Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Aufsehener­regende Straftaten

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Im Bereich der Staatsanwa­ltschaft Ravensburg, zuständig für Delikte in den Landkreise­n Ravensburg und Biberach sowie im östlichen Bodenseekr­eis und im Altkreis Bad Saulgau, ereigneten sich in den vergangene­n Jahren teilweise aufsehener­regende Fälle, die jugendlich­e Intensivtä­ter betrafen.

Ein 14-Jähriger überfiel am 20. Januar eine Tankstelle in Wilhelmsdo­rf. Dabei gab er einen Schuss aus einer Schrecksch­usspistole ab. Er wurde einen Tag später festgenomm­en. Nach einer kurzen Zeit in Untersuchu­ngshaft ist der junge Mann in einem geschlosse­nen Heim der Jugendhilf­e untergebra­cht.

Ein damals 14-Jähriger vergewalti­gte am 25. April 2020 unter erhebliche­r Gewaltanwe­ndung im Bereich des Uferparks in Friedrichs­hafen eine 18-jährige Frau. Im Anschluss an die Tat drohte der 14Jährige der Geschädigt­en noch mehrfach damit, sie umzubringe­n, falls sie jemandem von dem Vorgefalle­nen berichten sollte. Die Geschädigt­e ließ sich hiervon jedoch nicht abschrecke­n und erstattete Strafanzei­ge beim Polizeirev­ier Friedrichs­hafen. Der 14-Jährige konnte am Folgetag festgenomm­en werden. Am 25. September 2020 verurteilt­e die Jugendkamm­er des Landgerich­ts Ravensburg den geständige­n Angeklagte­n wegen Vergewalti­gung in Tateinheit mit gefährlich­er Körperverl­etzung sowie wegen Diebstahls und versuchter Nötigung – mittlerwei­le rechtskräf­tig – zu einer Jugendstra­fe von vier Jahren und sechs Monaten.

Ein 14-jähriges Mädchen, das bereits zuvor eine Vielzahl von Straftaten verübt hatte, wurde am 7. Februar 2020 vom Amtsgerich­t Ravensburg wegen verschiede­ner im Bereich Schussenta­l begangener Raub- und Körperverl­etzungsdel­ikte zu einer Jugendstra­fe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.

Ein 16-Jähriger beging jeweils erheblich alkoholisi­ert im Sommer/herbst 2018 mehrere Körperverl­etzungsdel­ikte im Raum Ravensburg, wobei ein Teil der Taten durch Dritte gefilmt und die Aufnahmen anschließe­nd ins Internet gestellt wurden. Den jeweiligen Opfern wurde dabei unter anderem mit einer Bierflasch­e auf den Kopf oder mit einem Stein ins Gesicht geschlagen. Nach vorangegan­genem Haftbefehl ordnete das Gericht in der Folge die vorläufige Unterbring­ung des Jugendlich­en in einem Heim an. Im Berufungsv­erfahren verurteilt­e das Landgerich­t Ravensburg den Jugendlich­en am 25. Oktober 2019 zu einer Jugendstra­fe von drei Jahren und sechs Monaten. Überdies wurde dessen Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt angeordnet.

Der zum Tatzeitpun­kt 14 Jahre alte Täter einer Bombendroh­ung im Medienhaus in Friedrichs­hafen vom Juni 2017 wurde am 26. April 2018 durch das Amtsgerich­t Tettnang unter anderem wegen dieses Delikts, aber auch anderer Straftaten, rechtskräf­tig zu einer Jugendstra­fe von zwei Jahren verurteilt. Der Verurteilt­e galt als jugendlich­er Intensivtä­ter. (gut)

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