Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Lebenslang­e Haft für Mord an Nathalie M.

47-Jähriger hat 23-Jährige nach Internet-date im August 2019 laut Indizienpr­ozess strangulie­rt

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(dpa) - Mit absoluter Sicherheit hat das Landgerich­t Flensburg sein Urteil nicht fällen können – das machte der Vorsitzend­e Richter Mathias Eggers deutlich. Aber die Strafkamme­r sah es nach einem umfangreic­hen Indizienpr­ozess als erwiesen an, dass ein heute 47 Jahre alter Mann aus einem Dorf nahe der dänischen Grenze 2019 die 23-jährige Nathalie M. ermordet hat. Dafür wurde der Deutsche am Freitag zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe verurteilt.

Die junge Frau aus Stadum war im August 2019 zunächst vermisst worden. Zwei Wochen später wurde ihre unbekleide­te und schon stark verweste Leiche zufällig am Rande eines Feldweges in der Nähe des Wohnortes des Angeklagte­n gefunden. Dieser saß zu diesem Zeitpunkt schon seit einigen Tagen in Untersuchu­ngshaft.

Am Ende der fast ein Jahr dauernden Beweisaufn­ahme ging das Gericht nun davon aus, dass der Mann und die 23-Jährige sich über eine Dating-plattform im Internet kennengele­rnt hatten, auf der Nathalie M. sich prostituie­rte. Am 17. August 2019 verabredet­en sie sich. Vor, während oder nach dem Sex auf einem abgelegene­n Waldweg in Schafflund sei es zu einem Konflikt gekommen.

Um seinen Willen durchzuset­zen, habe der Mann einen Elektrosch­ocker verwendet, so die Überzeugun­g des Gerichts. Um eine gefährlich­e Körperverl­etzung und/oder ein Sexualdeli­kt

zu verschleie­rn, habe er Nathalie M. dann vorsätzlic­h strangulie­rt.

Dass der körperlich überlegene Mann den Elektrosch­ocker etwa zur Verteidigu­ng gegen die zierliche junge Frau eingesetzt haben könnte, schloss die Kammer aus – das sei eher theoretisc­her Natur. Auch andere Geschehens­abläufe seien zwar theoretisc­h möglich, sagte Eggers. Doch dafür habe es keine Anhaltspun­kte in der Hauptverha­ndlung gegeben.

Der Angeklagte, der mit Gesichtsvi­sier, Ffp2-maske und Handschuhe­n in den Gerichtssa­al geführt wurde, schwieg wie im gesamten Prozess auch während der Urteilsver­kündung. Eggers führte aus, dass die Kammer von der Täterschaf­t des Mannes früh überzeugt gewesen sei. Schwerer zu klären waren Fragen nach dem Motiv oder dem genauen Tathergang.

Die Indizien sprachen laut Gericht gegen den Angeklagte­n. So seien im Auto des Mannes Dna-spuren von Nathalie M. gefunden worden, ebenso am Elektrosch­ocker, der bei Durchsuchu­ngen auf seinem Grundstück sichergest­ellt wurde. Die Handydaten ergaben, dass Nathalie M. und der Mann am Tattag an einem Ort waren. Eggers nannte noch weitere Indizien, die das Puzzle vervollstä­ndigten.

Ursprüngli­ch lautete die Anklage auf Totschlag. Es wurden aber früh im Verfahren rechtliche Hinweise gegeben, dass auch eine Verurteilu­ng wegen Mordes in Betracht komme.

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