Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Aufsehenerregende Straftaten
Im Bereich der Staatsanwaltschaft Ravensburg, zuständig für Delikte in den Landkreisen Ravensburg und Biberach sowie im östlichen Bodenseekreis und im Altkreis Bad Saulgau, ereigneten sich in den vergangenen Jahren teilweise aufsehenerregende Fälle, die jugendliche Intensivtäter betrafen.
Ein 14-Jähriger überfiel am 20. Januar eine Tankstelle in Wilhelmsdorf. Dabei gab er einen Schuss aus einer Schreckschusspistole ab. Er wurde einen Tag später festgenommen. Nach einer kurzen Zeit in Untersuchungshaft ist der junge Mann in einem geschlossenen Heim der Jugendhilfe untergebracht.
Ein damals 14-Jähriger vergewaltigte am 25. April 2020 unter erheblicher Gewaltanwendung im Bereich des Uferparks in Friedrichshafen eine 18-jährige Frau. Im Anschluss an die Tat drohte der 14Jährige der Geschädigten noch mehrfach damit, sie umzubringen, falls sie jemandem von dem Vorgefallenen berichten sollte. Die Geschädigte ließ sich hiervon jedoch nicht abschrecken und erstattete Strafanzeige beim Polizeirevier Friedrichshafen. Der 14-Jährige konnte am Folgetag festgenommen werden. Am 25. September 2020 verurteilte die Jugendkammer des Landgerichts Ravensburg den geständigen Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Diebstahls und versuchter Nötigung – mittlerweile rechtskräftig – zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Ein 14-jähriges Mädchen, das bereits zuvor eine Vielzahl von Straftaten verübt hatte, wurde am 7. Februar 2020 vom Amtsgericht Ravensburg wegen verschiedener im Bereich Schussental begangener Raub- und Körperverletzungsdelikte zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.
Ein 16-Jähriger beging jeweils erheblich alkoholisiert im Sommer/herbst 2018 mehrere Körperverletzungsdelikte im Raum Ravensburg, wobei ein Teil der Taten durch Dritte gefilmt und die Aufnahmen anschließend ins Internet gestellt wurden. Den jeweiligen Opfern wurde dabei unter anderem mit einer Bierflasche auf den Kopf oder mit einem Stein ins Gesicht geschlagen. Nach vorangegangenem Haftbefehl ordnete das Gericht in der Folge die vorläufige Unterbringung des Jugendlichen in einem Heim an. Im Berufungsverfahren verurteilte das Landgericht Ravensburg den Jugendlichen am 25. Oktober 2019 zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Überdies wurde dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Der zum Tatzeitpunkt 14 Jahre alte Täter einer Bombendrohung im Medienhaus in Friedrichshafen vom Juni 2017 wurde am 26. April 2018 durch das Amtsgericht Tettnang unter anderem wegen dieses Delikts, aber auch anderer Straftaten, rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Verurteilte galt als jugendlicher Intensivtäter. (gut)