Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Pfizer garantiert Impfstoff-Lieferung bis Ende März
LISSABON (dpa) - Trotz der Verzögerungen des Pharmakonzerns Pfizer bei der Produktion des Corona-Impfstoffs hält das Unternehmen die Lieferzusagen für die EU nach Angaben von EU-Kommissionschefin im ersten Quartal 2021 ein. Sie habe die Berichte dazu mitbekommen und daraufhin sofort den Pfizer-Chef angerufen, sagte von der Leyen am Freitag bei einem Besuch in Lissabon. Dieser habe erklärt, dass es in den kommenden Wochen eine Produktionsverzögerung gebe. Zugleich habe er jedoch versichert, dass alle garantierten Dosen im ersten Quartal auch geliefert würden. Er werde sich persönlich darum kümmern, die Verzögerung zu reduzieren und so schnell wie möglich aufzuholen.
Pfizer hatte am Freitag selbst mitgeteilt, mit einer Einschränkung der Corona-Impfstoff-Lieferungen in Europa in den kommenden Wochen zu rechnen. Maßnahmen zur Erhöhung der Produktion im Werk in Puurs in Belgien würden sich „vorübergehend auf die Lieferungen von Ende Januar bis Anfang Februar auswirken“.
Fragen danach, wie viele Dosen aufgrund der Probleme zunächst weniger geliefert würden, beantworte von der Leyen nicht. Dies müsse das Unternehmen beantworten. Sie verwies jedoch darauf, wie wichtig es sei, dass die zugesagten Dosen bis Ende März geliefert würden. Weil es innerhalb eines bestimmten Zeitraums zwei Impfungen des Impfstoffs von Pfizer und seines deutschen Partners Biontech brauche, gebe es auch die medizinische Notwendigkeit, dass der Impfstoff rechtzeitig geliefert werde.
Zugleich betonte von der Leyen, dass dies nicht die ersten Verzögerungen „in diesem Prozess“seien. „Wir sollten nicht vergessen, dass es normalerweise etwa zehn Jahre dauert, bis ein Impfstoff entwickelt ist und zur Verfügung steht.“
RAVENSBURG - Lage, Lage, Lage. Was in der Immobilienbranche seit jeher als Mantra gilt, soll nun auch die deutsche Weinwirtschaft nach vorne bringen. Denn die Branche leidet seit Jahren unter sinkenden Marktanteilen im internationalen Vergleich und einer rückläufigen heimischen Nachfrage. Mit dem neuen Weingesetz, das kurz vor Weihnachten 2020 vom Bundesrat beschlossen wurde, und mit der für dieses Frühjahr erwarteten endgültigen Fassung der Weinverordnung wird diese Abwärtsspirale endlich durchbrochen, das ist jedenfalls der Plan der Befürworter der Novelle. Die erste Reform des Weinrechts seit 50 Jahren könnte, so die Hoffnung von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU), die Geschäfte deutscher Winzer verbessern und Weintrinkern vor dem Supermarktregal mehr Orientierung bieten.
Kern des Gesetzes ist die Einführung einer sogenannten Herkunftspyramide, angelehnt an das romanische Modell der großen Weinbaunationen Frankreich und Italien: Ganz oben in der Qualität stehen Weine aus einzelnen Weinbergslagen, dann folgen die in einer bestimmten Gemeinde produzierten Ortsweine, gefolgt von Gutsweinen eines Betriebs mit Lagen auch in mehreren Orten. Ganz unten stehen Landweine mit einer allgemeinen Herkunftsangabe. Die Pyramide steht für den Grundsatz: je kleiner die Herkunft, desto höher die Anforderung und damit die Qualität.
Bislang hatten die deutschen Winzer mit einem sehr eigenen Begriff von Qualität versucht, in der Weinwelt zu reüssieren: Ausschlaggebend für die Qualität ist in Deutschland nicht die Herkunft, sondern, vereinfacht gesagt, der Zuckergehalt der Trauben, der traditionell in Öchslegraden gemessen wird. Je mehr Trauben davon haben, desto besser. Doch die Frage nach dem Zuckeranteil, der nötig ist, um gehaltvolle Weine herzustellen, stellt sich für deutsche Winzer seit Jahren kaum noch. Der Klimawandel hat dazu geführt, dass es auch hierzulande in aller Regel mehr als reichlich Öchsle gibt – als Qualitätskriterium haben sie daher ausgedient.
Der Weg weg vom germanischen hin zum romanischen Weinrecht wird denn auch im Grundsatz von allen Beteiligten in der Branche unterstützt. Streit entzündet sich allerdings an der Neuregelung von sogenannten Großlagen. Von denen gibt es in Deutschland nach Darstellung des Deutschen Weininstituts etwa 160. Im Schnitt 600 Hektar groß, sind solche Großlagen auf dem Etikett der Weinflasche nicht von einer oft viel kleineren Einzellage zu unterscheiden. So kommt beispielsweise die Großlage Deidesheimer Hofstück im Weinbaugebiet Pfalz auf 23 Einzellagen in zehn Gemeinden.
Für Winzer- und Weingärtnergenossenschaften haben Großlagen wie das Deidesheimer Hofstück oder der Haberschlachter Heuchelberg nach eigener Einschätzung markenähnlichen