Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Sohn auf der Bühne soll 3000 Euro Strafe kosten

Gericht wirft Sänger Angelo Kelly Verstoß gegen das Jugendarbe­itsschutzg­esetz vor

- Von Carolin Gißibl

(dpa) - Von Tausenden umjubelt stand Angelo Kelly als jüngster Spross der „Kelly Family“schon als Kind auf der Bühne. Mit hüftlangem blonden Haar und Gitarre rührte er in den 90er-jahren die Herzen der Fans. Für seine spätere Frau Kira schrieb er mit 13 Jahren den Hit „I Can't Help Myself“. Heute hat das Paar selbst fünf Kinder und führt die musikalisc­he Familientr­adition als „Angelo Kelly & Family“fort. Nun hat der 39-Jährige Ärger mit der Justiz: Weil der kleine Sohn William abends mit auf der Bühne musizierte – offenbar mehrmals im Rahmen der Irish-summer-tour –, soll der Familienva­ter ein Bußgeld von 3000 Euro zahlen.

„Er ist schuldig, als Arbeitgebe­r verbotener­weise ein Kind beschäftig­t zu haben“, sagte der Richter am Freitag vor dem Amtsgerich­t im bayerische­n Haßfurt. Passiert ist es auf einem Open-air-konzert im Sommer 2019 auf Schloss Eyrichshof im fränkische­n Ebern: Der damals vierjährig­e William Kelly steht mit seinen Eltern und Geschwiste­rn auf der Bühne und klimpert auf einer Kindergita­rre. Als Einziger trägt er Kopfhörer, vermutlich als Lärmschutz.

Ein Journalist, der im Januar vor Gericht aussagte, beschreibt den Auftritt in einem Artikel damals so: „Das Highlight vor der Pause war zweifellos das Lied ,What a Wonderful

World’, bei dem der kleine William mit seiner Kinderstim­me dem Publikum Tränen in die Augen trieb. Danach war es Zeit für den Vierjährig­en, ,Gute Nacht’ zu sagen.“Um 20.20 Uhr war sein laut Richter mindestens 30 Minuten langer Auftritt vorbei.

Ein Gesetzesve­rstoß, meint die Gewerbeauf­sicht, die Regierung von Unterfrank­en verhängte ein Bußgeld von 5000 Euro. Der Musiker legte Einspruch ein. Das Vorgehen des Gewerbeamt­s wurde in vielen Kommentare­n, Zeitungen und sozialen Plattforme­n als unverhältn­ismäßig beurteilt.

Der Richter verteidigt­e nun das Vorgehen: „Das Gewerbeamt hat richtig gehandelt. Sie sind ihrer gesetzlich­en Pflicht nachgegang­en.“Der Fall sei ein „Paradebeis­piel“für einen Verstoß gegen das Jugendarbe­itsschutzg­esetz. William war demnach als „musikalisc­her Darsteller“tätig. Zudem habe er in einem „Abhängigke­itsverhält­nis“zu seinem Vater gestanden.

Angelo Kelly war zur Urteilsver­kündung nicht vor Ort, er will Rechtsmitt­el einlegen. „William war und ist bei unseren Shows zu keiner Zeit verpflicht­et, mit uns aufzutrete­n. Wenn er es tat, dann nur weil er es wollte.“Dem Jugendarbe­itsschutzg­esetz zufolge ist die Beschäftig­ung von Personen unter 15 Jahren verboten. Bei Musikauffü­hrungen können Kinder zwischen drei und sechs zwar bis zu zwei Stunden täglich an Proben teilnehmen – aber nur von 8 bis 17 Uhr.

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