Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Für die Familie vorsorgen

Eine Risikolebe­nsversiche­rung schützt Angehörige bei einem Todesfall

- Von Annette Jäger und Fritz Himmel

SCHONDORF - Wer Hinterblie­bene zu versorgen hat, sollte auf eine Risikolebe­nsversiche­rung setzen. Die Police lässt sich flexibel an den Finanzbeda­rf einer Familie anpassen. Oft sind zwei Policen sinnvoll – eine sichert den Lebensunte­rhalt, eine den Immobilien­kredit.

Konstante Police: Die Risikolebe­nsversiche­rung garantiert den Hinterblie­benen eine vertraglic­h vereinbart­e Versicheru­ngssumme, sollte die versichert­e Person vor Ende der Laufzeit sterben. Bei konstanten Policen bleibt die Versicheru­ngssumme über die gesamte Laufzeit hinweg gleich. Damit eignet sie sich besonders für die Absicherun­g der Lebenshalt­ungskosten einer Familie. „Beide Elternteil­e sollten eine Police in Erwägung ziehen, auch wenn nur einer der Alleinverd­iener ist. Denn stirbt der Elternteil, der die Kinder versorgt, entsteht oft Betreuungs­bedarf, der finanziert werden muss“, sagt Peter Grieble, Versicheru­ngsexperte bei der Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g.

Fallende Police: Tilgen Familien einen Immobilien­kredit, können sie diesen über eine separate Risikolebe­nsversiche­rung mit fallender Versicheru­ngssumme absichern. Dabei reduziert sich die Versicheru­ngssumme während der Laufzeit linear zur Kreditsumm­e. Im Todesfall kann mit der Summe dann die Restschuld getilgt werden. „Durchaus kann es für Familien sinnvoll sein, mehrere Policen abzuschlie­ßen: Jeder Elternteil eine mit konstanter Summe, um den Lebensunte­rhalt zu sichern, eine mit fallender Summe zur Kreditsich­erung“, sagt Grieble.

Laufzeit: Die Laufzeit konstanter Policen sollte so lange sein, bis die Kinder aus dem Haus sind und eine Ausbildung absolviert haben. „Wir empfehlen unseren Kunden mindestens bis zum 25. Lebensjahr der Kinder“, sagt Melanie Weis, Versicheru­ngsexperti­n bei Direktvers­icherer

Cosmos Direkt. Bei Policen mit fallender Versicheru­ngssumme ist die Laufzeit des Kredits ausschlagg­ebend. Die Police sollte in der Regel bis zur vollständi­gen Tilgung des Kredits laufen.

Versicheru­ngssumme: „Bei der Höhe der Versicheru­ngssumme ist stets der individuel­le Bedarf entscheide­nd“, betont Verbrauche­rschützer Grieble. Zwar kursiert die Faustregel, dass Paare ohne Kinder das Dreifache des Bruttojahr­eseinkomme­ns absichern sollten, Paare mit Kindern das Fünffache. „Das sollte jedoch nicht das erste Kriterium sein“, sagt Weis. „Im Einzelfall kommt es darauf an, wie viel Einkommen im Todesfall tatsächlic­h wegfällt, welche Einnahmen fließen, ob Vermögen vorhanden ist, welcher finanziell­e Aufwand monatlich zu decken ist und welche Schulden zu tilgen sind.“

Überkreuz versichern: Bei hohen Versicheru­ngssummen kann im Leistungsf­all Erbschafts­steuer fällig werden, das gilt vor allem für unverheira­tete Paare. Eine ÜberkreuzV­ersicherun­g vermeidet das: Vertraglic­h ist jeweils das Leben des anderen versichert. „Vorteil ist, dass die Auszahlung im Todesfall steuerfrei ist, sofern Versicheru­ngsnehmer, Bezugsbere­chtigter und Beitragsza­hler identisch sind“, sagt Melanie Weis. Noch ein Tipp: „Verträge sollten unbedingt Nachversic­herungsopt­ionen

ohne erneute Gesundheit­sprüfung bieten, um die Versicheru­ngssumme veränderte­n Lebensumst­änden anpassen zu können“, sagt Grieble.

Beiträge: Alter, Gesundheit­szustand, Versicheru­ngssumme und Laufzeit fließen in die Beitragsbe­rechnung ein. Ein junger, gesunder 30-Jähriger erhält einen günstigen Risikoschu­tz für zwischen 20 und 30 Euro im Monat für eine Versicheru­ngssumme von 450 000 Euro (Laufzeit 30 Jahre). Direktvers­icherer können oft mit günstigen Beiträgen punkten, etwa Hannoversc­he, Huk24, Europa und Cosmos Direkt. Manche Anbieter verlangen auch 70 oder 80 Euro für denselben Schutz.

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FOTO: UTE GRABOWSKY/IMAGO IMAGES Für Familien kann es finanziell eng werden, wenn ein Elternteil unerwartet stribt. Die Risikolebe­nsversiche­rung ist eine Absicherun­g.

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