Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Weniger Bürokratie beim Elterngeld

Von der Reform profitiere­n Eltern von Frühchen und solche, die in Teilzeit arbeiten

- Von Ellen Hasenkamp

- Das Elterngeld wird weiter reformiert. Die Neuregelun­g wurde am Freitag vom Bundestag beschlosse­n. Was ändert sich und für wen? Ein Überblick:

Was ist das Elterngeld?

Die staatliche Förderung wurde 2007 eingeführt. Eltern, die nach der Geburt zu Hause bleiben, erhalten je nach Verdienst zwischen 300 und 1800 Euro pro Monat. Dazu gehören das sogenannte Basiselter­ngeld, das Elterngeld Plus und der Partnersch­aftsbonus. Rund sieben Milliarden Euro werden jährlich dafür ausgegeben.

Warum jetzt die Reform?

Familie und Beruf sollen „noch besser“vereinbar werden, sagt Familienmi­nisterin Franziska Giffey (SPD). Beschlosse­n wurden insbesonde­re zwei Änderungen: für Teilzeit arbeitende Eltern und für die Eltern von Frühchen.

Was ändert sich?

Eltern, die während des Bezugs beide in Teilzeit arbeiten, soll mehr Flexibilit­ät gewährt werden. Die erlaubte wöchentlic­he Arbeitszei­t liegt künftig bei 24 bis 32 Wochenstun­den statt wie bisher bei 25 bis 30. Mit den neuen Zeiteinhei­ten soll das Elterngeld

besser an den klassische­n Achtstunde­n-arbeitstag angepasst und beispielsw­eise eine Vier-tage-woche ermöglicht werden. Zudem sind Entlastung­en bei der Bürokratie geplant. So müssen Eltern, die während des Bezugs in Teilzeit arbeiten, nur noch im Ausnahmefa­ll nachträgli­ch Nachweise über ihre Arbeitszei­t erbringen.

Was ist mit Eltern von zu früh geborenen Kindern?

Für Eltern von Frühchen werden die Regeln verbessert. Wenn die Geburt mindestens sechs Wochen vor dem errechnete­n Entbindung­stermin liegt, verlängert sich der Bezug auf 13 Monate, bei mindestens acht Wochen auf 14 Monate, bei zwölf Wochen auf 15 Monate und bei 16 Wochen auf 16 Monate. Begründet wurde dies damit, dass zu früh geborene Kinder gerade in den ersten Lebensmona­ten besonders viel Aufmerksam­keit und Betreuung brauchen.

Wie wird das Ganze finanziert?

Die Reform soll kostenneut­ral sein. Die Zusatzausg­aben werden durch eine Einschränk­ung für Spitzenver­diener finanziert. Konkret sollen Eltern, die gemeinsam über ein Jahreseink­ommen von mehr als 300 000 Euro verfügen, kein Elterngeld mehr beziehen können. Bislang lag die Einkommens­grenze bei 500 000 Euro. Nach Regierungs­angaben betrifft die Regelung etwa 7000 der derzeitige­n Bezieher des Elterngeld­es, ein Anteil von 0,4 Prozent. Die Einkommens­grenze für Alleinerzi­ehende soll bei 250 000 Euro bleiben.

Ab wann gelten die Neuerungen?

Das Gesetz soll am 1. September in Kraft treten, muss aber vorher noch den Bundesrat passieren.

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FOTO: ANDREAS GORA, VIA IMAGO IMAGES Mit den Neuerungen beim Elterngeld soll auch Bürokratie abgebaut werden.

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