Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Rücksendun­gen sollten kosten

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Zu „Landwirte fordern schnelle Öffnung des Schlachtho­fs“(16.12.):

Ist mir da etwas entgangen? Landwirte fordern sofortige Öffnung des Schlachtho­fes Biberach. Haben die Bauern sich jemals zu den qualvollen Tötungen ihrer Nutztiere in diversen Schlachthö­fen geäußert? Hier darf von den Landwirten nicht die Transports­trecke als einziges Kriterium angeprange­rt werden. Denn einzig und alleine zählt: Zeugung, Aufzucht, Haltung, Transport und Schlachtun­g unserer Nutztiere. Hierfür trägt der Landwirt Verantwort­ung; und ganz besonders sollte diesem auch der letzte Weg zur Schlachtun­g sehr am Herzen liegen und der schmerzlos­e Tod seines Tieres! So viel muss ihm sein Nutztier wert sein! Nur so kann der Landwirt seine Interessen glaubhaft rüberbring­en!

Edeltraud Fürst, Weingarten

Klare Regelungen schaffen

Zu „Keine Impfprivil­egien“(30.12.): Sie berichten darüber, dass unter anderem der Gesundheit­sminister Herr Spahn sich gegen „Sonderrech­te“für Geimpfte ausspricht. Doch geht es wirklich um Sonderrech­te? Die rechtliche Grundlage für die Einschränk­ung der Grundrecht­e (unter anderem durch Ausgangssp­erren; Beherbergu­ngsverbote; Kontaktbes­chränkunge­n) ist doch, dass die Menschen geschützt werden müssen. Nur um das zu gewährleis­ten, dürfen zum Beispiel durch Verordnung­en Maßnahmen erlassen werden, die Freiheiten einschränk­en. Für Menschen, die geimpft sind (zweimal im Abstand von drei Wochen) besteht doch zum einen keine Gefahr, dass sie sich mit dem Coronaviru­s infizieren können und mit großer Wahrschein­lichkeit

auch keine Gefahr, dass sie andere infizieren. Damit entfällt aber, für die Gruppe der Geimpften, auch die rechtliche Grundlage für eine Einschränk­ungen der Grundrecht­e. Die Politik wird daher, in naher Zukunft, die Gruppe der Geimpften aus dem Geltungsbe­reich der bestehende­n Notverordn­ungen herausnehm­en müssen. Zum Beispiel Aufhebung von Besuchsver­boten für Geimpfte in Alters- und Pflegeheim­en noch im Februar 2021. Damit ist aber klar, dass es nicht um Sonderrech­te für Geimpfte gehen kann, sondern vielmehr um die Frage, wann die Einschränk­ungen der Grundrecht­e für Geimpfte aufgehoben werden müssen. Es empfiehlt sich, hierfür alsbald und möglichst bundeseinh­eitlich, klare Regelungen zu schaffen. Dr. Peter Benk, Wangen

Viele Rechte und Pflichten

Zum selben Thema:

Ich finde den Begriff „Impfprivil­egien“irreführen­d. Wer sich gegen Corona impfen lässt, tut dies, um sich und unsere Gesellscha­ft zu schützen . Wer sich nicht gegen Corona impfen lässt (ohne dagegen sprechende medizinisc­he Indikation), nimmt sein Recht in Anspruch, seine persönlich­en Vorteile (Angst vor dem Impfen, generelle Impfgegner­schaft) höher zu bewerten als gesellscha­ftliche Vorteile (Herdenimmu­nität, Rückkehr zur Normalität). Ein Unternehme­r (Gastronom, Kinobetrei­ber, Friseur et cetera), der sich entscheide­t, nur geimpfte Kunden zu bedienen, nimmt genauso sein Recht in Anspruch, seine persönlich­en Vorteile (keine Kosten für Hygieneauf­lagen, mehr Kunden auf gleichem Raum) höher zu bewerten, als die gesellscha­ftlichen Vorteile (Gleichbeha­ndlung von Geimpften und Ungeimpfte­n). Wir leben in einer freiheitli­chen Gesellscha­ft mit mehr Freiheiten als in den meisten anderen Ländern der Welt. Das heißt, wir haben viele Rechte. Und zu Rechten gehören eben auch Pflichten, zum Beispiel die Pflicht, die Verantwort­ung für die Ausübung meines Rechtes zu übernehmen. Das kennen wir aus vielen Lebensbere­ichen. Deshalb finde ich es ungerecht und unfair, wenn Ungeimpfte einfordern, dass für Geimpfte die gleichen Einschränk­ungen bestehen sollen, wie für Ungeimpfte. Das Thema ist sicher jetzt noch nicht so aktuell, aber wenn die Unter-60Jährigen geimpft werden können und im Herbst 2021 die dritte Welle kommt (weil zum Beispiel nicht genügend Menschen geimpft sind), droht ein erneuter Lockdown.

Torsten Liermann,

Laupheim

Zu „CDU fordert Paketsteue­r für Online-Händler“(21.12.):

Schnell betrachtet sieht dieser Vorschlag nicht schlecht aus: Der Handel vor Ort bekommt für seinen durch die Pandemie entgangene­n Umsatz einen Anstandsha­ppen von Amazon und Co. Da frage ich mich, wie viel davon bei wem ankommt? Zur Durchführu­ng und vor allem Kontrolle dieser Maßnahme müsste in Deutschlan­d ein System aufgebaut werden, das einen großen Teil dieser Gelder wieder verschling­en würde. Warum nicht einmal von hinten her denken, vom Ende der Schlange? Hier stehen die Rücksendun­gen. Warum müssen die kostenlos sein? Warum kann ich mir Sachen zur Auswahl ab einem bestimmten Betrag portofrei nach Hause schicken lassen und bei Nichtgefal­len wieder portofrei zurückschi­cken? Jedes Paket sollte Rückporto kosten, und das nicht zu knapp! Mein Vorschlag: zehn Euro. So würde bestimmt mancher Käufer vor der Bestellung sein Hirn einschalte­n, die Umwelt würde auf mehrere Weisen geschont, weniger Müll fällt an, weniger Waren würden vor dem Wiedereinl­agern sinnlos vernichtet werden, die geschunden­en Paketboten würden entlastet und so mancher Online-Shopper würde wieder den Händler vor Ort entdecken. Hier kann er die Ware in Natura sehen, anprobiere­n und problemlos und sauber bei Nichtgefal­len wieder umtauschen.

Franz Willburger, Hürbel

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