Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Welcher Wintersport erlaubt ist
Es schneit in der Region – und viele Menschen zieht es hinaus in die Natur. Doch was ist während des harten Lockdowns in BadenWürttemberg überhaupt erlaubt? Grundsätzlich gilt: Zum Vergnügen, zum Sport und in der Freizeit darf man sich draußen nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt treffen. Zusätzlich ist höchstens eine weitere Person aus einem anderen Haushalt erlaubt. Zu den beiden Haushalten gehörende Kinder unter 14 Jahren werden hierbei nicht mitgezählt. Wer sich also an diese Regeln hält, darf laut Corona-Verordnung in Baden-Württemberg nach Belieben Rodeln, Skifahren oder jeden anderen Wintersport ausüben. Auf Wanderwegen und Rodelhügeln wird es jedoch schnell zu eng.
Aber auch dort gilt das Abstandsgebot von eineinhalb Metern im öffentlichen Raum.
Die Landesregierung warnt überdies eindringlich vor Tagesausflügen in beliebte Regionen. „Die Landkreise und Verantwortlichen vor Ort wurden beauftragt, Vorkehrungen zu treffen, um eine Anfahrt zu den Destinationen zu erschweren oder zu verhindern“, teilt das Ministerium mit. Durch Straßenkontrollen und Sperrung von Parkplätzen sollen Menschenmassen verhindert werden. Wenn es zu voll wird, würden die Leute nach Hause geschickt. Abgesehen davon sind Hütten, Toiletten und Skilifte weiterhin geschlossen. Wintersportler müssen die Hügel also selbst erklimmen. Pisten werden nicht präpariert. (lia)