Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Sohn auf der Bühne soll 3000 Euro Strafe kosten
Gericht wirft Sänger Angelo Kelly Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz vor
(dpa) - Von Tausenden umjubelt stand Angelo Kelly als jüngster Spross der „Kelly Family“schon als Kind auf der Bühne. Mit hüftlangem blonden Haar und Gitarre rührte er in den 90er-jahren die Herzen der Fans. Für seine spätere Frau Kira schrieb er mit 13 Jahren den Hit „I Can't Help Myself“. Heute hat das Paar selbst fünf Kinder und führt die musikalische Familientradition als „Angelo Kelly & Family“fort. Nun hat der 39-Jährige Ärger mit der Justiz: Weil der kleine Sohn William abends mit auf der Bühne musizierte – offenbar mehrmals im Rahmen der Irish-summer-tour –, soll der Familienvater ein Bußgeld von 3000 Euro zahlen.
„Er ist schuldig, als Arbeitgeber verbotenerweise ein Kind beschäftigt zu haben“, sagte der Richter am Freitag vor dem Amtsgericht im bayerischen Haßfurt. Passiert ist es auf einem Open-air-konzert im Sommer 2019 auf Schloss Eyrichshof im fränkischen Ebern: Der damals vierjährige William Kelly steht mit seinen Eltern und Geschwistern auf der Bühne und klimpert auf einer Kindergitarre. Als Einziger trägt er Kopfhörer, vermutlich als Lärmschutz.
Ein Journalist, der im Januar vor Gericht aussagte, beschreibt den Auftritt in einem Artikel damals so: „Das Highlight vor der Pause war zweifellos das Lied ,What a Wonderful
World’, bei dem der kleine William mit seiner Kinderstimme dem Publikum Tränen in die Augen trieb. Danach war es Zeit für den Vierjährigen, ,Gute Nacht’ zu sagen.“Um 20.20 Uhr war sein laut Richter mindestens 30 Minuten langer Auftritt vorbei.
Ein Gesetzesverstoß, meint die Gewerbeaufsicht, die Regierung von Unterfranken verhängte ein Bußgeld von 5000 Euro. Der Musiker legte Einspruch ein. Das Vorgehen des Gewerbeamts wurde in vielen Kommentaren, Zeitungen und sozialen Plattformen als unverhältnismäßig beurteilt.
Der Richter verteidigte nun das Vorgehen: „Das Gewerbeamt hat richtig gehandelt. Sie sind ihrer gesetzlichen Pflicht nachgegangen.“Der Fall sei ein „Paradebeispiel“für einen Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz. William war demnach als „musikalischer Darsteller“tätig. Zudem habe er in einem „Abhängigkeitsverhältnis“zu seinem Vater gestanden.
Angelo Kelly war zur Urteilsverkündung nicht vor Ort, er will Rechtsmittel einlegen. „William war und ist bei unseren Shows zu keiner Zeit verpflichtet, mit uns aufzutreten. Wenn er es tat, dann nur weil er es wollte.“Dem Jugendarbeitsschutzgesetz zufolge ist die Beschäftigung von Personen unter 15 Jahren verboten. Bei Musikaufführungen können Kinder zwischen drei und sechs zwar bis zu zwei Stunden täglich an Proben teilnehmen – aber nur von 8 bis 17 Uhr.