschaftlichen Vorteile (Gleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften). Wir leben in einer freiheitlichen Gesellschaft mit mehr Freiheiten als in den meisten anderen Ländern der Welt. Das heißt, wir haben viele Rechte. Und zu Rechten gehören eben auch Pflichten, zum Beispiel die Pflicht, die Verantwortung für die Ausübung meines Rechtes zu übernehmen. Das kennen wir aus vielen Lebensbereichen. Deshalb finde ich es ungerecht und unfair, wenn Ungeimpfte einfordern, dass für Geimpfte die gleichen Einschränkungen bestehen sollen, wie für Ungeimpfte. Das Thema ist sicher jetzt noch nicht so aktuell, aber wenn die Unter-60Jährigen geimpft werden können und im Herbst 2021 die dritte Welle kommt (weil zum Beispiel nicht genügend Menschen geimpft sind), droht ein erneuter Lockdown.
Torsten Liermann,
Laupheim
Zu „CDU fordert Paketsteuer für Online-Händler“(21.12.):
Schnell betrachtet sieht dieser Vorschlag nicht schlecht aus: Der Handel vor Ort bekommt für seinen durch die Pandemie entgangenen Umsatz einen Anstandshappen von Amazon und Co. Da frage ich mich, wie viel davon bei wem ankommt? Zur Durchführung und vor allem Kontrolle dieser Maßnahme müsste in Deutschland ein System aufgebaut werden, das einen großen Teil dieser Gelder wieder verschlingen würde. Warum nicht einmal von hinten her denken, vom Ende der Schlange? Hier stehen die Rücksendungen. Warum müssen die kostenlos sein? Warum kann ich mir Sachen zur Auswahl ab einem bestimmten Betrag portofrei nach Hause schicken lassen und bei Nichtgefallen wieder portofrei zurückschicken? Jedes Paket sollte Rückporto kosten, und das nicht zu knapp! Mein Vorschlag: zehn Euro. So würde bestimmt mancher Käufer vor der Bestellung sein Hirn einschalten, die Umwelt würde auf mehrere Weisen geschont, weniger Müll fällt an, weniger Waren würden vor dem Wiedereinlagern sinnlos vernichtet werden, die geschundenen Paketboten würden entlastet und so mancher Online-Shopper würde wieder den Händler vor Ort entdecken. Hier kann er die Ware in Natura sehen, anprobieren und problemlos und sauber bei Nichtgefallen wieder umtauschen.
Franz Willburger, Hürbel
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