Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
So hilft Grünkraut Senioren bei Impfterminen
Anders als Ravensburg unterstützt die Gemeinde und bietet einen weiteren Service
GRÜNKRAUT (ric) - Die Gemeinde Grünkraut unterstützt ihre ältesten Bürgerinnen und Bürger bei der Anmeldung zur Corona-Impfung – vor allem jene, die keine internetaffinen Familienangehörigen haben. Das gab die Gemeindeverwaltung bekannt. Damit ist Grünkraut der Stadt Ravensburg etwas voraus, die auf die Zuständigkeit des Landkreises verweist.
Wie berichtet, sind die Impftermine im Kreisimpfzentrum in der Ravensburger Oberschwabenhalle schnell vergriffen gewesen. Insbesondere ältere Menschen haben Probleme, einen Termin zu bekommen, bei der Hotline durchzukommen oder im Internet einen Termin zu reservieren. Das bestätigt auch die Gemeindeverwaltung Grünkraut. Laut der Gemeinde haben sich viele ältere Menschen gemeldet, die dabei Probleme hatten. So seien manche bei der Hotline nicht durchgekommen, hätten technische Probleme gehabt oder würden gar keinen Computer besitzen.
„Deshalb können sich ältere Menschen bei der Seniorenbeauftragten Sabine Jehle im Rathaus unter Telefonnummer
0751 / 760245 melden“, heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung. Sie helfe weiter und organisiere bei Bedarf auch einen ehrenamtlichen Fahrdienst nach Ravensburg. Auch in Ravensburg wurde das Thema Unterstützung für ältere Bürger in Sachen Impftermin schon diskutiert ( „Ältere Menschen wünschen Unterstützung bei Corona-Impfung“, SZ vom 20. Januar). Beim Thema Impftermine sieht der Ravensburger Stadtseniorenrat dringlichen Handlungsbedarf und bekommt auch Rückendeckung von CDU-Stadtrat Rolf Engler.
In einem Statement der Stadt Ravensburg heißt es: „Der Wunsch von Herrn Stadtrat Engler wurde deshalb in dem Sinne an das Landratsamt gegeben, dass die Stadt Ravensburg eine kreisweite Initiative anregt, die allen älteren Kreiseinwohnern einen gleichmäßigen Impfzugang ermöglicht. Dazu bietet die Stadtverwaltung auch ihre Unterstützung an. [...] Dankbar sind wir auch für jede solidarische Hilfe in den Familien, unter Freunden, in der Nachbarschaft und von Einrichtungen im Rahmen der geltenden Corona-Verordnung.“