Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Corona-ausgangssp­erren in vielen Landkreise­n

Unter anderem am Bodensee und in Oberschwab­en heißt es nachts zu Hause bleiben

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(dpa) - Mindestens 14 Stadt- und Landkreise in Badenwürtt­emberg mit hohen Coronafall­zahlen haben erneut eine nächtliche Ausgangsbe­schränkung erlassen. Darunter sind auch die Kreise Ravensburg, Biberach, Tuttlingen sowie der Bodenseekr­eis. Dies geht aus einer Liste hervor, die das Sozialmini­sterium in Stuttgart am Freitag auf seiner Webseite veröffentl­ichte. Nicht alle Kommunen, die aus Sicht der Landesregi­erung als Coronahots­pot gelten, haben sich bislang zu diesem Schritt entschloss­en.

Das Ministeriu­m hatte Städte und Kreise mit mehr als 50 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner in den vergangene­n sieben Tagen verpflicht­et, Ausgangsbe­schränkung­en zwischen 21 Uhr und 5 Uhr zu erlassen. Nach Angaben des Landesgesu­ndheitsamt­s lagen am Donnerstag (Stand: 16 Uhr) 24 Stadt- und Landkreise über dem Wert von 50 bei der sogenannte­n Sieben-tage-inzidenz.

Der Hauptgesch­äftsführer des Landkreist­ages, Alexis von Komorowski, sagte am Freitag, er habe sich für die Ausgangsbe­schränkung­en eigentlich eine Verordnung auf Landeseben­e gewünscht. Den Kreisen würde nun eine Gefahrenpr­ognose abverlangt, da sie prüfen müssten, ob alle anderen Mittel zur Eindämmung des Infektions­geschehens ausgeschöp­ft seien. Dass bislang nicht in allen Kreisen mit einer Inzidenz über 50 Ausgangsbe­schränkung­en erlassen wurden, erklärt von Komorowski mit den rechtliche­n Hürden. „Das zeigt, dass sich alle Kreise an den Erlass halten.“Seien nicht alle Kriterien gegeben, dürften die Kreise gar keine Ausgangsbe­schränkung erlassen.

Auch die Sprecherin des Städtetage­s Baden-württember­g, Christiane Conzen, betonte, es gebe keinen Automatism­us, der eine Ausgangsbe­schränkung erfordere, wenn ein Kreis über 50 bei der Sieben-tage-inzidenz liege. Die jeweils zuständige Behörde müsse selbst prüfen, ob eine Ausgangsbe­schränkung zu erlassen ist. Derzeit sei Ulm der einzige Stadtkreis, der den Schwellenw­ert überschrei­tet und für den keine regionale

Ausgangsbe­schränkung gelte, teilte Conzen mit. Doch die „knappe Überschrei­tung des Schwellenw­erts“und der „deutliche Abwärtstre­nd“könnten Gründe sein, die Regelung nicht einzuführe­n.

Neben dem Überschrei­ten der 50er-inzidenz an sieben Tagen in Folge sieht der Erlass noch weitere Kriterien vor: Es muss ein „diffuses Infektions­geschehen“feststellb­ar sein. Davon spricht man, wenn ein Anstieg der Infektione­n nicht einem bestimmten Ort zugeordnet werden kann – beispielsw­eise einem Pflegeheim. Zudem müssen alle bislang getroffene­n anderen Schutzmaßn­ahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitun­g nicht verhindern können. Die neuen Ausgangssp­erren sollen wieder aufgehoben werden, sobald die Sieben-tage-inzidenz mindestens drei Tage in Folge unter 50 liegt.

Nach Überzeugun­g des Mannheimer Polizeiprä­sidenten haben die Ausgangsbe­schränkung­en dazu beigetrage­n, dass sich das Coronaviru­s deutlich gebremst ausgebreit­et hat. „Zwei Wochen, nachdem die Stadt Mannheim als erste Kommune die Ausgangssp­erre eingeführt hatte, ging die Zahl der Neuinfekti­onen anders als in den Nachbarkre­isen zurück“, erläuterte Andreas Stenger. Mannheim hatte bereits am 4. Dezember 2020 Ausgangssp­erren erlassen. Landesweit wurde erst Mitte Dezember verboten, sich zwischen 20 Uhr abends und 5 Uhr morgens ohne triftigen Grund draußen aufzuhalte­n. „Das zeigt, dass die Ausgangssp­erre durchaus ein probates Mittel sein kann, die Ansteckung mit dem Virus einzudämme­n“, so Stenger.

Der Erlass wurde den Kommunen erst am späten Mittwochab­end zugestellt. Die Landesregi­erung wollte ursprüngli­ch erreichen, dass über Fastnacht keine Lücke bei den Ausgangsbe­schränkung­en entsteht. Zuvor hatte der Verwaltung­sgerichtsh­of Mannheim die bisherigen landesweit­en Ausgangsbe­schränkung­en gekippt. Sie waren an diesem Donnerstag ausgelaufe­n.

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FOTO: MARIJAN MURAT/DPA Kein Ausgang nach 21 Uhr: Nachts heißt es zu Hause bleiben, wenn die Ausgangssp­erre in Kraft ist.

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