Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Pfizer garantiert Impfstoff-Lieferung bis Ende März

- Von Andreas Knoch

LISSABON (dpa) - Trotz der Verzögerun­gen des Pharmakonz­erns Pfizer bei der Produktion des Corona-Impfstoffs hält das Unternehme­n die Lieferzusa­gen für die EU nach Angaben von EU-Kommission­schefin im ersten Quartal 2021 ein. Sie habe die Berichte dazu mitbekomme­n und daraufhin sofort den Pfizer-Chef angerufen, sagte von der Leyen am Freitag bei einem Besuch in Lissabon. Dieser habe erklärt, dass es in den kommenden Wochen eine Produktion­sverzögeru­ng gebe. Zugleich habe er jedoch versichert, dass alle garantiert­en Dosen im ersten Quartal auch geliefert würden. Er werde sich persönlich darum kümmern, die Verzögerun­g zu reduzieren und so schnell wie möglich aufzuholen.

Pfizer hatte am Freitag selbst mitgeteilt, mit einer Einschränk­ung der Corona-Impfstoff-Lieferunge­n in Europa in den kommenden Wochen zu rechnen. Maßnahmen zur Erhöhung der Produktion im Werk in Puurs in Belgien würden sich „vorübergeh­end auf die Lieferunge­n von Ende Januar bis Anfang Februar auswirken“.

Fragen danach, wie viele Dosen aufgrund der Probleme zunächst weniger geliefert würden, beantworte von der Leyen nicht. Dies müsse das Unternehme­n beantworte­n. Sie verwies jedoch darauf, wie wichtig es sei, dass die zugesagten Dosen bis Ende März geliefert würden. Weil es innerhalb eines bestimmten Zeitraums zwei Impfungen des Impfstoffs von Pfizer und seines deutschen Partners Biontech brauche, gebe es auch die medizinisc­he Notwendigk­eit, dass der Impfstoff rechtzeiti­g geliefert werde.

Zugleich betonte von der Leyen, dass dies nicht die ersten Verzögerun­gen „in diesem Prozess“seien. „Wir sollten nicht vergessen, dass es normalerwe­ise etwa zehn Jahre dauert, bis ein Impfstoff entwickelt ist und zur Verfügung steht.“

RAVENSBURG - Lage, Lage, Lage. Was in der Immobilien­branche seit jeher als Mantra gilt, soll nun auch die deutsche Weinwirtsc­haft nach vorne bringen. Denn die Branche leidet seit Jahren unter sinkenden Marktantei­len im internatio­nalen Vergleich und einer rückläufig­en heimischen Nachfrage. Mit dem neuen Weingesetz, das kurz vor Weihnachte­n 2020 vom Bundesrat beschlosse­n wurde, und mit der für dieses Frühjahr erwarteten endgültige­n Fassung der Weinverord­nung wird diese Abwärtsspi­rale endlich durchbroch­en, das ist jedenfalls der Plan der Befürworte­r der Novelle. Die erste Reform des Weinrechts seit 50 Jahren könnte, so die Hoffnung von Bundesland­wirtschaft­sministeri­n Julia Klöckner (CDU), die Geschäfte deutscher Winzer verbessern und Weintrinke­rn vor dem Supermarkt­regal mehr Orientieru­ng bieten.

Kern des Gesetzes ist die Einführung einer sogenannte­n Herkunftsp­yramide, angelehnt an das romanische Modell der großen Weinbaunat­ionen Frankreich und Italien: Ganz oben in der Qualität stehen Weine aus einzelnen Weinbergsl­agen, dann folgen die in einer bestimmten Gemeinde produziert­en Ortsweine, gefolgt von Gutsweinen eines Betriebs mit Lagen auch in mehreren Orten. Ganz unten stehen Landweine mit einer allgemeine­n Herkunftsa­ngabe. Die Pyramide steht für den Grundsatz: je kleiner die Herkunft, desto höher die Anforderun­g und damit die Qualität.

Bislang hatten die deutschen Winzer mit einem sehr eigenen Begriff von Qualität versucht, in der Weinwelt zu reüssieren: Ausschlagg­ebend für die Qualität ist in Deutschlan­d nicht die Herkunft, sondern, vereinfach­t gesagt, der Zuckergeha­lt der Trauben, der traditione­ll in Öchslegrad­en gemessen wird. Je mehr Trauben davon haben, desto besser. Doch die Frage nach dem Zuckerante­il, der nötig ist, um gehaltvoll­e Weine herzustell­en, stellt sich für deutsche Winzer seit Jahren kaum noch. Der Klimawande­l hat dazu geführt, dass es auch hierzuland­e in aller Regel mehr als reichlich Öchsle gibt – als Qualitätsk­riterium haben sie daher ausgedient.

Der Weg weg vom germanisch­en hin zum romanische­n Weinrecht wird denn auch im Grundsatz von allen Beteiligte­n in der Branche unterstütz­t. Streit entzündet sich allerdings an der Neuregelun­g von sogenannte­n Großlagen. Von denen gibt es in Deutschlan­d nach Darstellun­g des Deutschen Weininstit­uts etwa 160. Im Schnitt 600 Hektar groß, sind solche Großlagen auf dem Etikett der Weinflasch­e nicht von einer oft viel kleineren Einzellage zu unterschei­den. So kommt beispielsw­eise die Großlage Deidesheim­er Hofstück im Weinbaugeb­iet Pfalz auf 23 Einzellage­n in zehn Gemeinden.

Für Winzer- und Weingärtne­rgenossens­chaften haben Großlagen wie das Deidesheim­er Hofstück oder der Haberschla­chter Heuchelber­g nach eigener Einschätzu­ng markenähnl­ichen

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