Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Nabu: Schmetterlingswiese erhalten
Grundstück ist Jagdrevier von naturgeschützten Fledermäusen und Frischluftkorridor
WEINGARTEN - Zwar hat der Gemeinderat im Dezember 2019 der Bebauung der Schmetterlingswiese mit großes Mehrheit zugestimmt. Doch der Widerstand gegen das Projekt wächst. Nachdem sich Anfang 2020 unter den Anwohnern eine „Interessengemeinschaft Pro Schmetterlingswiese“formiert hat (SZ berichtete), meldet sich nun der Naturschutzbund (Nabu) zu Wort und appelliert eindringlich auf das Vorhaben zu verzichten.
Wie ein Feldermaus-Monitoring der Nabu-Gruppe im Großraum um die Basilika ergeben habe, jagen auch auf der Schmetterlingswiese Fledermäuse. Das Aufzeichnungsgerät, das Fledermaustöne im Ultraschallbereich erfassen kann, habe mindestens drei Arten festgestellt, die dort täglich unterwegs seien: Die Zwergfledermaus, die Rauhhautfledermaus und der Große Abendsegler. Die Breitflügelfledermaus verkehre häufig auf der Wiese.
Mit Sicherheit habe die Fledermausfrequentierung in den vergangenen Jahren abgenommen, weil sich der Lebensraum der Tiere - und damit das Nahrungsangebot – verringert habe. „Wir appellieren an die Verantwortlichen, diese Wiese nicht zu bebauen“, sagt Nabu-Berater Jürgen Sonnenmoser, der die Fledermausaktivitäten gemessen hat, im Gespräch mit der SZ. Mit jeder Wiese, die bebaut werde, erhöhe sich der Druck auf die schützenswerten Insektenjäger. Immer weniger Fläche stünde für sie zur Verfügung, sodass die Zahl zwangsläufig zurückgehen müsse. Dies sei im Widerspruch zum Artenschutz.
Die Forderung des Nabu bleibt aber erst einmal „nur“ein Appell. Ob es rechtlich eine Grundlage gibt, die Wiese wegen der Fledermäuse nicht bebauen zu dürfen, ist noch offen. Sicher ist aber, dass die Stadt Weingarten bereits Umweltgutachten in Auftrag gegeben hat. Wie Pressesprecherin Sabine Weisel auf SZ-Nachfrage bestätigt, seien Gutachten bezüglich Artenschutz, Klima, Lärm und Boden in Arbeit. Die Ergebnisse kündigte sie für den 22. Februar an. Dort werden sie im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vorgestellt. Offensichtlich will sich die Stadt damit umweltrechtlich absichern.
Denn wie der Nabu, ebenso wie die Interessengemeinschaft, hinweist, habe das Gebiet, das offiziell „Trauben - Äußere Halde“heißt, große Bedeutung für die Frischluftzufuhr. Dieser Umstand sei im Grünraumkonzept sowie im Integrierten
Stadtentwicklungskonzept (ISEK) festgehalten. Umso bedauernswerter und verwunderlicher sei es, dass jetzt doch über eine Bebauung nachgedacht werde, heißt es in einem Nabu-Schreiben an alle Weingartener Gemeinderäte, das der „Schwäbischen Zeitung“vorliegt.
Zudem soll die Schmetterlingswiese nach Paragraf 13b des Baugesetzbuchs erschlossen werden. Die Wirkung des Paragrafen ist zwar Ende 2019 erloschen. Doch weil der Beschluss des Gemeinderats noch kurz vor Ende der Frist erfolgte, darf die Schmetterlingswiese mit eingeschränkter Umweltprüfung und ohne Ausgleichsflächen, bebaut werden.
Der Paragraf ist heftig umstritten wie das Beispiel der „Köpfinger Straße“zeigt. Wie mehrfach berichtet, sollen dort auf einem 8400 Quadratmeter großen Grundstück auf 1690 Quadratmetern zwei Häuser mit sechs Wohneinheiten entstehen. Ein Umstand, der nach Meinung der Grünen und des NABU dem Sinn des Paragrafen völlig widerspreche. Dieser sei nämlich verabschiedet worden, um möglichst schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Nabu-Berater Jürgen Sonnenmoser
„Wir appellieren an die Verantwortlichen, diese Wiese nicht zu bebauen.“