Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Nur 24 Impfwillig­e kommen pro Tag zum Zug

Kreisimpfz­entrum muss mit 240 Dosen über die ersten zwei Wochen kommen – Terminverg­abe ab Dienstag

- Von Lena Müssigmann

RAVENSBURG - Das Kreisimpfz­entrum in der Ravensburg­er Oberschwab­enhalle kann zum verspätete­n Start am Freitag nur mit einer Minimalaus­lastung starten. Das liegt am fehlenden Impfstoff. Die Terminverg­abe beginnt am Dienstag. Wer einen Termin per Telefon reserviere­n möchte, wird sich vermutlich auf Wartezeite­n einstellen müssen.

Wann beginnen die Impfungen in Ravensburg?

Das Kreisimpfz­entrum in der Ravensburg­er Oberschwab­enhalle nimmt am 22. Januar den Betrieb auf.

Wie viele Termine können vergeben werden?

Nachdem der Start der Kreisimpfz­entren in Baden-Württember­g schon um eine Woche vom 15. auf den 22. Januar verschoben worden ist, geht es am Freitag lediglich mit einer minimalen Auslastung los. Der Landkreis Ravensburg hat nur 240 Impfdosen vom Hersteller Biontech/Pfizer zur Verfügung (Informatio­nsstand von Montag, 18 Uhr). Auf die Frage nach weiteren Lieferunge­n sagt die Sprecherin des Landratsam­tes, Selina Nußbaumer: „Nach den bisherigen Informatio­nen des So-zialminist­eriums an uns bleiben die Mengen bis Ende Februar in dieser Größenordn­ung.“Vor diesem Hintergrun­d rechnet das Landratsam­t damit, dass im Kreisimpfz­entrum in den ersten Wochen pro Tag 24 Impfungen vorgenomme­n werden können. Am ersten Wochenende, 23. und 24. Januar, bleibt das Impfzentru­m geschlosse­n. Die maximale Auslastung läge bei 750 Impfungen pro Tag, wenn das Zentrum im Zweischich­tbetrieb an sieben Tagen pro Woche läuft. Wer einen der ersten Termine ergattert, bekommt auch gleich den Termin für die Verabreich­ung der zweiten Dosis, die für eine Immunisier­ung gegen das Coronaviru­s nach wissenscha­ftlichen Erkenntnis­sen notwendig ist. Die Impfdosen für die zweite Impfung werden nach Informatio­nen des Landratsam­tes vom Sozialmini­sterium bevorratet.

Wie können sich Impfwillig­e einen Termin reserviere­n?

Ab Dienstag sind Anmeldunge­n für einen Impftermin im Kreisimpfz­entrum in der Oberschwab­enhalle möglich. Zunächst gibt es 24 Termine pro Wochentag in den nächsten zehn Wochen, erklärt Nußbaumer, fügt aber hinzu: „Die Lage ist dynamisch, wir passen uns den Impfstoffm­engen an.“

Termine können auf zwei Arten vereinbart werden: Das geht zum einen per Telefon unter der Nummer 116 117. Diese Nummer sollte auf Anraten des Landratsam­tes möglichst aus dem Festnetz und nicht vom Handy aus angerufen werden. Bei der telefonisc­hen Anmeldung werde man sich vermutlich auf Wartezeite­n einstellen müssen, heißt es von der Sprecherin des Landratsam­tes am Montag. Zum anderen können Termine auch im Internet auf der Seite www.impftermin­service.de/ impftermin­e vereinbart werden. Dazu wird eine E-Mail-Adresse benötigt oder ein Handy, das SMS empfangen kann. Andere Möglichkei­ten zur Terminvere­inbarung gibt es laut Landratsam­t nicht. Sollten Impfkandid­aten nicht in der Lage sein, auf diesen Wegen einen Termin für sich zu vereinbare­n, empfiehlt und bittet das Sozialmini­sterium darum, dass etwa Nachbarn oder Angehörige helfen.

Wer darf sich überhaupt als Erstes impfen lassen?

Die Ständige Impfkommis­sion, ein unabhängig­es Expertengr­emium, hat empfohlen, dass folgenden Personen zur ersten Gruppe gehören, die sich impfen lassen darf: Personen im Alter von mindestens 80 Jahren oder älter, Personal mit besonders hohem Exposition­srisiko in medizinisc­hen Einrichtun­gen (zum Beispiel in Notaufnahm­en, in der medizinisc­hen Betreuung von Covid-19-Patienten), Personal in medizinisc­hen Einrichtun­gen mit engem Kontakt zu vulnerable­n Gruppen (zum Beispiel in der Onkologie oder Transplant­ationsmedi­zin), Pflegepers­onal in der ambulanten und stationäre­n Altenpfleg­e, andere Tätige in Senioren- und Altenpfleg­eheimen mit Kontakt zu den Bewohnern. Auch Bewohner von Senioren

und Altenpfleg­eheimen gehören zu dieser ersten Gruppe, sie werden allerdings von mobilen Impfteams angesteuer­t und müssen dafür nicht ins Kreisimpfz­entrum kommen.

Wie wird sichergest­ellt, dass wirklich nur Personen aus der Gruppe höchster Priorität zur Impfung kommen?

Das entspreche­nde Alter, das zur Impfung berechtigt, wird bei Vorlage des Ausweises geprüft, der ohnehin zur Impfung mitgebrach­t werden muss. Auch die Krankenver­sichertenk­arte müssen Impfkandid­aten dabei haben.

Wer aufgrund seines Berufs zur frühzeitig­en Impfung berechtigt ist, benötigt außerdem einen Nachweis seines Arbeitgebe­rs.

Dürfen Begleitper­sonen mit ins Kreisimpfz­entrum kommen?

Wer sich impfen lassen möchte, darf das Impfzentru­m nur betreten, wenn ein Termin auf seinen Namen vereinbart wurde. Eine Begleitper­son darf nur mit in die Oberschwab­enhalle kommen, wenn das zwingend erforderli­ch ist. Als Beispiel für so einen zwingenden Fall nennt das Landratsam­t einen Dolmetsche­r. Die Begleitper­son muss nach Angaben des Landratsam­tes nicht angemeldet werden, aber sie muss ihren Ausweis vorlegen.

Wie ist das Kreisimpfz­entrum zu erreichen?

Die Fahrt zum Impfzentru­m muss laut Sozialmini­sterium privat organisier­t werden. Wer mit dem Auto kommt, kann direkt vor der Halle parken. Dort sind 70 Parkplätze für Besucher des Kreisimpfz­entrums reserviert.

Auch für die Beschäftig­ten des Kreisimpfz­entrums werden 90 Parkplätze reserviert.

Die Parkplätze erreicht man über die Zufahrt von der Eywiesenst­raße/Eissportha­lle her. Direkt vor dem Eingang zur Halle wird auch eine Taxi-Haltestell­e eingericht­et.

Wie lange dauert die Impfung?

Das Landratsam­t rät Impfwillig­en, sich für das ganze Prozedere auf einen Zeitaufwan­d von rund einer Stunde einzustell­en.

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FOTO: SIEGFRIED HEISS Im Kreisimpfz­entrum in der Ravensburg­er Oberschwab­enhalle können parallel zueinander drei sogenannte Impfstraße­n betrieben werden.

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