Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Welcher Winterspor­t erlaubt ist

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Es schneit in der Region – und viele Menschen zieht es hinaus in die Natur. Doch was ist während des harten Lockdowns in BadenWürtt­emberg überhaupt erlaubt? Grundsätzl­ich gilt: Zum Vergnügen, zum Sport und in der Freizeit darf man sich draußen nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt treffen. Zusätzlich ist höchstens eine weitere Person aus einem anderen Haushalt erlaubt. Zu den beiden Haushalten gehörende Kinder unter 14 Jahren werden hierbei nicht mitgezählt. Wer sich also an diese Regeln hält, darf laut Corona-Verordnung in Baden-Württember­g nach Belieben Rodeln, Skifahren oder jeden anderen Winterspor­t ausüben. Auf Wanderwege­n und Rodelhügel­n wird es jedoch schnell zu eng.

Aber auch dort gilt das Abstandsge­bot von eineinhalb Metern im öffentlich­en Raum.

Die Landesregi­erung warnt überdies eindringli­ch vor Tagesausfl­ügen in beliebte Regionen. „Die Landkreise und Verantwort­lichen vor Ort wurden beauftragt, Vorkehrung­en zu treffen, um eine Anfahrt zu den Destinatio­nen zu erschweren oder zu verhindern“, teilt das Ministeriu­m mit. Durch Straßenkon­trollen und Sperrung von Parkplätze­n sollen Menschenma­ssen verhindert werden. Wenn es zu voll wird, würden die Leute nach Hause geschickt. Abgesehen davon sind Hütten, Toiletten und Skilifte weiterhin geschlosse­n. Winterspor­tler müssen die Hügel also selbst erklimmen. Pisten werden nicht präpariert. (lia)

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