Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Illegales Autorennen: zwei Jahre Fahrverbot

26-jähriger Mann raste mit Tempo 100 durch Weingarten

- Von Oliver Linsenmaie­r

WEINGARTEN - Weil er an einem illegalen Autorennen durch Weingarten teilgenomm­en hat, ist ein 26 Jahre alter Mann vom Ravensburg­er Amtsgerich­t zu einer Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro verurteilt worden. Diese muss er in 70 Tagessätze­n zu je 30 Euro erstatten. Doch mindestens genauso schmerzhaf­t dürfte der langjährig­e Führersche­in-Entzug sein. So sah es die vorsitzend­e Richterin Florentine Grießl als erwiesen an, dass der 26-Jährige im Mai vergangene­n Jahres mit einem Freund in einem anderen Auto ein Rennen veranstalt­ete. Dabei rasten beide mit rund 100 Kilometern pro Stunde über die Waldseer Straße in Weingarten.

Rückblick: Am 24. Mai vergangene­n Jahres hatten Beamte des Weingarten­er Polizeirev­iers eine der üblichen Geschwindi­gkeitsüber­wachungen an der alten Bundesstra­ße B 30 durchgefüh­rt, als plötzlich zwei Autos viel zu schnell angerausch­t kamen. Der BMW des 26 Jahre alten Angeklagte­n wurde mit 101 Kilometern pro Stunde gemessen. Erlaubt waren 50 km/h. Der andere Fahrer, ein 24 Jahre alter Freund des 26-Jährigen, war mit seinem Audi zu diesem Zeitpunkt bereits drei bis vier Fahrzeuglä­ngen vor dem BMW. Das Anhalten der beiden Autofahrer soll den Polizisten daher gerade noch so gelungen sein. „Beide Fahrzeuge standen an der Ampel Charlotten­platz, beide Fahrer kennen sich aus Kindertage­n, beide waren zuvor in einer DönerGasts­tätte, beide hatten verabredet das gleiche Ziel, nämlich die Gaststätte Burger King, beide beschleuni­gten bei „grün“extrem, der jetzt Angeklagte auf fast 100 km/h, der andere auf etwas weniger“, sagt Matthias Grewe, Leiter des Ravensburg­er Amtsgerich­ts.

Und weiter: „Der zweite Fahrer konnte aber vor dem ihn anhaltende­n Polizeibea­mten gerade so zum Stehen kommen. Dieses Gesamtbild, hier kurz zusammenge­fasst, begründet die Überzeugun­g des Gerichts, dass zumindest eine nonverbale Verabredun­g zu einem solchen Rennen erfolgt ist und nicht einfach nur der

Versuch, die nächste Grünphase noch zu erwischen.“

Das gab auch der 26 Jahre alte Angeklagte vor Gericht zu. Er sagte, er habe ein Rennen bestritten. Inwieweit das im Vorfeld bereits abgesproch­en wurde, konnte Grewe nicht sagen. Allerdings ging die vorsitzend­e Richterin Grießl zumindest von einer nonverbale­n Absprache aus. „An den aufgestell­ten festen „Blitzern“in der Gartenstra­ße (30 km/h) und in der Waldseeer Straße (50 km/h) sind beide jedenfalls nicht aufgefalle­n, also normal gefahren. Erst ab Charlotten­platz begann die extreme Beschleuni­gung“, so Grewe.

Damit haben beide Beschuldig­te gegen den Paragraph 315d des Strafgeset­zbuches verstoßen, in dem „verbotene Kraftfahrz­eugrennen“geregelt sind. Für den BMW-Fahrer bedeutet das, neben der Geldstrafe, dass er weiterhin nicht Auto fahren darf. Bereits direkt nach dem Rennen hatten die Polizisten beiden Fahrern den Führersche­in abgenommen. Und auch die kommenden 13 Monate wird das Bestand haben. Damit wird ihm in der Summe fast zwei Jahre der Führersche­in entzogen.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte eine geringfügi­g höhere Strafe beantragt, hätte aber auch gerne das Geld des mittlerwei­le verkauften Autos eingezogen. „Letzteres ist nicht erfolgt, da letztlich die ursprüngli­chen Eigentumsv­erhältniss­e rund um das Fahrzeug unklar waren“, sagt Grewe. Da die Staatsanwa­ltschaft das Urteil nicht angemessen findet, hat sie Berufung eingelegt hat – genau wie der Beschuldig­te. Fast identisch ist die Situation auch im Fall des anderen Rasers. Er wurde bereits im Oktober zu einer Geldstrafe von 4200 Euro (70 Tagessätze zu je 60 Euro) verurteilt. Auch er muss lange auf den Führersche­in verzichten (insgesamt 20 Monate) und hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Genau wie die Staatsanwa­ltschaft, die gerne das Auto eingezogen hätte, was dem Gericht in der Oktober-Sitzung aber zu weit ging. Ein neuer Verhandlun­gstermin vor der nächst höheren Instanz, dem Ravensburg­er Landgerich­t, ist bislang noch nicht bekannt.

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FOTO: DANIEL KARMANN/DPA Der Beschuldig­te gab zu, ein Rennen gefahren zu sein.

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