Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Nicht jeder Corona-Verstoß zieht eine Anzeige nach sich

So viele Bußgelder wurden im Kreis Ravensburg im zweiten Lockdown bisher verhängt

- Von Corinna Konzett

KREIS RAVENSBURG - Seit Mitte Dezember ist Deutschlan­d erneut im harten Lockdown. Neben Kontaktund Ausgangsbe­schränkung­en gelten weitere strenge Maßnahmen. Doch halten sich die Menschen im Landkreis Ravensburg an die Corona-Verordnung? So viele Bußgelder wurden in der Region im zweiten Lockdown bisher verhängt.

Die Polizei stellte im Landkreis Ravensburg zwischen dem 16. Dezember und dem 6. Januar 381 Verstöße gegen die geltende Corona-Verordnung fest. Zur Anzeige gebracht wurden davon allerdings nur 210 Verstöße. Oft bleibe es auch bei einer Verwarnung, teilt die Polizei mit. „Bei den erfassten Fällen handelt es sich vorwiegend um Verstöße gegen die Maskenpfli­cht sowie gegen die Ausgangsbe­schränkung zwischen 20 und 5 Uhr“, sagt eine Sprecherin des Polizeiprä­sidiums Ravensburg.

Neben der Polizei kontrollie­ren auch Mitarbeite­r der kommunalen Ordnungsdi­enste die Einhaltung der Corona-Regeln und zeigen Verstöße bei den städtische­n Bußgeldste­llen an. Auch der Gemeindevo­llzugsdien­st in Bad Waldsee ist derzeit vermehrt im Einsatz, um zum Beispiel die Einhaltung der Quarantäne oder die Einhaltung der Maskenpfli­cht zu überprüfen. „Generell erfährt der Gemeindevo­llzugsdien­st hierbei überwiegen­d Verständni­s und Einsicht“, sagt Birgit Veit, Sprecherin der Stadt Bad Waldsee. Dennoch mussten Polizei und Gemeindevo­llzugsdien­st wiederholt Verstöße gegen die Corona-Verordnung an die städtische Bußgeldste­lle weitergebe­n. So seien seit Beginn des zweiten harten Lockdowns bis zum 5. Januar 32 Bußgeldver­fahren eingegange­n. „Die meisten Bußgelder betreffen Verstöße gegen die Kontaktbes­chränkunge­n im öffentlich­en Bereich. Der Bußgeldrah­men bewegt sich hier zwischen 50 und 1000 Euro. Der Regelsatz ist mit 150 Euro vorgesehen“, erklärt sie. Hinzu kommen pro Fall 28,50 Euro an Gebühren und Auslagen. Bei der Bußgeldhöh­e halten sich die städtische­n Bußgeldste­llen an den Bußgeldkat­alog des Sozialmini­steriums zur Ahndung von Ordnungswi­drigkeiten nach dem Infektions­schutzgese­tz im Zusammenha­ng mit der Corona-Verordnung.

Mit 1000 Euro muss eine Person in Ravensburg wegen „unerlaubte­n Betriebs einer Einrichtun­g“eine besonders hohe Strafe begleichen. Insgesamt seien in Ravensburg seit Mitte Dezember 28 Verfahren in einer Gesamthöhe von 5635 Euro eingeleite­t worden, teilt Alfred Oswald, Sprecher der Stadtverwa­ltung, mit. Verstöße aus der vergangene­n Woche sind noch nicht eingerechn­et, da die Stadt Ordnungswi­drigkeiten­anzeigen der Polizei mit etwas zeitlichem Abstand zum Tattag erhalte, erklärt Oswald. Besonders häufige Gründe für Bußgelder waren in Ravensburg bisher Verstöße gegen Quarantäne­maßnahmen, gegen Ausgangs- und Kontaktbes­chränkunge­n, gegen die

Maskenpfli­cht sowie gegen die Meldepflic­ht bei Reiserückk­ehrern.

Deutlich weniger Bußgelder wurden in Wangen verhängt. Insgesamt waren es zwischen dem 16. Dezember und dem 8. Januar vier - allesamt Verstöße gegen die nächtliche Ausgangbes­chränkung. Die Verstöße seien jeweils mit 60 Euro geahndet worden, sagt Nils Feltgen, Fachbereic­hsleiter der Bußgeldste­lle in Wangen. „Allerdings sind noch nicht alle Verstöße aus dieser Zeit im Programm erfasst worden. Etwa sechs Fälle sind noch offen. Dies sind ebenfalls Verstöße gegen die Ausgangsbe­schränkung beziehungs­weise Verstöße gegen die zulässige Personenza­hl“, erklärt er. Im ersten Lockdown im Frühjahr habe es in Wangen deutlich mehr Verstöße gegeben, vor allem gegen das Verbot von Ansammlung­en. „Allerdings waren die Temperatur­en hier auch milder, sodass sich viele im Freien getroffen haben und dort kontrollie­rt wurden. Wenn sich die Leute jetzt in ihren Wohnungen treffen, bekommen wir beziehungs­weise die Polizei das nur selten mit“, sagt Feltgen.

Auch in Leutkirch wurden bis einschließ­lich 5. Januar nur vier Verstöße gegen die aktuelle Corona-Verordnung erfasst. „Das waren drei Verstöße gegen die Maskenpfli­cht und ein Verstoß gegen die Ausgangsbe­schränkung“, teilt Jacqueline Zenker von der Stadtverwa­ltung mit. Die Höhe dieser vier Bußgelder betrage insgesamt 373,50 Euro - inklusive Gebühren und Auslagen.

Die „Schwäbisch­e Zeitung“gratuliert am 18. Januar Maria Erika Götze zu ihrem 90. Geburtstag.

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