Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Unternehmen sollen Menschenrechte achten
Die Bundesregierung einigt sich nach langem Streit auf ein Lieferkettengesetz
- Erstmals werden deutschen Unternehmen strikte gesetzliche Pflichten für die weltweite Einhaltung der Menschenrechte auferlegt. Dass sie sich auf den Entwurf für das Lieferkettengesetz geeinigt haben, gaben Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU), Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Freitag bekannt. Zunächst 600 große einheimische Firmen müssen die neuen Regeln ab Anfang 2023 umsetzen.
Das Lieferketten- oder auch Sorgfaltspflichtengesetz beschäftigt die Regierungskoalition aus Union und SPD seit Jahren. Es geht darum, dass in Deutschland sitzende, produzierende und verkaufende Unternehmen mehr Verantwortung für die Zustände in ihren ausländischen Zulieferfabriken übernehmen sollen. Dort sind die sozialen und ökologischen Bedingungen oft schlecht. Die hiesigen Firmen sollen sich grundsätzlich darum kümmern, dass ihre Zulieferer beispielsweise ausreichende Löhne zahlen, den Arbeiterinnen und Arbeitern Mindesturlaub einräumen und keine gesundheitsschädlichen Chemikalien einsetzen. Weil Wirtschaftsverbände und einige Firmen protestierten, hat sich Altmaier lange gegen zu strenge Regelungen gewehrt.
„Das ist das bislang stärkste Gesetz in der Europäischen Union“, sagte Heil. „Die Menschenrechte werden weltweit besser geschützt“, betonte Altmaier, „aber die deutsche Wirtschaft soll nicht schlechter dastehen.“Besonders angesichts der Corona-krise habe er das verhindert.
Deshalb soll das Gesetz zwar Anfang 2022 in Kraft treten, aber erst ab 1. Januar 2023 von zunächst rund 600 Unternehmen mit mehr als 3000 inländischen Beschäftigten umgesetzt werden. Von Anfang 2024 an gilt es auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern. Das betrifft etwa 2900 Firmen. „Der Mittelstand fällt also nicht darunter“, sagte Altmaier. Am 24. Februar könnte das Bundeskabinett über den Entwurf entscheiden.
Laut Heil müssen hiesige Unternehmen künftig ihre Lieferkette untersuchen und dies in Risikoberichten dokumentieren. Dabei gibt es jedoch Abstufungen. Die höchsten Standards gelten im eigenen Betrieb.
Dann folgen etwas abgeschwächt die direkten Zulieferer. Auch für die Arbeitsbedingungen dort ist das jeweilige deutsche Unternehmen mitverantwortlich. Für Textilhändler sind das beispielsweise die Nähereien in Bangladesch. Um die Zustände bei deren Vorlieferanten – etwa Spinnereien, Färbereien oder Baumwollproduzenten – müssen sich die hiesigen Firmen nur kümmern, wenn es einen Anlass zur Sorge gibt, wenn sich beispielsweise Beschäftigte von Vorlieferanten beim deutschen Unternehmen beschweren. Die Details waren am Freitag jedoch unklar, weil der Gesetzentwurf noch nicht vorlag.
Zudem habe man sich auf ein „effektives Sanktionsregime“geeinigt, sagte Müller. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) in Eschborn bei Frankfurt am Main, eine nachgeordnete Behörde des Wirtschaftsministeriums, wird die Dokumente der Firmen überprüfen und bei Bedarf Kontrollen im Inund Ausland durchführen. Halten Unternehmen die Regeln nicht ein, drohen ihnen „Zwangs- und Bußgelder“, so Heil. Diese sollen „bis zu zehn Prozent des Umsatzes“betragen können, so der Arbeitsminister. Auch hier ist freilich das letzte Wort noch nicht gesprochen. Bei deutlichen Verstößen können Betriebe zur Strafe sogar für drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland ausgeschlossen werden.
Während Müller und Heil den Arbeitern der Zulieferfabriken ursprünglich den Gang zu deutschen Gerichten erleichtern wollten, hat Altmaier das verhindert. Eine verschärfte zivilrechtliche Haftung gibt es im Gesetzentwurf nicht. Allerdings sollen Gewerkschaften, Bürgerrechtsund Entwicklungsorganisationen künftig die Möglichkeit bekommen, im Namen von ausländischen Geschädigten vor hiesigen Gerichten zu klagen. Diese Drohung dürfte Firmen anspornen, das Gesetz einzuhalten.
Frank Schwabe, Spd-sprecher für Menschenrechte, geht davon aus, dass das Gesetz „eine internationale Signalwirkung“entwickelt. „Der heutige Kompromiss ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung“, sagte Johanna
Kusch von der zivilgesellschaftlichen Initiative Lieferkettengesetz. „Durch die fehlende zivilrechtliche Haftung wird Opfern von schweren Menschenrechtsverletzungen ein verbesserter Rechtsschutz vor deutschen Gerichten aber verwehrt.“Andere Organisationen bezeichneten die Regelungen als „zahnlos“und forderten Nachbesserungen.
Im Gegensatz dazu kommentierte Gesamtmetall-geschäftsführer Oliver Zander: „Damit ist die Grenze des Machbaren für die Unternehmen absolut erreicht, vielleicht auch teilweise überschritten.“Der Verband der Textil- und Modeindustrie kündigte an, die kommenden Beratungen „im Bundestag kritisch zu begleiten“. Der Wirtschaftsrat der CDU forderte die Unionsfraktion auf, das Gesetz noch zu stoppen. „Leider hat sich die SPD gegen jeden wirtschaftlichen Sachverstand durchgesetzt“, sagte Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.
Kritisch äußerte sich auch Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. „Ein Gesetz zur Regulierung der menschenrechtlichen Verantwortung ist und bleibt überflüssig, da viele Unternehmen sich seit Jahren engagieren und im Ausland wesentlich zu höheren Standards, besserer Bildung und somit zu Wachstum und Wohlstand beitragen“, sagte Dulger auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“. Wichtig sei doch jetzt ein Belastungsmoratorium – und keine weiteren Steine, die der Wirtschaft in den Weg gelegt würden und so einen wirtschaftlichen Aufschwung erschwerten.
Dagegen begrüßte der Außenhandelsverband BGA, dass „viele der völlig überzogenen und praxisfernen Forderungen in der jetzigen Einigung zum Lieferkettengesetz“nicht mehr enthalten seien. Auch der Verband der Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) konnte dem Entwurf Positives abgewinnen. Zwar werde auf die Unternehmen „spürbar mehr Bürokratie und Belastung“zukommen, sagte Vdma-hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann. Gut sei aber, dass deutsche Unternehmen jetzt nur noch für ihre unmittelbaren Zulieferer einstehen müssten und es keine zivilrechtliche Haftung geben werde.