Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Windpark im Röschenwald verzögert sich
Unternehmen muss nach Ausgleichsflächen suchen – Das Problem liegt im Detail
Beim geplanten Windpark im Röschenwald zwischen Mochenwangen und Zollenreute herrscht derzeit Flaute. Eigentlich hätte das Genehmigungsverfahren schon im Dezember 2020 starten sollen, doch daraus ist nichts geworden. Und mittlerweile ist klar: Es wird auch noch eine ganze Weile dauern. Der Grund dafür liegt tief im Wald verborgen.
Für die Genehmigung von Windparks ist das Landratsamt Ravensburg zuständig. Doch bis jetzt liegt der Behörde kein Antrag für einen Windpark im Landkreis vor – also weder für den Windpark Wannenbühl zwischen Bergatreute und Enzisreute noch für den Windpark im Röschenwald. Letzterer ist ein gemeinsames Projekt der Windkraft Bodensee-oberschwaben Gmbh & Co. KG (WKBO) und des Windkraftanlagenherstellers Enercon aus Aurich. Und die Projektpartner haben die nötigen Unterlagen für den Genehmigungsantrag zum Windpark Röschenwald beieinander. Die Gutachten sind abgeschlossen, und eigentlich könnte das Landratsamt mit der Bearbeitung loslegen. Eigentlich.
Im Moment allerdings traut sich Helmut Hertle, Geschäftsführer der WKBO, keine neue Prognose zum Zeitplan zu. Denn die vorbereiteten Unterlagen kann er nun nicht einreichen. Das Problem liegt im Wald – oder besser gesagt, eben gerade nicht.
Konkret geht es um die Ausgleichsflächen für die Windräder. Denn dort, wo der Windpark im Wald gebaut werden soll, müssen Bäume gefällt werden. Zwar wird die Fläche, die für den Bau der vier vorgesehenen Windräder gerodet werden muss, wieder aufgeforstet, doch nicht alles kann aufgeforstet werden, weil die Windräder ja Platz brauchen. Laut Hertle betrifft das netto einen Hektar Wald, der wieder aufgeforstet werden muss.
Damit hat die WKBO auch gerechnet und schon aus ihrer Sicht geeignete Flächen ins Auge gefasst. „Wir haben uns den Wald angeschaut und Wiesenflächen im Wald entdeckt, die wir aufgeforstet hätten“, sagt Helmut Hertle. Diese Flächen befinden sich abseits der Landesstraße 284 in Richtung Schussen und gehören dem Staatsforst. Trotzdem gibt es mit diesen bewirtschafteten Flächen nun ein Problem: „Auch wenn auf den Flächen keine Bäume stehen, gelten sie rechtlich als Waldflächen“, schildert Hertle. Die Aufforstung wäre dann also rechtlich gesehen keine Aufforstung. „Und ohne diese Ersatzflächen brauchen wir gar nicht erst ins Verfahren gehen.“
Jetzt muss sich die WKBO also auf die Suche nach neuen Optionen machen. Dazu befinde man sich mit dem Staatsforst im Gespräch. Aufgeforstet werden müsse laut Hertle eine Fläche, die sich in der Nähe des Standortes befindet, also auf den Gemarkungen Wolpertswende, Aulendorf und Bad Waldsee. „Das ist ein erheblicher Aufwand und wird für eine Zeitverzögerung sorgen“, so Hertle. Deswegen sei es auch schwer, einen neuen Zeitplan zu nennen. Ursprünglich ging man davon aus, dass sich bei einem positiven Bescheid der Genehmigungsbehörden 2024/ 2025 die Windräder im Röschenwald drehen könnten.
Geplant wird mit insgesamt vier Windrädern mit einer Gesamthöhe von 246 Metern. Die Nabenhöhe wird bei 166 Metern liegen, der Rotordurchmesser kommt auf 160 Meter. Zum Vergleich: Das Ulmer Münster ist 162 Meter hoch.
„Bei Projekten in einer Größenordnung von weniger als 20 Windkraftanlagen wird ein sogenanntes vereinfachtes Verfahren durchgeführt“, lässt Selina Nussbaumer, Sprecherin des Landratsamtes, auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“wissen. Bei diesen Verfahren werden unter anderem die betroffenen Gemeinden angehört, aber auch der Naturschutz und die Baurechtsbehörde. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist beim vereinfachten Verfahren allerdings nicht vorgesehen. Doch Hertle hatte sich schon in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, freiwillig die Öffentlichkeit zu beteiligen.
Wenn die Stellungnahmen beim Landratsamt eingegangen sind, werden diese abgewogen und die Behörde trifft dann eine Entscheidung. „Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Betreiberpflichten erfüllt werden und keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Artenschutz, Lärmschutz, Arbeitsschutz, etc.) entgegenstehen“, heißt es dazu vonseiten des Landratsamtes.
Und weiter: „Für das vereinfachte immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ist vom Gesetzgeber eine Verfahrensdauer von drei Monaten vorgesehen, die einmalig um weitere drei Monate verlängert werden kann. Erfahrungsgemäß bedarf es jedoch häufig bis zur Vorlage vollständiger Planunterlagen schon einer geraumen Zeit, sodass von der Antragstellung bis zur Genehmigung/ablehnung mit einer Verfahrensdauer von circa einem Jahr zu rechnen ist.“In der Regel kann der Vorhabenträger nach Erhalt der Genehmigung auch mit dem Bau beginnen. Wie es mit dem Windpark im Röschenwald weitergeht, ist also derzeit weiter offen. Die WKBO gibt sich allerdings zuversichtlich, dass man geeignete Ausgleichsflächen findet. Dann könnte wieder Wind aufkommen und die Unterlagen beim Landratsamt Ravensburg eingereicht werden.