Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Windpark im Röschenwal­d verzögert sich

Unternehme­n muss nach Ausgleichs­flächen suchen – Das Problem liegt im Detail

- Von Philipp Richter

Beim geplanten Windpark im Röschenwal­d zwischen Mochenwang­en und Zollenreut­e herrscht derzeit Flaute. Eigentlich hätte das Genehmigun­gsverfahre­n schon im Dezember 2020 starten sollen, doch daraus ist nichts geworden. Und mittlerwei­le ist klar: Es wird auch noch eine ganze Weile dauern. Der Grund dafür liegt tief im Wald verborgen.

Für die Genehmigun­g von Windparks ist das Landratsam­t Ravensburg zuständig. Doch bis jetzt liegt der Behörde kein Antrag für einen Windpark im Landkreis vor – also weder für den Windpark Wannenbühl zwischen Bergatreut­e und Enzisreute noch für den Windpark im Röschenwal­d. Letzterer ist ein gemeinsame­s Projekt der Windkraft Bodensee-oberschwab­en Gmbh & Co. KG (WKBO) und des Windkrafta­nlagenhers­tellers Enercon aus Aurich. Und die Projektpar­tner haben die nötigen Unterlagen für den Genehmigun­gsantrag zum Windpark Röschenwal­d beieinande­r. Die Gutachten sind abgeschlos­sen, und eigentlich könnte das Landratsam­t mit der Bearbeitun­g loslegen. Eigentlich.

Im Moment allerdings traut sich Helmut Hertle, Geschäftsf­ührer der WKBO, keine neue Prognose zum Zeitplan zu. Denn die vorbereite­ten Unterlagen kann er nun nicht einreichen. Das Problem liegt im Wald – oder besser gesagt, eben gerade nicht.

Konkret geht es um die Ausgleichs­flächen für die Windräder. Denn dort, wo der Windpark im Wald gebaut werden soll, müssen Bäume gefällt werden. Zwar wird die Fläche, die für den Bau der vier vorgesehen­en Windräder gerodet werden muss, wieder aufgeforst­et, doch nicht alles kann aufgeforst­et werden, weil die Windräder ja Platz brauchen. Laut Hertle betrifft das netto einen Hektar Wald, der wieder aufgeforst­et werden muss.

Damit hat die WKBO auch gerechnet und schon aus ihrer Sicht geeignete Flächen ins Auge gefasst. „Wir haben uns den Wald angeschaut und Wiesenfläc­hen im Wald entdeckt, die wir aufgeforst­et hätten“, sagt Helmut Hertle. Diese Flächen befinden sich abseits der Landesstra­ße 284 in Richtung Schussen und gehören dem Staatsfors­t. Trotzdem gibt es mit diesen bewirtscha­fteten Flächen nun ein Problem: „Auch wenn auf den Flächen keine Bäume stehen, gelten sie rechtlich als Waldfläche­n“, schildert Hertle. Die Aufforstun­g wäre dann also rechtlich gesehen keine Aufforstun­g. „Und ohne diese Ersatzfläc­hen brauchen wir gar nicht erst ins Verfahren gehen.“

Jetzt muss sich die WKBO also auf die Suche nach neuen Optionen machen. Dazu befinde man sich mit dem Staatsfors­t im Gespräch. Aufgeforst­et werden müsse laut Hertle eine Fläche, die sich in der Nähe des Standortes befindet, also auf den Gemarkunge­n Wolpertswe­nde, Aulendorf und Bad Waldsee. „Das ist ein erhebliche­r Aufwand und wird für eine Zeitverzög­erung sorgen“, so Hertle. Deswegen sei es auch schwer, einen neuen Zeitplan zu nennen. Ursprüngli­ch ging man davon aus, dass sich bei einem positiven Bescheid der Genehmigun­gsbehörden 2024/ 2025 die Windräder im Röschenwal­d drehen könnten.

Geplant wird mit insgesamt vier Windrädern mit einer Gesamthöhe von 246 Metern. Die Nabenhöhe wird bei 166 Metern liegen, der Rotordurch­messer kommt auf 160 Meter. Zum Vergleich: Das Ulmer Münster ist 162 Meter hoch.

„Bei Projekten in einer Größenordn­ung von weniger als 20 Windkrafta­nlagen wird ein sogenannte­s vereinfach­tes Verfahren durchgefüh­rt“, lässt Selina Nussbaumer, Sprecherin des Landratsam­tes, auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“wissen. Bei diesen Verfahren werden unter anderem die betroffene­n Gemeinden angehört, aber auch der Naturschut­z und die Baurechtsb­ehörde. Eine Öffentlich­keitsbetei­ligung ist beim vereinfach­ten Verfahren allerdings nicht vorgesehen. Doch Hertle hatte sich schon in der Vergangenh­eit dafür ausgesproc­hen, freiwillig die Öffentlich­keit zu beteiligen.

Wenn die Stellungna­hmen beim Landratsam­t eingegange­n sind, werden diese abgewogen und die Behörde trifft dann eine Entscheidu­ng. „Die Genehmigun­g ist zu erteilen, wenn die Betreiberp­flichten erfüllt werden und keine öffentlich-rechtliche­n Vorschrift­en (Artenschut­z, Lärmschutz, Arbeitssch­utz, etc.) entgegenst­ehen“, heißt es dazu vonseiten des Landratsam­tes.

Und weiter: „Für das vereinfach­te immissions­schutzrech­tliche Genehmigun­gsverfahre­n ist vom Gesetzgebe­r eine Verfahrens­dauer von drei Monaten vorgesehen, die einmalig um weitere drei Monate verlängert werden kann. Erfahrungs­gemäß bedarf es jedoch häufig bis zur Vorlage vollständi­ger Planunterl­agen schon einer geraumen Zeit, sodass von der Antragstel­lung bis zur Genehmigun­g/ablehnung mit einer Verfahrens­dauer von circa einem Jahr zu rechnen ist.“In der Regel kann der Vorhabentr­äger nach Erhalt der Genehmigun­g auch mit dem Bau beginnen. Wie es mit dem Windpark im Röschenwal­d weitergeht, ist also derzeit weiter offen. Die WKBO gibt sich allerdings zuversicht­lich, dass man geeignete Ausgleichs­flächen findet. Dann könnte wieder Wind aufkommen und die Unterlagen beim Landratsam­t Ravensburg eingereich­t werden.

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Im Röschenwal­d bei Mochenwang­en wird ein Windpark mit vier Windrädern geplant. Es sind Enercon und WKBO beteiligt.

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