Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Illegales Autorennen: zwei Jahre Fahrverbot
26-jähriger Mann raste mit Tempo 100 durch Weingarten
WEINGARTEN - Weil er an einem illegalen Autorennen durch Weingarten teilgenommen hat, ist ein 26 Jahre alter Mann vom Ravensburger Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro verurteilt worden. Diese muss er in 70 Tagessätzen zu je 30 Euro erstatten. Doch mindestens genauso schmerzhaft dürfte der langjährige Führerschein-Entzug sein. So sah es die vorsitzende Richterin Florentine Grießl als erwiesen an, dass der 26-Jährige im Mai vergangenen Jahres mit einem Freund in einem anderen Auto ein Rennen veranstaltete. Dabei rasten beide mit rund 100 Kilometern pro Stunde über die Waldseer Straße in Weingarten.
Rückblick: Am 24. Mai vergangenen Jahres hatten Beamte des Weingartener Polizeireviers eine der üblichen Geschwindigkeitsüberwachungen an der alten Bundesstraße B 30 durchgeführt, als plötzlich zwei Autos viel zu schnell angerauscht kamen. Der BMW des 26 Jahre alten Angeklagten wurde mit 101 Kilometern pro Stunde gemessen. Erlaubt waren 50 km/h. Der andere Fahrer, ein 24 Jahre alter Freund des 26-Jährigen, war mit seinem Audi zu diesem Zeitpunkt bereits drei bis vier Fahrzeuglängen vor dem BMW. Das Anhalten der beiden Autofahrer soll den Polizisten daher gerade noch so gelungen sein. „Beide Fahrzeuge standen an der Ampel Charlottenplatz, beide Fahrer kennen sich aus Kindertagen, beide waren zuvor in einer DönerGaststätte, beide hatten verabredet das gleiche Ziel, nämlich die Gaststätte Burger King, beide beschleunigten bei „grün“extrem, der jetzt Angeklagte auf fast 100 km/h, der andere auf etwas weniger“, sagt Matthias Grewe, Leiter des Ravensburger Amtsgerichts.
Und weiter: „Der zweite Fahrer konnte aber vor dem ihn anhaltenden Polizeibeamten gerade so zum Stehen kommen. Dieses Gesamtbild, hier kurz zusammengefasst, begründet die Überzeugung des Gerichts, dass zumindest eine nonverbale Verabredung zu einem solchen Rennen erfolgt ist und nicht einfach nur der
Versuch, die nächste Grünphase noch zu erwischen.“
Das gab auch der 26 Jahre alte Angeklagte vor Gericht zu. Er sagte, er habe ein Rennen bestritten. Inwieweit das im Vorfeld bereits abgesprochen wurde, konnte Grewe nicht sagen. Allerdings ging die vorsitzende Richterin Grießl zumindest von einer nonverbalen Absprache aus. „An den aufgestellten festen „Blitzern“in der Gartenstraße (30 km/h) und in der Waldseeer Straße (50 km/h) sind beide jedenfalls nicht aufgefallen, also normal gefahren. Erst ab Charlottenplatz begann die extreme Beschleunigung“, so Grewe.
Damit haben beide Beschuldigte gegen den Paragraph 315d des Strafgesetzbuches verstoßen, in dem „verbotene Kraftfahrzeugrennen“geregelt sind. Für den BMW-Fahrer bedeutet das, neben der Geldstrafe, dass er weiterhin nicht Auto fahren darf. Bereits direkt nach dem Rennen hatten die Polizisten beiden Fahrern den Führerschein abgenommen. Und auch die kommenden 13 Monate wird das Bestand haben. Damit wird ihm in der Summe fast zwei Jahre der Führerschein entzogen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine geringfügig höhere Strafe beantragt, hätte aber auch gerne das Geld des mittlerweile verkauften Autos eingezogen. „Letzteres ist nicht erfolgt, da letztlich die ursprünglichen Eigentumsverhältnisse rund um das Fahrzeug unklar waren“, sagt Grewe. Da die Staatsanwaltschaft das Urteil nicht angemessen findet, hat sie Berufung eingelegt hat – genau wie der Beschuldigte. Fast identisch ist die Situation auch im Fall des anderen Rasers. Er wurde bereits im Oktober zu einer Geldstrafe von 4200 Euro (70 Tagessätze zu je 60 Euro) verurteilt. Auch er muss lange auf den Führerschein verzichten (insgesamt 20 Monate) und hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Genau wie die Staatsanwaltschaft, die gerne das Auto eingezogen hätte, was dem Gericht in der Oktober-Sitzung aber zu weit ging. Ein neuer Verhandlungstermin vor der nächst höheren Instanz, dem Ravensburger Landgericht, ist bislang noch nicht bekannt.