Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Nur 24 Impfwillige kommen pro Tag zum Zug
Kreisimpfzentrum muss mit 240 Dosen über die ersten zwei Wochen kommen – Terminvergabe ab Dienstag
RAVENSBURG - Das Kreisimpfzentrum in der Ravensburger Oberschwabenhalle kann zum verspäteten Start am Freitag nur mit einer Minimalauslastung starten. Das liegt am fehlenden Impfstoff. Die Terminvergabe beginnt am Dienstag. Wer einen Termin per Telefon reservieren möchte, wird sich vermutlich auf Wartezeiten einstellen müssen.
Wann beginnen die Impfungen in Ravensburg?
Das Kreisimpfzentrum in der Ravensburger Oberschwabenhalle nimmt am 22. Januar den Betrieb auf.
Wie viele Termine können vergeben werden?
Nachdem der Start der Kreisimpfzentren in Baden-Württemberg schon um eine Woche vom 15. auf den 22. Januar verschoben worden ist, geht es am Freitag lediglich mit einer minimalen Auslastung los. Der Landkreis Ravensburg hat nur 240 Impfdosen vom Hersteller Biontech/Pfizer zur Verfügung (Informationsstand von Montag, 18 Uhr). Auf die Frage nach weiteren Lieferungen sagt die Sprecherin des Landratsamtes, Selina Nußbaumer: „Nach den bisherigen Informationen des So-zialministeriums an uns bleiben die Mengen bis Ende Februar in dieser Größenordnung.“Vor diesem Hintergrund rechnet das Landratsamt damit, dass im Kreisimpfzentrum in den ersten Wochen pro Tag 24 Impfungen vorgenommen werden können. Am ersten Wochenende, 23. und 24. Januar, bleibt das Impfzentrum geschlossen. Die maximale Auslastung läge bei 750 Impfungen pro Tag, wenn das Zentrum im Zweischichtbetrieb an sieben Tagen pro Woche läuft. Wer einen der ersten Termine ergattert, bekommt auch gleich den Termin für die Verabreichung der zweiten Dosis, die für eine Immunisierung gegen das Coronavirus nach wissenschaftlichen Erkenntnissen notwendig ist. Die Impfdosen für die zweite Impfung werden nach Informationen des Landratsamtes vom Sozialministerium bevorratet.
Wie können sich Impfwillige einen Termin reservieren?
Ab Dienstag sind Anmeldungen für einen Impftermin im Kreisimpfzentrum in der Oberschwabenhalle möglich. Zunächst gibt es 24 Termine pro Wochentag in den nächsten zehn Wochen, erklärt Nußbaumer, fügt aber hinzu: „Die Lage ist dynamisch, wir passen uns den Impfstoffmengen an.“
Termine können auf zwei Arten vereinbart werden: Das geht zum einen per Telefon unter der Nummer 116 117. Diese Nummer sollte auf Anraten des Landratsamtes möglichst aus dem Festnetz und nicht vom Handy aus angerufen werden. Bei der telefonischen Anmeldung werde man sich vermutlich auf Wartezeiten einstellen müssen, heißt es von der Sprecherin des Landratsamtes am Montag. Zum anderen können Termine auch im Internet auf der Seite www.impfterminservice.de/ impftermine vereinbart werden. Dazu wird eine E-Mail-Adresse benötigt oder ein Handy, das SMS empfangen kann. Andere Möglichkeiten zur Terminvereinbarung gibt es laut Landratsamt nicht. Sollten Impfkandidaten nicht in der Lage sein, auf diesen Wegen einen Termin für sich zu vereinbaren, empfiehlt und bittet das Sozialministerium darum, dass etwa Nachbarn oder Angehörige helfen.
Wer darf sich überhaupt als Erstes impfen lassen?
Die Ständige Impfkommission, ein unabhängiges Expertengremium, hat empfohlen, dass folgenden Personen zur ersten Gruppe gehören, die sich impfen lassen darf: Personen im Alter von mindestens 80 Jahren oder älter, Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen (zum Beispiel in Notaufnahmen, in der medizinischen Betreuung von Covid-19-Patienten), Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen (zum Beispiel in der Onkologie oder Transplantationsmedizin), Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege, andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den Bewohnern. Auch Bewohner von Senioren
und Altenpflegeheimen gehören zu dieser ersten Gruppe, sie werden allerdings von mobilen Impfteams angesteuert und müssen dafür nicht ins Kreisimpfzentrum kommen.
Wie wird sichergestellt, dass wirklich nur Personen aus der Gruppe höchster Priorität zur Impfung kommen?
Das entsprechende Alter, das zur Impfung berechtigt, wird bei Vorlage des Ausweises geprüft, der ohnehin zur Impfung mitgebracht werden muss. Auch die Krankenversichertenkarte müssen Impfkandidaten dabei haben.
Wer aufgrund seines Berufs zur frühzeitigen Impfung berechtigt ist, benötigt außerdem einen Nachweis seines Arbeitgebers.
Dürfen Begleitpersonen mit ins Kreisimpfzentrum kommen?
Wer sich impfen lassen möchte, darf das Impfzentrum nur betreten, wenn ein Termin auf seinen Namen vereinbart wurde. Eine Begleitperson darf nur mit in die Oberschwabenhalle kommen, wenn das zwingend erforderlich ist. Als Beispiel für so einen zwingenden Fall nennt das Landratsamt einen Dolmetscher. Die Begleitperson muss nach Angaben des Landratsamtes nicht angemeldet werden, aber sie muss ihren Ausweis vorlegen.
Wie ist das Kreisimpfzentrum zu erreichen?
Die Fahrt zum Impfzentrum muss laut Sozialministerium privat organisiert werden. Wer mit dem Auto kommt, kann direkt vor der Halle parken. Dort sind 70 Parkplätze für Besucher des Kreisimpfzentrums reserviert.
Auch für die Beschäftigten des Kreisimpfzentrums werden 90 Parkplätze reserviert.
Die Parkplätze erreicht man über die Zufahrt von der Eywiesenstraße/Eissporthalle her. Direkt vor dem Eingang zur Halle wird auch eine Taxi-Haltestelle eingerichtet.
Wie lange dauert die Impfung?
Das Landratsamt rät Impfwilligen, sich für das ganze Prozedere auf einen Zeitaufwand von rund einer Stunde einzustellen.